Vorsorgelücke bei Teilzeitarbeit: Das ist bei AHV, Pensionskasse und Säule 3a zu beachten

Teilzeitarbeit kann zu massiven Einbussen bei der Altersrente führen. Wer die Weichen frühzeitig richtig stellt, kommt im Ruhestand gut über die Runden. Unsere Tipps helfen Ihnen dabei.

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Lara Surber

15.11.2023

Junger Mann sitzt mit einem Kleinkind am Schreibtisch und arbeitet am Computer.

iStock.com / TommL

1.Vermeiden Sie Beitragslücken in der AHV während eines Teilzeitpensums
2.Pensionskasse: Achten Sie auf den Koordinationsabzug
3.Vorsorgelücken schliessen durch Säule 3a

1. Vermeiden Sie Beitragslücken in der AHV während eines Teilzeitpensums

Teilzeitarbeit führt in der Regel zu einer Minderung der AHV-Leistungen. Nur wer eine lückenlose Beitragsdauer und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88’200 Franken vorweisen kann, erhält die monatliche Maximalrente.

Die Maximalrente beträgt 2450 Franken pro Monat. Ehepaare bekommen maximal 3675 Franken. Die minimale AHV-Rente liegt bei 1225 Franken. Wichtig: Bei den AHV-Altersrenten führt jedes fehlende Beitragsjahr zu einer Kürzung der Rente um rund 2,3 Prozent. 

Comparis-Tipps

  • Zahlen Sie in jedem Fall den jährlichen AHV-Mindestbeitrag von 514 Franken. So verhindern Sie eine Kürzung.

  • Verlangen Sie bei der Ausgleichskasse einen Auszug Ihres individuellen AHV-Kontos. Haben Sie eine Beitragslücke festgestellt? Innerhalb von fünf Jahren nach deren Entstehen dürfen Sie diese durch eine Nachzahlung schliessen.

  • Ziehen Sie Kinder auf oder kümmern Sie sich um pflegebedürftige Verwandte? Teilzeitarbeitende können bei der AHV Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften anrechnen lassen.

2. Pensionskasse: Achten Sie auf den Koordinationsabzug

Teilzeitarbeitende werden bei der beruflichen Vorsorge häufig stark benachteiligt. Dies liegt zum einen daran, dass der Arbeitgeber seine Angestellten erst ab einem Jahreslohn von über 22’050 Franken in die Pensionskasse (PK) aufnehmen muss. Zum anderen sorgt der sogenannte Koordinationsabzug von 25’725 Franken dafür, dass sich die PK-Leistungen bei reduzierten Arbeitspensen überproportional verringern.

Im 3-Säulen-System der Schweiz sorgen die 1. (AHV) und 2. (BVG) Säule dafür, dass Sie auch nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard halten können. Dabei koordinieren die Anbieter die Leistungen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Das heisst: Die BVG versichert nur den Teil Ihres Lohns, für den Sie nicht schon durch die AHV Ihre Rente erhalten werden.

Der Koordinationsabzug beträgt immer 7/8 der maximalen AHV-Rente, im Moment 25’725 Franken. Er ist bei jeder versicherten Person gleich. Ihr bei der BVG versicherter Lohn ist also Ihr Lohn minus 25’725 Franken.

Der minimal versicherte BVG-Lohn ist gesetzlich auf 3’675 Franken festgelegt. Dieser Betrag muss Ihnen bei Erreichen der Eintrittsschwelle von 22’050 Franken in jedem Fall angerechnet werden – unabhängig von der Höhe des Koordinationsabzugs.

Comparis-Tipps

  • Wählen Sie einen Arbeitgeber, dessen Pensionskasse einen reduzierten Koordinationsabzug zulässt. Grosse Pensionskassen wenden oft einen Koordinationsabzug an, der proportional zum Arbeitspensum ist. Bei einem 50-Prozent-Pensum gilt dann also ein Koordinationsabzug von 11’025 Franken.

  • Versuchen Sie, alle Teileinkommen über eine einzige Pensionskasse abzuwickeln. Auf diese Weise fällt der Koordinationsabzug nur einmal an. Liegen die kumulierten Löhne über dem Mindestbeitrag, können Sie das Gesamteinkommen freiwillig versichern lassen. 

  • Ist das nicht möglich, schliessen Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG an. Deren Leistungen sind zwar nicht attraktiv. Aber diese Lösung ist immer noch besser, als auf die Vorsorgebeiträge des Arbeitgebers zu verzichten.

3. Vorsorgelücken schliessen durch Säule 3a

Eine allfällige Vorsorgelücke können Sie durch Einzahlungen in die Säule 3a schliessen. Voraussetzung für Einzahlungen in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.

Der jährliche Maximalbetrag hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht: Bei einer Pensionskasse versicherte Teilzeitarbeitende dürfen jährlich bis zu 7'056 Franken einzahlen. Wer keiner Pensionskasse angehört, ist hingegen zu Beiträgen bis 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens bis zu einem Maximum von 35’280 Franken berechtigt.

Comparis-Tipps

  • Zahlen Sie schon früh in die 3. Säule ein. Für erwerbstätige Personen ohne Pensionskasse sollte die gebundene 3. Säule ein fester Bestandteil der Altersvorsorge sein.

  • Nebst den klassischen Säule-3a-Konten mit Verzinsung gibt es eine Reihe von weiteren 3a-Vorsorgeprodukten: Säule-3a-Fonds, Wertschriftenvorsorge oder digitale Vorsorgelösungen. Lassen Sie sich von einem neutralen Vorsorgeexperten oder einer -expertin beraten.

Jetzt informieren und beraten lassen

Gut zu wissen: Bei dieser Vorsorgeform leistet der Arbeitgeber keine Beitragsanteile. Die in die Säule 3a einbezahlten Beträge können Sie aber vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie dürfen das Guthaben in der Säule 3a aber frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen. Ein vorzeitiger Bezug der Säule 3a ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.05.2019

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