Vorbezug der Säule 3a: Das gilt für Renovationen und Co.

Das Guthaben aus der Säule 3a dürfen Sie frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen – es gibt aber Ausnahmen. Ein Überblick.

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Lara Surber

01.01.2024

Ein Paar in den 50ern denkt auf dem Sofa über den Bezug der Säule 3a nach.

iStock / RyanJLane

1.Möglichkeiten zum Bezug der Säule 3a
2.Ordentlicher Bezug der Säule 3a
3.Vorbezug der Säule 3a
4.Wann ist ein vorzeitiger Bezug der Säule 3a möglich?
5.Gestaffelter Bezug der Säule 3a
6.Vorbezug der Säule 3a für Wohneigentum
7.FAQ

1. Möglichkeiten zum Bezug der Säule 3a

Anlagen in die Säule 3a sind steuerlich privilegiert. Dafür sind die Bezugsmöglichkeiten des 3a-Vorsorgekapitals eingeschränkt. Man unterscheidet zwischen dem ordentlichem Bezug und dem Vorbezug. Hier finden Sie Tipps zur Auszahlung der Säule 3a.

2. Ordentlicher Bezug der Säule 3a

Das in der Säule 3a angesparte Vermögen dürfen Sie frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV (64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer, Stand 2023) beziehen. Mit Erreichen des AHV-Alters wird das Kapital fällig. Weiterhin Berufstätige dürfen den Bezug des Kapitals aufschieben. Mit Aufgabe der Berufstätigkeit, spätestens aber nach fünf Jahren (mit 69 resp. 70 Jahren), müssen Sie das Kapital beziehen.

3. Vorbezug der Säule 3a

Unter Vorbezug versteht man die Entnahme des Vorsorgekapitals vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters. Ein Vorbezug ist nur in einigen genau festgelegten Fällen möglich.

4. Wann ist ein vorzeitiger Bezug der Säule 3a möglich?

In folgenden Fällen ist ein Vorbezug des Guthabens möglich:

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung von Hypothekendarlehen

  • Einkauf in eine Pensionskasse (2. Säule)

  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit

  • Endgültiges Verlassen der Schweiz

  • Bezug einer ganzen Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bei nicht versichertem Invaliditätsrisiko

  • Tod des Vorsorgenehmers

Bei Banken ist ein Vorbezug generell ohne Kostenfolge möglich. Bei der vorzeitigen Auflösung einer Vorsorgepolice/Lebensversicherung bei einer Versicherung entstehen dagegen meist hohe Kosten.

5. Gestaffelter Bezug der Säule 3a

Säule-3a-Guthaben werden immer vollständig ausbezahlt. Damit der Bezug zu einer weniger hohen Steuerprogression führt, sollten Sie das 3a-Vermögen auf mehrere Konten aufteilen und sie gestaffelt beziehen. 

6. Vorbezug der Säule 3a für Wohneigentum

Selbstbewohntes Wohneigentum können Sie mit Geld aus der Säule 3a finanzieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:

1. Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum durch Vorbezug oder Verpfändung

Vorbezug: Zum Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum (Haus, Stockwerkeigentum, Anteilschein an einer Wohnbaugenossenschaft) dürfen Sie Guthaben aus der 3. Säule vorzeitig beziehen. Einen Mindestbetrag gibt es dabei nicht. Ein solcher Vorbezug ist alle fünf Jahre erlaubt. Vorteil dieser Variante: Die geringere Zinsbelastung der Hypothek, da sich so der Hypothekenbetrag verringert und das Eigenkapital erhöht.

Verpfändung: Vorsorgegelder können Sie zugunsten einer Hypothek auch verpfänden. In diesem Fall dient das Vorsorgekapital lediglich als Sicherheit für den Kreditgeber und wird nicht ausbezahlt. Das ermöglicht je nach Kreditgeber eine höhere Hypothek oder einen tieferen Hypothekarzinssatz. Vorteil dieser Variante: Das Geld bleibt auf dem Konto und kann weiterhin steuerfrei arbeiten.

2. Säule-3a-Bezug für Rückzahlung einer bestehenden Hypothek

Kapital aus der 3. Säule dürfen Sie auch zur Amortisation der Hypothek verwenden. Man unterscheidet zwischen direkter und indirekter Amortisation:

Direkte Amortisation: Bei der direkten Amortisation bezieht der Kreditnehmende das Geld aus der 3. Säule und zahlt es direkt an den Kreditgebenden. Damit verringert sich der Hypothekenbetrag und somit sinken die Wohnkosten. Der steuerlich abzugsfähige Hypothekarzins nimmt dabei allerdings auch ab. Ein Bezug ist alle fünf Jahre möglich.

Indirekte Amortisation: Hier zahlt der Kreditnehmer kein Geld an den Kreditgeber, sondern investiert regelmässig in die (verpfändete) Säule 3a. Der Vorteil: Das Geld bleibt auf dem Konto und kann weiterhin steuerfrei arbeiten.

3. Bezug der Säule 3a für Renovation und Umbau

Sie dürfen Vorsorgegelder aus der Säule 3a für bestimmte Renovationen und Umbauten von selbstbewohntem Wohneigentum verwenden. Es fehlen allerdings ganz klare Richtlinien. Deshalb sollten Sie einen Vorbezug vorgängig mit dem Vorsorgeträger abklären.

Unabhängige Vorsorgeberatung

FAQ

Das Vorsorgekonto ist ein Sperrkonto. Der ordentliche Bezug des 3a-Guthabens ist erst ab fünf Jahren vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters möglich. Sind Sie nach dem ordentlichen Rentenalter weiterhin erwerbstätig, kann die Auszahlung bis maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter aufgeschoben werden.

Eine Auszahlung des Vorsorgekontos ist auch bei Aufgabe der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit und der Aufnahme einer andersartigen selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich (Branchenwechsel). Diese Auszahlung muss ebenfalls innerhalb eines Jahres seit Aufnahme der neuen Erwerbstätigkeit erfolgen.

Bezüger einer ganzen Rente der Invalidenversicherung (IV) haben das Recht, sich das Vorsorgekonto auszahlen zu lassen, wenn das Invaliditätsrisiko nicht durch eine Zusatzversicherung abgesichert ist. Es können ab dem Konto keine Renten ausgerichtet werden. Eine volle Invalidität liegt ab einem IV-Grad von 70 Prozent vor. Um die Auszahlung verlangen zu können, muss das IV-Verfahren abgeschlossen sein.

Bei einer betrieblichen Investition kann das Vorsorgekonto auch zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Diese Investitionen müssen in das Inventar fliessen, dürfen also nicht zur Deckung laufender Betriebskosten verwendet werden.

Vorsorgegelder der 3. Säule dürfen steuerneutral für den Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) verwendet werden, sofern Beitragslücken vorhanden sind. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Vorbezüge für Wohneigentum existieren, die noch nicht zurückbezahlt wurden. Solange vorbezogene Gelder nicht zurückerstattet wurden, sind steuerlich privilegierte Einkäufe in die Pensionskasse unzulässig.

Die Auszahlung des Vorsorgekontos kann unter folgenden Bedingungen verlangt werden:

  • Die Selbstständigkeit wird im Haupterwerb ausgeführt – es besteht keine obligatorische BVG-Versicherungspflicht mehr.

  • Die Auszahlung erfolgt rechtzeitig innerhalb eines Jahres seit der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit.

  • Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender ist erfolgt.

  • Es wird eine Einzelunternehmung geführt (Gesellschafter bei Kommandit- und Kollektivgesellschaften ebenfalls möglich). Bei einer AG oder GmbH ist die Auszahlung des Vorsorgekontos nicht zulässig.

Das Gesetz erlaubt unter folgenden Voraussetzungen, das Vorsorgekonto vorzeitig zu beziehen:

  • Für den Einkauf in die eigene Pensionskasse

  • Beim endgültigen Wegzug aus der Schweiz

  • Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und danach bei Branchenwechsel oder betrieblichen Investitionen

  • Beim Kauf oder der Renovation von selbst genutztem Wohneigentum

  • Bei Bezug einer Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV)

  • Bei Rückzahlung eines Hypothekendarlehens

Personen, die die Schweiz definitiv verlassen, dürfen das Vorsorgekonto beziehen. Dies ist aber nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass im Ausland bereits die Anmeldung für einen festen Wohnsitz erfolgt ist. Der Bezug für eine Weltreise beispielsweise ist nicht erlaubt. Bei der Auszahlung wird die Quellensteuer direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 07.01.2021

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