Fahrzeug
Ziehen Sie mit Ihrem Auto in die Schweiz, müssen Sie einige wichtige Vorschriften beachten. Ihr Fahrzeug muss beim Zoll angemeldet, gegebenenfalls verzollt und innerhalb von 12 Monaten in der Schweiz zugelassen werden. Ausserdem ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, und Sie müssen Ihren Führerschein innerhalb eines Jahres umschreiben lassen.
Fahrzeuganmeldung innerhalb von 12 Monaten nach Zuzug
Umtausch des Führerscheins innerhalb von 12 Monaten
Motorfahrzeughaftpflicht obligatorisch
Regelmässige technische Kontrollen (MFK)
Fahrzeuganmeldung innerhalb von 12 Monaten nach Zuzug
Umtausch des Führerscheins innerhalb von 12 Monaten
Motorfahrzeughaftpflicht obligatorisch
Regelmässige technische Kontrollen (MFK)
Tipp
Fahrzeugmitnahme in die Schweiz
Um ein Fahrzeug in die Schweiz mitzunehmen, müssen Sie Zollabgaben zahlen und das Auto den Schweizer Vorschriften anpassen. Es kann teuer sein, wenn es nicht als Umzugsgut deklariert wird.
Ihr Fahrzeug in der Schweiz
- Fahrzeuganmeldung: Innerhalb von 12 Monaten nach dem Zuzug muss Ihr Fahrzeug in der Schweiz zugelassen werden.
- Zollabwicklung: Bei der Einreise müssen Sie Ihr Auto beim Schweizer Zoll deklarieren. Je nach Besitzdauer gelten unterschiedliche Zollbestimmungen.
- Führerscheinumtausch: Ihr ausländischer Führerschein muss spätestens nach 12 Monaten in einen Schweizer Führerausweis umgewandelt werden.
- Fahrzeugversicherung: Eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für die Zulassung.
- Motorfahrzeugkontrolle (MFK): Vor der Zulassung kann eine technische Prüfung erforderlich sein.
- Autobahnvignette: In der Schweiz ist die Nutzung von Autobahnen nur mit einer gültigen Vignette erlaubt.
Tipp
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Fristen einhalten, um Strafen oder Fahrverbote zu vermeiden.
1. Zollanmeldung Ihres Fahrzeugs
- Besitzdauer über 6 Monate: Das Fahrzeug kann als Übersiedlungsgut deklariert werden, wodurch keine Zollgebühren oder Steuern anfallen. Hierfür ist das Formular 18.44 erforderlich.
- Besitzdauer unter 6 Monaten: In diesem Fall gilt das Fahrzeug als Neuwagen, und es fallen folgende Abgaben an:
- Einfuhrzoll: Zwischen CHF 12 und CHF 15 pro 100 kg Leergewicht.
- Automobilsteuer: 4 % des Fahrzeugwerts.
- Mehrwertsteuer: 8,1 % des Kaufpreises oder Marktwerts.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit
2. Anmeldung und technische Prüfung (MFK)
3. Abschluss einer Kfz-Versicherung
4. Umschreibung Ihres Führerscheins
- Das ausgefüllte Gesuchsformular des zuständigen Strassenverkehrsamts.
- Ihren gültigen ausländischen Führerschein im Original.
- Einen gültigen Ausländerausweis.
- Ein aktuelles Passfoto.
- Einen Sehtestnachweis eines Optikers im Wohnkanton.
Weitere Informationen zur Umschreibung Ihres Führerscheins finden Sie auf der Website des Bundesamts für Strassen.
Bitte beachten Sie, dass sich die genauen Anforderungen je nach Kanton unterscheiden können. Informieren Sie sich frühzeitig bei den zuständigen Behörden, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
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