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Visum

Besuchen Sie die Schweiz als Touristin oder Tourist, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage lang hier ohne Anmeldung aufhalten. Es ist jedoch verboten, während dieses Zeitraums zu arbeiten. Wer mehr als 8 Kalendertage pro Jahr in der Schweiz arbeitet, benötigt ebenfalls eine Arbeitserlaubnis. Um in der Schweiz arbeiten zu können, benötigen alle Nicht-Schweizer im Allgemeinen eine Form der Einwanderungsgenehmigung – in der Regel eine Arbeitsgenehmigung oder eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung.

Bearbeitungszeit: 2–8 Wochen

Sofortige Überprüfung der Visa-Situation erforderlich

Erforderlich für Arbeit und längeren Aufenthalt

Gesetzlich vorgeschrieben

Bearbeitungszeit: 2–8 Wochen

Sofortige Überprüfung der Visa-Situation erforderlich

Erforderlich für Arbeit und längeren Aufenthalt

Gesetzlich vorgeschrieben

Zuerst prüfen wir, ob Sie ein Visum benötigen

EU-/Efta-Bürger mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag vor Ort müssen kein Visum beantragen. Um eine Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, melden Sie sich bei Ihrer Ankunft bei der Schweizer Einwanderungsbehörde an.

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