Wohnsitz Anmeldung & Aufenthaltsbewilligung
Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Diese Registrierung ist verpflichtend und erforderlich, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten sowie Verträge (z. B. Mietvertrag, Handy-Abo, Bankkonto) abzuschliessen.
Registrierung innerhalb von 14 Tagen nach Einreise
Aufenthaltsbewilligung (B, C, L) beantragen
Erforderlich für Bankkonto, Versicherungen & Verträge
Jede Wohnsitzänderung muss gemeldet werden
Registrierung innerhalb von 14 Tagen nach Einreise
Aufenthaltsbewilligung (B, C, L) beantragen
Erforderlich für Bankkonto, Versicherungen & Verträge
Jede Wohnsitzänderung muss gemeldet werden
Tipp
Anmeldung der Kinder, Schulpflicht beachten.
Kinder müssen im jeweiligen Kanton registriert werden. Dazu sind in der Regel ein Wohnsitznachweis sowie die Geburtsurkunde erforderlich. Nach der Registrierung wird die Schule automatisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen und die Kinder zur Erfüllung der Schulpflicht auffordern. Sie müssen daher nicht selbst aktiv werden.
Einfach und schnell registriert
So gelingt die Anmeldung stressfrei
Melden Sie sich spätestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft bei der Gemeinde an. Vereinbaren Sie gleichzeitig einen Termin beim Migrationsamt zur Anmeldung und Beantragung Ihres Ausländerausweises mit der entsprechenden Bewilligung. Die Mitarbeitenden des Migrationsamts prüfen die eingereichten Gesuche und erteilen die entsprechenden Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über spezifische Anforderungen. Sie können sich je nach Wohnort unterscheiden. Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente (inkl. Kopien) vor.
Tipp: Kümmern Sie sich auch frühzeitig um die Krankenversicherung.
Wichtige Schritte zur Anmeldung
- Einen gültigen amtlichen Ausweis von jedem einreisenden Familienmitglied.
- Einen Nachweis über die Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse. Sind Sie noch nicht versichert, müssen Sie den Nachweis innert drei Monaten nachreichen.
- Ein Passfoto von jedem einreisenden Familienmitglied.
- Dokumente über den Familienstand (Familienbuch, Heiratsurkunde etc.).
- Den Arbeitsvertrag oder die Bescheinigung über die Hochschulzulassung bei Studierenden.
- Eine Kopie des aktuellen Schweizer Mietvertrages. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich brauchen Sie keine separate Bescheinigung wie eine Wohnungsgeberbescheinigung oder einen Meldezettel in der Schweiz.
- Informieren Sie sich zudem bei der zuständigen Einwohnerkontrolle über zusätzlich benötigte Dokumente.
Tipp
Machen Sie mehrere Kopien dieser Dokumente (mindestens 3 pro Dokument), da sie bei vielen Behördengängen benötigt werden (z. B. für Bankkonto, Versicherung, Arbeitgeber).
- Vorbereitung: Alle notwendigen Dokumente bereitlegen (Originale + Kopien).
- Gemeindeamt aufsuchen: Anmeldung persönlich durchführen, oft mit allen Familienmitgliedern.
- Formulare ausfüllen & Unterlagen einreichen.
- Aufenthaltsbewilligung beantragen: Je nach Aufenthaltszweck (L, B oder C).
- Bestätigung erhalten: Warten auf Genehmigung und offizielle Meldebestätigung.
Krankenversicherung abschliessen: Pflicht für alle, die in der Schweiz leben. Das muss innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung erfolgen.
Bankkonto eröffnen: Oft erst nach erfolgreicher Registrierung möglich.
Steuern & Versicherungen: Nach der Anmeldung erhalten Sie Informationen zu Steuerpflichten und Sozialversicherungen.