Ski-Versicherung: Wer zahlt bei Ski-Diebstahl?
Wenn die teure Winterausrüstung plötzlich fehlt, stellt sich die Frage: Welche Ski-Versicherung kommt für den Schaden auf? Comparis gibt Ihnen einen Überblick, wer bei einem Ski- oder Snowboard-Diebstahl zahlt.

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1. Ski versichern gegen Diebstahl: Welche Versicherung zahlt?
Verschiedene Versicherungen versichern den Diebstahl von Ski oder Snowboards:
Zusatzdeckung einfacher Diebstahl auswärts der Hausratversicherung
spezielle Skiversicherungen
teilweise Sportgeräte-Versicherungen
Einfacher Diebstahl auswärts: Versicherung von Snowboard und Ski
Die Zusatzdeckung einfacher Diebstahl auswärts deckt Diebstähle, die ausserhalb Ihres Zuhauses stattfinden. Die Versicherung greift auch bei anderen Gegenständen wie etwa dem Skihelm oder der Actionkamera. Wichtig: Ohne diese Zusatzdeckung zahlt die Hausratversicherung nicht für einen auswärtigen Skidiebstahl.
Ski und Snowboards sind in der Regel zum Neuwert versichert. Die Versicherungssumme bestimmt, wie viel Geld Sie im Schadensfall maximal erhalten. Üblich sind Versicherungssummen zwischen 2’000 und 4’000 Franken. Meist müssen Sie einen Selbstbehalt von 200 Franken zahlen. Die Versicherung übernimmt den darüber hinausgehenden Schaden bis zum Maximalbetrag. Die genaue Versicherungssumme und die Selbstbehalt unterscheiden sich jedoch je nach Versicherungsanbieter.
Ist eine Skiversicherung sinnvoll?
Skiversicherungen decken Schäden im Zusammenhang mit Diebstahl oder Bruch von Ski und Snowboards. Je nach Anbieter sind sie ab 60 Franken pro Jahr erhältlich.
Zum Vergleich: Die Zusatzdeckung „einfacher Diebstahl auswärts“ erhalten Sie bereits ab ca. 30 Franken pro Jahr. Sie deckt nicht nur den Diebstahl von Ski und Snowboards, sondern auch von anderen Gegenständen.
2. Skidiebstahl: Wie melde ich der Versicherung den Schaden?
Schaden dokumentieren: Notieren Sie sich den Ort und Zeitpunkt des Diebstahls. Die Angaben brauchen Sie später für die Schadensmeldung.
Diebstahl der Polizei melden: Melden Sie den Diebstahl der Polizei. Die Versicherung verlangt in der Regel einen Polizeirapport.
Quittungen suchen: Bewahren Sie Quittungen und Kaufbelege von teuren Gegenständen auf. Damit haben Sie einen Nachweis für den Wert der Ski.
Schaden melden: Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Das geht in der Regel online über ein Schadensformular. Oder Sie melden den Schaden per Telefon.
3. Skimiete: Springt die Versicherung ein?
Sind die Ski gemietet, haftet grundsätzlich die mietende Person. Sie schuldet dem Vermieter aber nur den aktuellen Wert der Ski, also den Zeitwert und nicht den Neupreis.
«Einfacher Diebstahl auswärts» versichert in der Regel auch Diebstähle von gemieteten Gegenständen. Die Privathaftpflichtversicherung hingegen schliesst Diebstähle von gemieteten Gegenständen oft aus. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) steht, was bei Ihrer Versicherung gilt. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich allerdings je nach Anbieter.
4. Ski-Diebstahlschutz: Wie kann ich meine Ski vor Diebstahl sichern?
Mit diesen Massnahmen sichern Sie Ihre Ski oder Ihr Snowboard vor Dieben:
Behalten Sie die Ausrüstung im Auge.
Platzieren Sie die beiden Ski und die Stöcke separat voneinander.
Schliessen Sie Ski oder Snowboard mit einem Schloss ab.
Verwenden Sie abschliessbare Ski- und Snowboardständer.
Depotieren Sie Ski und Snowboard in abgeschlossenen oder beaufsichtigten Räumen.
Gut zu wissen: Nicht immer handelt es sich beim Verschwinden von Ski oder Snowboards um Diebstahl. Auch Verwechslungen kommen vor. Auffällige Aufkleber, Aufschriften oder Bändchen an den Ski minimieren das Risiko einer Verwechslung..
Aufsichtspflicht für Ski und Snowboard
Lassen Sie Ski oder Snowboard unbeaufsichtigt, zahlen die Versicherer oft nicht für Diebstahl oder kürzen die Leistungen. Grund: Sie haben die Aufsichtspflicht verletzt. Eine Ausnahme ist das Abstellen der Ski vor dem Bergrestaurant. Damit verletzen Sie diese Pflicht nicht.
5. Welche weiteren Versicherungen lohnen sich für Personen, die Ski fahren?
Für Skifahrerinnen und Skifahrer sind weitere Versicherungen sinnvoll. Gerade bei Unfällen entstehen hohe Kosten. Diese Kosten können Sie durch folgende Versicherungen abfedern:
Privathaftpflichtversicherung: Die Privathaftpflicht übernimmt Kosten für Schäden, die Sie anderen Personen zufügen – etwa wenn Sie eine andere Person anfahren und verletzen.
Hausratkasko: Haben Sie die Ski oder das Snowboard beschädigt? Die Hausratkasko bezahlt selbstverschuldete Schäden an Ihrem Hausrat.
Unfallversicherung: Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Arbeiten Sie mehr als acht Stunden in der Woche beim selben Arbeitgeber? Dann sind Sie über Ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfälle versichert.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.02.2014





