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Die Rentenleistungen aus der staatlichen (AHV) und beruflichen (Pensionskasse) Vorsorge nehmen aufgrund der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung stetig ab. Dies hat zur Folge, dass das Einkommen nach der Pensionierung auf einen Schlag erheblich tiefer ausfällt.
Nach heutigem Stand betragen die Rentenleistungen noch ca. 60 Prozent vom ursprünglichen Einkommen vor Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Um aber nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard halten zu können, werden gemäss praktischen Erfahrungswerten ca. 80 Prozent des letzten Einkommens benötigt. Wer also keine Lücken in Kauf nehmen will, muss die eigene, private Vorsorge stärken. Bei höheren Einkommen vergrössert sich die Vorsorgelücke nochmals massgeblich (siehe Grafik), da die erste und zweite Säule relativ gesehen weniger benötigtes Alterskapital abdecken.
Versicherte Person mit Jahrgang 1976, ohne Beitragslücken
Bruttojahreslohn | CHF 85'320.– (100%) |
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Maximale AHV Altersrente – 1. Säule | CHF 28'440.– |
Grundlagen BVG-Obligatorium* – 2. Säule | CHF 29'900.– |
Jährliche Rente aus 1. und 2. Säule | CHF 58'530.– (68%) |
Vorsorgelücke nach Pensionierung | CHF 26'790.– (32%) |
* Grundlagen BVG-Obligatorium:
Zins bei 2% und Umwandlungssatz bei 6.8% (Stand 01.2020), keine private Vorsorge.
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