10 Tipps zur Pensionskassen-Auszahlung
Eine Auszahlung der Pensionskasse ist unwiderruflich. Sie können dabei unterschiedlich vorgehen. Comparis hilft Ihnen dabei, die für Sie geeignete Altersfinanzierung zu finden.
iStock / bernardbodo
Beim Bezug von Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse können Sie zwischen einer einmaligen Auszahlung, einer regelmässigen sowie einer lebenslänglichen Rente oder einer Mischform wählen. Folgende zehn Tipps helfen Ihnen bei der Wahl Ihrer Altersfinanzierung.
Der Bezug von Vorsorgeleistungen aus der 2. Säule hat lebenslange Konsequenzen: Ihr einmal getroffener Entscheid ist unwiderruflich. Wägen Sie deshalb im Vorfeld Ihrer Pensionierung gut die Argumente für und gegen Renten- oder Kapitalleistungen ab.
1. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach der Anmeldefrist für die Auszahlung der Pensionskasse
Die Frist für den Kapitalbezug beträgt je nach Pensionskasse bis zu drei Jahren. Wer die Anmeldefrist verpasst, kann nicht mehr auf eine Kapitalauszahlung bestehen.
2. Rechnen Sie mit weniger Rente, als in Ihrem aktuellen PK-Ausweis steht
Viele Pensionskassen werden ihren Umwandlungssatz wegen der tiefen Zinsen und der höheren Lebenserwartung weiter senken. Prüfen Sie anhand eines Budgets, ob der zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung absehbare Umwandlungssatz die Fortführung Ihres Lebensstandards noch zulässt.
3. Erstellen Sie einen Finanzplan mit unterschiedlichen Teuerungsszenarien
Vergleichen Sie die Entwicklung von Einkommen und Vermögen über einen längeren Zeitraum je nach Bezugsform des Vorsorge-Guthaben. Nehmen Sie dabei realistische Anlagerenditen an und berücksichtigen Sie die Teuerung. Inflation aber auch Krankenkassenkosten werden im Lauf der Jahre unweigerlich zur einer Erhöhung Ihrer Lebenshaltungskosten führen.
In der Vergangenheit haben die Pensionskassen die Inflation im besten Fall teilweise ausgeglichen. In Zukunft dürfte auch das nicht mehr der Fall sein. Wussten Sie, dass die Kaufkraft einer Rente von heute 5'000 Franken bei einer jährlichen Inflation von 1 Prozent in 15 Jahren auf rund 4'300 Franken sinkt und bei 2 Prozent sogar auf 3‘700 Franken?
4. Der Kapitalbezug ist mittelfristig steuerlich attraktiver
Die Pensionskassenrente ist als Einkommen zu versteuern. Der Kapitalbezug hingegen wird einmalig zu einem tieferen Satz besteuert.
5. Vor- und Nachteile für die Auszahlung der Pensionskasse bzw. Rente
Ebenso wichtig wie die Steuern sind Flexibilität, die Höhe des Altersvermögens, andere Einkünfte (Mieten), die Absicherung der Hinterbliebenen und immer mehr die Langlebewahrscheinlichkeit.
6. Lassen Sie sich nicht von kurzfristigen Börsentrends leiten
Bei steigenden Börsenkursen tendieren angehende Rentner zur Auszahlung von Vorsorgeguthaben. In schwachen Börsenjahren bevorzugen viele die sichere Rente. Das zeugt von kurzfristigem Denken. Der Anlagehorizont eines frisch Pensionierten beträgt jedoch rund 20 Jahre. Ziel seiner Anlage soll demnach eine langfristige Wertentwicklung sein. Die ausgewogene Diversifizierung der Anlagen ist wichtig.
7. Kombinieren Sie eventuell Kapitalbezug und Rente
Für viele Pensionierte ist die Kombination von Bezug und Rente die beste Lösung. Die Rente sichert die Existenz bis ins hohe Alter ab. Auf das ausbezahlte Kapital fällt eine tiefere Steuer an. Sollte später etwas Unvorhergesehenes passieren, kann flexibel auf das ausbezahlte Kapital zurückgegriffen werden. Bei Ehepaaren bezieht häufig ein Partner die Rente und der andere das Kapital.
8. Legen Sie das ausbezahlte Guthaben ähnlich an wie eine Pensionskasse
Wer sein Vorsorge-Guthaben auszahlen lässt, muss selbst dafür besorgt sein, dass es bis ins hohe Alter reicht. Legen Sie das Geld professionell an, beispielsweise indem Sie Ihr Portfolio so strukturieren wie die Pensionskassen. Vorsorgeeinrichtungen streben in ihrer Anlagestrategie konsequent ein langfristiges Kapitalwachstum an.
9. Regeln Sie in Ihrem Nachlass die weitere Vorsorge Ihres möglicherweise überlebenden Partners
Begünstigen Sie soweit möglich Ihren Partner im Testament oder mit einem Erbvertrag. Überlegen Sie vor allem die Wohnsituation des Ehepartners nach Ihrem Ableben. Bei einem Erbgang steht den Kindern ein Viertel des Vermögens zu. Schlimmstenfalls muss der überlebende Ehepartner das Eigenheim verkaufen, um die Kinder auszuzahlen. Falls Sie Kinder haben und im Konkubinat leben, haben die Kinder Anspruch auf die Hälfte des Erbes.
10. Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit einer unabhängigen Fachperson
Oft hilft ein unabhängiger Blick von aussen, die Situation richtig einzuschätzen und Optionen besser abzuwägen, als Sie es allein können.