Einbürgerung in die Schweiz: Kosten und Voraussetzungen
Eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer haben viele Vorteile. Die Kosten für eine Einbürgerung sind aber hoch und je nach Kanton verschieden. Hier erhalten Sie eine Übersicht über Kosten und Voraussetzungen.
24.08.2023
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1. Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer?
Sie möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Gemäss Schweizer Bundesrecht gibt es drei verschiedene Varianten dafür:
1. Ein Elternteil besitzt das Schweizer Bürgerrecht.
2. Sie lassen sich einbürgern.
Die Einbürgerung ist ein behördlicher Akt. Für die Einbürgerung in der Schweiz gibt es drei Möglichkeiten:
Sie haben mindestens zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt. Mindestens drei der letzten fünf Jahre vor Ihrem Antrag haben Sie am Stück in der Schweiz gewohnt. Ausserdem müssen Sie eine Niederlassungsbewilligung C besitzen.
Sie sind mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet.
Sie leben in der dritten Generation von Einwanderern in der Schweiz und wurden in der Schweiz geboren. Diese Regelung gilt auch für staatenlose Minderjährige, die mehr als fünf Jahre in der Schweiz sind.
3. Sie erhalten das Bürgerrecht durch Adoption durch eine Schweizerin oder einen Schweizer.
Mehr Informationen finden Sie im Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht.
Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung
Für die Einbürgerung in der Schweiz müssen Sie auch folgende Anforderungen erfüllen:
Sie haben sich erfolgreich integriert und sind vertraut mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Das bedeutet u. a.: Sie arbeiten in der Schweiz oder studieren. Ausserdem respektieren Sie die Werte der Bundesverfassung der Schweiz.
Sie stellen keine Gefährdung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz dar.
2. Wie viel kostet eine Einbürgerung?
Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben ein dreifaches Bürgerrecht. Sie sind nationale, kantonale und Gemeindebürger. Wollen Sie Schweizerin oder Schweizer werden, müssen Sie diese drei untrennbaren Rechte erwerben. Das ist jeweils mit Gebühren für alle drei Ebenen verbunden
Bundesebene: 100 Franken für eine erwachsene Person, 150 Franken für Paare mit oder ohne minderjährige Kinder (ordentliche Einbürgerung).
Kantonale Ebene: bis zu 2’000 Franken pro Person.
Gemeindeebene: 500 bis 1’000 Franken pro Person
Das bedeutet: Je nach Wohnort müssen Sie bis zu 3’100 Franken pro Person für die Einbürgerung in der Schweiz bezahlen. Bei einer vierköpfigen Familie sind das über 12’000 Franken. Hinzu kommen Kosten für verlangte Dokumente.
Kantonale Gebühren für die Einbürgerung
Eine Comparis-Analyse aus dem Jahr 2019 zeigt: Bei den Gebühren für die Einbürgerung in den 26 Hauptorten der Kantone gibt es erhebliche Unterschiede. Fixe Tarife gibt es nicht. Die Höhe der Einbürgerungsgebühr hängt vom Aufwand ab.
3. Übersicht: Einbürgerungskosten in der Schweiz für Einzelpersonen in Franken
Bund | Kanton | Gemeinde | Total | |
---|---|---|---|---|
Lausanne | 100 | 450 | 250 | 800 |
Sitten | 100 | 355 | 500 | 955 |
Appenzell [1] | 100 | 1'000 | 0 | 1'100 |
Delsberg | 100 | 565 | 600 | 1'265 |
Bellinzona | 100 | 450 | 800 | 1'350 |
Genf [1] | 100 | 1'250 | 0 | 1'350 |
Neuenburg | 100 | 1'500 | 150 | 1'750 |
Zürich | 100 | 500 | 1'200 | 1'800 |
Herisau | 100 | 1'000 | 1'000 | 2'100 |
Altdorf | 100 | 1'000 | 1'000 | 2'100 |
Schaffhausen | 100 | 1'000 | 1'000 | 2'100 |
St. Gallen | 100 | 700 | 1'400 | 2'200 |
Basel-Stadt | 100 | 850 | 1'300 | 2'250 |
Sarnen | 100 | 1'000 | 1'200 | 2'300 |
Aarau | 100 | 750 | 1'500 | 2'350 |
Stans | 100 | 900 | 1'400 | 2'400 |
Frauenfeld | 100 | 800 | 1'550 | 2'450 |
Freiburg | 100 | 980 | 1'500 | 2'580 |
Chur | 100 | 1'000 | 1'500 | 2'600 |
Glarus | 100 | 500 | 2'100 | 2'700 |
Bern | 100 | 1'150 | 1'500 | 2'750 |
Zug | 100 | 700 | 2'000 | 2'800 |
Luzern [2] | 100 | 350 | 2'200–2'500 | 2'800 |
Solothurn | 100 | 1'500 | 1'500 | 3'100 |
Liestal | 100 | 1'550 | 1'500 | 3'150 |
Schwyz | 100 | 500 | 3'000 | 3'600 |
Stand: Juli 2019
[1] Nur der Kanton stellt die Gebühr in Rechnung. Gemeinden erhalten ihren Betrag vom Kanton.
[2] Gerechnet mit dem Mittelwert
Mit den Einbürgerungsgebühren ist es nicht getan. Das in der Einbürgerungsgebühr enthaltene Leistungspaket umfasst nicht überall dasselbe. So ist etwa in Schwyz der Einbürgerungskurs in der Gebühr enthalten. Anderswo werden entsprechende Kurse von externen Organisationen angeboten und kosten zusätzlich.
Nach Abschluss der Einbürgerungsverfahren und Bezahlung aller Gebühren erhalten Einbürgerungswillige zudem nicht automatisch den roten Pass. Der Antrag für einen Schweizer Pass kostet 145 Franken. Im Kombiangebot mit der Identitätskarte gibt es ihn für 158 Franken (Stand August 2023, Portokosten eingerechnet).
4. Wie ist der Ablauf der Einbürgerung in die Schweiz?
Die Einbürgerung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle des Kantons. Können Kanton oder Gemeinde dem Antrag stattgeben, schicken sie alle Daten zur Prüfung an das Staatssekretariat für Migration (SEM). Sind alle formellen und materiellen Voraussetzungen erfüllt, erhält die kantonale Einbürgerungsbehörde die Einbürgerungsbewilligung des SEM.
Die kantonale Behörde entscheidet dann abschliessend über Ihre Einbürgerung. Das muss sie laut Gesetz innerhalb eines Jahres tun. Sobald Ihre Einbürgerungsbewilligung durch die Entscheidung der kantonalen Behörde rechtskräftig ist, erhalten Sie das volle Schweizer Bürgerrecht. Zeitgleich erhalten Sie auch das Bürgerrecht für Gemeinde und Kanton.
Mit dem Schweizer Bürgerrecht erhalten Sie nach der Einbürgerung das Recht, an Volksabstimmungen oder Wahlen teilzunehmen. Jüngere Einwandernde sollten auch die Militärdienstpflicht in der Schweiz berücksichtigen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 30.07.2019