Aufenthaltsbewilligung Schweiz: Unterschiede zwischen L, B & C

Zum Arbeiten in der Schweiz brauchen Sie eine Bewilligung. Comparis erklärt die Unterschiede zwischen den Aufenthaltsbewilligungen und der Niederlassungsbewilligung sowie deren Vorteile.

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Magdalena Soll

06.10.2023

Eine Person hält einen Ausländerausweis mit der Bewilligung C in die Luft.

iStock / Olesia Bekh

1.Wann brauche ich eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?
2.Welche Bewilligung bekomme ich als EU-/Efta-Bürger mit Arbeit in der Schweiz?
3.Aufenthaltsbewilligung für Drittstaaten-Angehörige
4.Aufenthaltsbewilligung B: Vorteile und Nachteile
5.Niederlassungsbewilligung C: Vorteile und Nachteile

1. Wann brauche ich eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?

Ausländische Erwerbstätige aus den EU- und Efta-Staaten (European Free Trade Association / Europäische Freihandelsassoziation) dürfen sich drei Monate ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Es besteht lediglich eine Meldepflicht bei der Wohngemeinde. 

Möchten Sie länger als drei Monate in der Schweiz wohnen und arbeiten, ist eine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Diese müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragen.

2. Welche Bewilligung bekomme ich als EU-/Efta-Bürger mit Arbeit in der Schweiz?

Es gibt verschiedene Arten der Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen und arbeiten wollen. Hier ein Überblick: 

Ist Ihr Arbeitsvertrag auf maximal 364 Tage befristet? Dann erhalten Sie als ausländische Erwerbstätige oder ausländischer Erwerbstätiger aus den EU- und Efta-Staaten die Kurzaufenthaltsbewilligung L. Sie gilt für die Dauer Ihres Arbeitsvertrags.

Ist Ihr Arbeitsvertrag auf mindestens ein Jahr befristet oder unbefristet? Dann erhalten Sie als ausländische Erwerbstätige oder ausländischer Erwerbstätiger aus den EU- und Efta-Staaten die Aufenthaltsbewilligung B. Sie ist fünf Jahre gültig und verlängerbar.

Selbstständig Erwerbstätige erhalten ebenfalls die Aufenthaltsbewilligung B. Voraussetzung: Sie können eine effektive selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Firmengründung in der Schweiz durch Personen aus dem EU- und Efta-Raum

Leben Sie länger als fünf Jahre in der Schweiz? Haben Sie als ausländische Erwerbstätige oder ausländischer Erwerbstätiger aus den EU- und Efta-Staaten ordnungsgemäss und ununterbrochen länger als 5 Jahre in der Schweiz gewohnt, wird Ihnen die Niederlassungsbewilligung C erteilt. Sie ist unbeschränkt gültig. Es besteht lediglich eine Kontrollfrist von fünf Jahren.

Grenzgängerin oder Grenzgänger heisst: Sie arbeiten in der Schweiz, aber wohnen in einem Nachbarland. In dem Fall bekommen Sie eine Grenzgängerbewilligung G.

Haben Sie einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr, ist die Grenzgängerbewilligung für fünf Jahre gültig. Ist Ihr Arbeitsvertrag auf maximal 364 Tage befristet, richtet sich die Dauer der Bewilligung nach der Dauer des Arbeitsvertrags. Arbeiten Sie maximal drei Monate in der Schweiz, müssen Sie sich online melden.

3. Aufenthaltsbewilligung für Drittstaaten-Angehörige

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Landes, das nicht zu den EU-/Efta-Ländern gehört? Dann brauchen Sie gegebenenfalls ein Visum. Ob Sie eins benötigen, können Sie zum Beispiel auf der Seite des Staatssekretariats für Migration (SEM) sehen.

Damit Sie in der Schweiz arbeiten können, benötigen Sie zusätzlich noch eine Aufenthaltsbewilligung. Für die gibt es ein besonderes Verfahren. Ihr Arbeitgeber muss unter anderem Ihre besondere Qualifikation nachweisen. Ausserdem ist die jährliche Anzahl der Bewilligungen für Drittstaaten-Angehörige eingeschränkt.

Beim SEM finden Sie mehr Informationen zum Bewilligungsverfahren für Drittstaatenangehörige.

4. Aufenthaltsbewilligung B: Vorteile und Nachteile

B-Bewilligung: Vorteile

  • Bis zu einem Jahresgehalt von 120’000 Franken müssen Sie keine Steuererklärung einreichen.

  • Sie müssen nur die kantonal festgelegte Quellensteuer bezahlen, die monatlich direkt vom Lohn abgezogen wird.

  • Sie können in die sogenannte «Säule 3a» einzahlen. Dabei handelt es sich um die dritte Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems für die Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenversicherung.

  • Je nach Kanton ergeben sich Steuervorteile gegenüber Niedergelassenen mit Niederlassungsbewilligung C.

B-Bewilligung: Nachteile

  • Die Bewilligung ist meist zweckgebunden. Das heisst: Fällt Ihr Aufenthaltsgrund weg, verlieren Sie möglicherweise die Bewilligung.

  • Je nach Arbeitsvertrag ist die Bewilligung befristet.

5. Niederlassungsbewilligung C: Vorteile und Nachteile

C-Bewilligung: Vorteile

  • Sie erhalten ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht.

  • Ihr Aufenthaltsrecht darf nicht mit Bedingungen verbunden werden, z.B. je nach Region mit dem Besuch eines Deutsch- oder Französischkurses

  • Sie erhalten mit der C-Bewilligung die gleichen Rechte und Pflichten wie Schweizerinnen und Schweizer. Einzige Ausnahme: das Stimm- und Wahlrecht. Ausländer dürfen in der Schweiz in der Regel nicht an Abstimmungen und Wahlen auf Bundesebene teilnehmen. Ausnahmen gibt es auf kantonaler und kommunaler Ebene.

C-Bewilligung: Nachteile

  • Sie müssen ein Mal im Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Sie zahlen dann alle Steuern auf einmal.

  • Sind Sie nicht ausreichend integriert, kann Ihre Bewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung B zurückgestuft werden. Ein Beispiel für nicht ausreichende Integration ist der Bezug von Sozialhilfe.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 27.11.2018

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