Pensionskasse: Mit dem Umwandlungssatz sinkt Ihre Rente

Die Renten aus den Pensionskassen nehmen tendenziell ab. Wie hoch wird Ihre Rente aus der zweiten Säule? Das errechnet die Pensionskasse mit dem Umwandlungssatz. Wenn er sinkt, wird Ihre private Vorsorge noch wichtiger.

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Lara Surber

19.01.2023

Lächelndes Rentnerpaar auf Fahrrädern in einer herbstlichen Landschaft.

iStock / kzenon

1.Was ist der Umwandlungssatz?
2.Wie stark sinkt der Umwandlungssatz?
3.Wie fülle ich die Vorsorgelücke?

1. Was ist der Umwandlungssatz?

Die zweite Säule funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heisst: Jede und jeder spart in ihrer oder seiner Pensionskasse Altersguthaben an. Im Ruhestand profitieren die Pensionierten von genau diesem angesparten Geld.

Sie können Ihr Altersguthaben in eine Rente umwandeln lassen oder als Kapital beziehen. Beim Kapitalbezug sind die Pensionskassen verpflichtet, mindestens einen Viertel des Altersguthabens auszuzahlen. Viele Pensionskassen sehen in ihrem Reglement vor, dass auch ein grösserer Teil oder das gesamte Vorsorgevermögen als Kapital bezogen werden kann.

Das nicht bezogene Altersguthaben wird in eine Rente umgewandelt, und zwar anhand des sogenannten Umwandlungssatzes (UWS). Zurzeit beträgt dieser Satz im obligatorischen Teil der Pensionskasse 6,8 Prozent. Er wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt und sagt aus, wie die jährliche Rente berechnet wird.

Beispiel: Ein Altersguthaben von 100’000 Franken ergibt bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Rente von 6’800 Franken pro Jahr.

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2. Wie stark sinkt der Umwandlungssatz?

Eine jährliche Rente von 6,8 Prozent auf das angesparte Vorsorgekapital reicht zu aktuellen Marktbedingungen für eine durchschnittliche Lebenserwartung von weiteren 17 Jahren nach der Pensionierung.

Tatsächlich beträgt heute die Lebenserwartung von 65-jährigen Männern weitere 20 Jahre, jene für 64-jährige Frauen weitere 23 Jahre. Deswegen drängen viele Pensionskassen auf eine Senkung des Umwandlungssatzes. Berechnungen von comparis.ch zufolge wäre ein Umwandlungssatz von rund 5 Prozent realistisch.

Hoher Umwandlungssatz muss finanziert werden

Hält die Politik an einem Umwandlungssatz über dem mathematisch gerechtfertigten Niveau fest, muss jemand für die überhöhten Leistungen an die Rentner aufkommen. Zurzeit sind das die Besserverdienenden und die beruflich Aktiven:

1. Besserverdienende Neupensionierte erhalten weniger

Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für Einkommen zwischen 22’050 und 88’200 Franken (seit Beginn 2023). Bei Einkommen in dieser Bandbreite muss die Pensionskasse den gesetzlichen Umwandlungssatz garantieren.

Viele Einrichtungen entrichten Leistungen über das BVG-Obligatorium hinaus. Sie verzichten beispielsweise auf die Eintrittsschwelle oder den Koordinationsabzug. Solche Fälle nennt man überobligatorische Vorsorge oder Säule 2b.

Hier kann jede Pensionskasse den Umwandlungssatz frei festsetzen. Einige Kassen haben im Überobligatorium den Satz bereits unter 5 Prozent gedrückt, um die Leistungen im Obligatorium noch finanzieren zu können.

2. Den aktiven Beitragszahlenden wird die Rendite gekürzt

Den Erwerbstätigen wird weniger Rendite gutgeschrieben, als sie mit ihrem Kapital im Jahresverlauf tatsächlich erarbeitet haben. Im Jahr 2019 wanderten auf diese Weise 7,2 Milliarden Franken von den aktiv Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern.

Das ist systemfremd, weil die Pensionskassen nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert sind und eben nicht nach dem in der ersten Säule (AHV) angewendeten Umlageverfahren. In der AHV zahlen die Jungen von heute für die Alten von heute.

3. Wie fülle ich die Vorsorgelücke?

Reicht die Rente für das Leben nach der Pensionierung? Diese Frage müssen Sie sich stellen.

Die Renten aus erster Säule (AHV) und zweiter Säule (Pensionskasse) decken heute in der Regel rund 60 Prozent des letzten Einkommens. Erfahrungsgemäss benötigen Pensionierte rund 80 Prozent ihres letzten Gehaltes.

Mit sinkenden Umwandlungssätzen kann die Finanzierung von 60 Prozent durch Renten nicht mehr gehalten werden. Die Lücke zwischen Rentenleistungen und dem tatsächlichen finanziellen Bedarf, die sogenannte Vorsorgelücke, droht somit noch grösser zu werden.

Mit regelmässigen Einzahlungen in die steuerprivilegierte dritte Säule oder mittels Einkäufen in die Pensionskasse lassen sich Vorsorgelücken schliessen.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Vorsorgelücke schliessen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.11.2019

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