Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn

Je früher Sie fürs Alter vorsorgen, desto besser. Für Lebensversicherungen gilt aber meist ein Mindestalter.

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Eine Gruppe von fünf Jugendlichen sitzt lachend auf einer Treppe zusammen.

iStock / Ridofranz

Das Eintrittsalter ist das Alter der versicherten Person bei Beginn der Versicherungspolice. Bei den Lebensversicherungen gibt es meistens Altersbeschränkungen für den Eintritt. Einerseits das maximale Eintrittsalter von z.B. 60, 65 oder 70 Jahren. Andererseits ist das Eintrittsalter oft auch nach unten eingeschränkt. Bei Todesfallversicherungen der Säule 3a liegt dieses meist zwischen 16 und 18 Jahren. Für Todesfallversicherungen der freien Vorsorge Säule 3b häufig tiefer.

Hingegen gibt es keine Altersschwelle, ab der man sich um die Altersvorsorge kümmern sollte. Kein Zeitpunkt ist zu früh, um sich Gedanken um die finanzielle Situation im Alter zu machen. Je früher man für den Lebensabend zu sparen beginnt, desto mehr Geld hat man bei der Pensionierung zur Verfügung.

Das Eintrittsalter ist ein massgeblicher Bestimmungsfaktor für die Höhe der Beiträge. Die berechneten Lebensversicherungsprämien berücksichtigen unter anderem die folgenden persönlichen Daten des Versicherungsvertrages: Eintrittsalter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit sowie den Gesundheitszustand (Grösse, Gewicht, Rauchen etc.).

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