Kurzarbeit in der Schweiz: Lohnrechner

Berechnen Sie hier Ihren Kurzarbeit-Lohn in der Schweiz. Sie erhalten zudem Informationen und Beispiele zur Kurzarbeit. Tipp: Nehmen Sie zum Ausfüllen Ihre letzte Lohnabrechnung zur Hand.

Ihr Monatslohn

Bruttolohn im Monat *
Als Monatslohn auf der Lohnabrechnung ausgewiesen (ohne Überstunden).

Lohnabzüge

Lohnnebenkosten (AHV/IV/EO/ALV) *
Summe aller Lohnnebenkosten (wird automatisch befüllt).
Pensionskassenabzug (BVG Beitrag) *
Beitrag des Arbeitnehmers an die berufliche Vorsorge. Wenn dieser nicht bekannt ist, geben Sie bitte 0 ein. Ihr ausbezahlter Lohn wird in diesem Fall niedriger sein als im Ergebnis angezeigt.

Angaben zur Kurzarbeit

Erfassung der Kurzarbeit
Prozent % der Kurzarbeit *
Anteil der Arbeit, die bei Kurzarbeit nicht geleistet wird.

Ergebnis ihres Lohns bei Kurzarbeit

Lohn für geleistete ArbeitCHF 0
KurzarbeitsentschädigungCHF 0
Bruttolohn bei KurzarbeitCHF 0
LohnabzügeCHF 0
Ausbezahlter Lohn bei KurzarbeitCHF 0
Ausbezahlter Lohn ohne KurzarbeitCHF 0
Verlust durch KurzarbeitCHF 0
1.Was ist Kurzarbeit?
2.Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung?
3.Beispiele: Berechnung der Kurzarbeit
4.Disclaimer

1. Was ist Kurzarbeit?

Für Unternehmen bestehen diverse Betriebsrisiken, die sie in der Regel selber tragen müssen. Geraten Unternehmen aber aus aussergewöhnlichen Gründen wirtschaftlich unter Druck, besteht die Option auf Kurzarbeit.

Es handelt sich dabei um ein Instrument für Unternehmen, den Beschäftigungsgrad der Mitarbeitenden vorübergehend zu reduzieren oder die Arbeit für eine begrenzte Zeit komplett einzustellen. Das Ziel: Die Vermeidung von Kündigungen.

So funktioniert’s:

  • Angestellte erhalten mindestens 80 Prozent ihres Lohnes vom Arbeitgeber.

  • Geleistete Arbeitsstunden sind vollumfänglich zu vergüten, Ausfallstunden aufgrund Kurzarbeit zu 80 Prozent.

  • Die zuständige Arbeitslosenkasse vergütet dem Unternehmen im Nachhinein 80 Prozent der Ausfallstunden.

  • Sozialversicherungsabzüge wie AHV-Beiträge oder BVG-Beiträge sind weiterhin vollumfänglich durch den Arbeitgeber zu bezahlen.

  • Lohndeckel: Maximal versichert sind 12’350 Franken pro Monat.

Die Arbeitslosenkasse des Kantons zahlt während einer Periode von zwei Jahren höchstens 12 Monatsbeiträge. Bei einem Arbeitsausfall von mehr als 85 Prozent sind maximal vier Monate gedeckt. 

Auf Antrag kann die Arbeitslosenkasse dem Unternehmen einen Vorschuss zahlen.

2. Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung?

Anspruchsberechtigt sind in der Regel Mitarbeitende bei unbefristeter und ungekündigter Anstellung.

Personen in befristeter Anstellung und Lernende erhalten keine Kurzarbeitsentschädigung. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine vorzeitige Kündigung in der Regel nicht möglich. Das heisst für Unternehmen: Sie müssen den vollen Lohn bezahlen.

Dürfen Arbeitnehmende die Kurzarbeit ablehnen?

Ja. Grundsätzlich ist für die Kurzarbeit eine Zustimmung erforderlich. Heisst: Ohne Zustimmung muss der Arbeitgeber weiterhin den vollumfänglichen Lohn zahlen. Aber: Je nach Situation droht dann eine ordentliche Kündigung.

Wie funktioniert die Anmeldung von Kurzarbeit?

Unternehmen müssen die geplante Kurzarbeit mindestens zehn Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde des Kantons beantragen. In begründeten Ausnahmefällen beträgt die Frist drei Tage. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter müssen Sie nichts unternehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die kantonale Stelle prüft den Antrag auf Kurzarbeit. Dabei gelten unter anderem diese Voraussetzungen:

  • Der Arbeitsausfall muss ausserordentlich und vorübergehend sein.

  • In der Regel müssen für den Arbeitsausfall wirtschaftliche Gründe vorliegen.

  • Anerkannt werden auch Ausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

  • Die Kurzarbeit dient zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

  • Arbeitszeiten und Ausfallzeiten müssen dokumentiert werden.

3. Beispiele: Berechnung der Kurzarbeit

Beispiel 1: 50-prozentiger Arbeitsausfall

In einem Unternehmen wird Kurzarbeit eingeführt. Erforderlich ist eine Reduktion der Arbeitseinsätze um 50 Prozent. Neben der Genehmigung durch die kantonale Behörde liegt eine Zustimmung aller Mitarbeitenden vor. Die Person im Beispiel verdiente bislang monatlich netto 6’000 Franken und arbeitete Vollzeit.

Bezeichnung Lohn
Bisheriger Nettolohn bei 100% CHF 6’000
50% Beschäftigung CHF 3’000
50% Arbeitsausfall
(zu 80% gedeckt durch Arbeitslosenkasse)
CHF 2’400
Nettolohn während Kurzarbeit CHF 5’400

Beispiel 2: Kompletter Arbeitsausfall

Die Situation in einem Unternehmen erfordert eine komplette Einstellung der Arbeitseinsätze. Neben der Genehmigung durch die kantonale Behörde liegt eine Zustimmung aller Mitarbeitenden vor. Die Person im Beispiel verdiente bislang monatlich netto 6’000 Franken und arbeitete Vollzeit.

Bezeichnung Lohn
Bisheriger Nettolohn bei 100% CHF 6’000
100% Arbeitsausfall
(zu 80% gedeckt durch Arbeitslosenkasse)
CHF 4’800
Nettolohn während Kurzarbeit CHF 4’800

4. Disclaimer

Die Nutzung des Kurzarbeitrechners auf comparis.ch ist kostenlos. Die Berechnung erfolgt anonym. Bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung können individuelle Faktoren eine Rolle spielen und einen Einfluss auf die Berechnung haben, die in diesem Rechner nicht abgebildet werden. Die berechnete Auswirkung von Kurzarbeit ist nicht rechtsverbindlich.

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