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Schönheitsoperationen: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse

Ob Brustvergrösserung, Nasenkorrektur oder Fettabsaugen: Schönheits-OPs sind teuer. Selten übernehmen Krankenkassen die Kosten. Comparis beantwortet wichtige Fragen zum Thema.

Alina Meister
Alina Meister

03.10.2025

Vor einem Schönheitseingriff gilt es zu klären, ob Ihre Grundversicherung die Kosten übernimmt.

iStock / shironosov

1.Was kostet eine Schönheitsoperation in der Schweiz?
2.Wann übernimmt die Krankenkasse eine Schönheitsoperation?
3.Kostengutsprache der Krankenkasse bei Schönheits-OPs
4.Welche Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für eine Schönheits-OP?
5.Wie sind Folgekosten von Schönheitsoperationen versichert?
6.Schönheitsoperationen in der Schweiz: Häufige Fragen

1. Was kostet eine Schönheitsoperation in der Schweiz?

Die Kosten einer Schönheitsoperation hängen von verschiedenen Faktoren ab. Etwa vom Körperteil, von der Grösse des Eingriffs, der Operationstechnik oder der Klinik. Die ungefähren Kosten für eine Brustvergrösserung, eine Nasenkorrektur und weitere Eingriffe finden Sie hier.

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und holen Sie mehrere Offerten ein. Achten Sie dabei darauf, wie die Anbieter zusätzliche Leistungen wie Beratung oder Nachsorge abrechnen. 

Comparis-Tipp

Bei der Wahl einer Schönheitsoperation sollten Sie nicht nur auf die Kosten achten. Zwar sind günstige Preise und Rabattaktionen verlockend, sie bergen jedoch auch Risiken.

Achten Sie darauf, dass die behandelnde Chirurgin oder der behandelnde Chirurg über einen FMH-Facharzttitel für plastische Chirurgie verfügt. Idealerweise ist sie oder er auch Mitglied in der SGPRAC.

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2. Wann übernimmt die Krankenkasse eine Schönheitsoperation?

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schönheitsoperationen grundsätzlich nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Rein kosmetische Eingriffe ohne ein medizinisches Problem – beispielsweise eine Bauchdeckenstraffung aus ästhetischen Gründen – zahlt die Krankenkasse nicht.

Medizinisch notwendig sind Behandlungen, wenn regelmässige physische oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert vorliegen. Der Eingriff muss auf eine Verbesserung der Beschwerden abzielen. Beispiele dafür sind:

  • Brustrekonstruktion nach einer Krebsoperation oder Tumorentfernung

  • Entfernung eines Muttermals bei Krebsverdacht

  • Nasenkorrektur bei einer stark verkrümmten Nasenscheidewand und beeinträchtigter Atmung

Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung.

3. Kostengutsprache der Krankenkasse bei Schönheits-OPs

Die Versicherung prüft die gesundheitliche Beeinträchtigung anhand der medizinischen Unterlagen. Verlangen Sie in jedem Fall eine Kostengutsprache.

Dafür brauchen Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrer Chirurgin oder Ihrem Chirurgen. Stellen Sie damit einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Begründen Sie darin, wieso die Leistung aus medizinischer Sicht notwendig ist, und legen Sie eine ausführliche Dokumentation Ihrer Krankheitsgeschichte bei, z. B. Fotodokumentationen und Berichte über bereits durchgeführte Behandlungen.

In Streitfällen können Sie sich online an die Ombudsstelle der Krankenversicherungen wenden.

4. Welche Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für eine Schönheits-OP?

Einige Krankenkassen bieten für kosmetische Eingriffe entsprechende Zusatzversicherungen an. Sie übernehmen einen Teil der Behandlungskosten – schliessen aber auch viele Leistungen aus.

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist festgelegt, an welche konkreten ästhetischen Behandlungen die Zusatzversicherung Beiträge zahlt (z. B. Brust-OP, Fettabsaugen) und welche Voraussetzungen gelten. Prüfen Sie diese Informationen vor Abschluss einer Zusatzversicherung.

Beachten Sie zudem mögliche Karenzfristen. Das bedeutet: Sie haben nach Versicherungsabschluss eine Wartezeit, bis Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Dauer der Wartezeit ist im Vertrag festgelegt.

5. Wie sind Folgekosten von Schönheitsoperationen versichert?

Medizinische Komplikationen gehören zu den Risiken eines chirurgischen Eingriffs. In der Schweiz sind Sie durch die obligatorische Krankenkasse dagegen abgesichert. Sie übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Nachbehandlung. Für Sie fallen lediglich die Kosten für die Franchise, den Selbstbehalt und allenfalls der Spitalkostenbeitrag an.

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für rein kosmetisch unerwünschte Operationsergebnisse wie z. B. ungleich grosse Brüste oder asymmetrische Lippen.

6. Schönheitsoperationen in der Schweiz: Häufige Fragen

Die Kosten für eine Brustvergrösserung in der Schweiz liegen bei ungefähr 6’000 bis 15’000 Franken – je nach Methode, Klinik und individuellen Voraussetzungen. 

Achtung vor günstigen Angeboten im Ausland

Brustvergrösserungen werden im Ausland oft zu deutlich günstigeren Preisen angeboten. Sie bergen jedoch erhebliche Risiken bezüglich Qualität, Sicherheit und Nachsorge.

Eine Nasenkorrektur ist ab ca. 6’000 Franken erhältlich und kann bis zu 12’000 Franken kosten.

Die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) beginnen in der Schweiz je nach Körperregion und Umfang meist bei rund 4'000 bis 5'000 Franken. Die genauen Kosten hängen von der Körperstelle und der Menge der zu entfernenden Fettzellen ab.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Fettabsaugung nur in Ausnahmefällen. Meist erst nach

  • einer mindestens zwölfmonatigen erfolglosen konservativen Therapie (konsequente Kompressionstherapie und manuelle Lymphdrainagetherapie),

  • einer nachweislicher ärztlicher Diagnose 

  • und in fortgeschrittenen Stadien der Erkrankung.

Bei einer Fettabsaugung aus ästhetischen Gründen zahlt die Krankenkasse nicht. 

Die Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems gilt laut Bundesamt für Gesundheit seit Juli 2021 unter bestimmten Voraussetzungen als Pflichtleistung der Grundversicherung (Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung). Als Voraussetzung für die Kostenübernahme gilt: 

  • Die mit dem Lipödem verbundenen Schmerzen sprechen ungenügend auf eine intensive und dokumentierte koservative Therapie an. Die Therapie muss mindestens 12 Monaten gedauert haben.

  • Die Kostenübernahme erfolgt nur auf Gutachten des Versicherers. Dafür wird die Empfehlung der Vertrauensärztin oder des Vertrauensarztes berücksichtigt.

  • Die Entscheidung für eine Lipödem-Operation muss von mindestens zwei spezialisierten Ärztinnen oder Ärzten gemeinsam getroffen werden.

  • Die Liposuktion muss von einem Arzt durchgeführt werden, der Erfahrung und spezielle Kenntnisse mit dieser OP-Technik hat.

Ästhetische Korrekturen wie die Ausrichtung der Nase übernimmt die Krankenkasse meist nicht. Anders sieht es aus, wenn die Nasenkorrektur wegen funktioneller Beschwerden erfolgt. Streng genommen handelt es sich dabei aber nicht um eine Schönheitsoperation. Auch hier gilt: Holen Sie vor der Operation eine Kostengutsprache ein.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Bauchdeckenstraffung (Abdominoplastik) grundsätzlich nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Sie müssen nachweisen können, dass gesundheitliche Beschwerden vorliegen, die sich nicht anderweitig behandeln lassen. Beispiele dafür sind: 

  • chronische Hautentzündungen

  • wiederkehrende Infektionen in Hautfalten

  • starke Rückenschmerzen

  • erhebliche Bewegungseinschränkungen

Eine Bauchstraffung aus ästhetischen Gründen zahlt die Krankenkasse nicht.

Eine Brustverkleinerung ist oft medizinisch notwendig. Schliesslich kann eine zu grosse Oberweite gesundheitliche Beschwerden auslösen. Eine Operation ist dann meist durch die Grundversicherung gedeckt. Die Voraussetzung dafür: Es müssen mindestens 500 Gramm Gewebe pro Seite entnommen werden. Eine Brustvergrösserung hingegen wird meist nicht von der Grundversicherung bezahlt.

Eine Brust-OP aus psychischen Gründen bezahlt die Krankenkasse nur in Einzelfällen. Dabei prüft der Vertrauensarzt, ob ein Krankheitswert vorliegt. Die psychischen Beschwerden müssen erheblich sein und andere (vor allem ästhetische Motive) in den Hintergrund stellen.

Brustrekonstruktion nach Krebsbehandlung

Nach einer Krebsbehandlung übernimmt die Grundversicherung die Kosten der Brustrekonstruktion. Sie deckt massive ästhetische Beeinträchtigungen nach Unfall oder Krankheit an speziell empfindlichen Körperteilen (in diesem Fall der Brust).

Ziel der Operation ist stets die Behebung der Brustasymmetrie. Daher ist grundsätzlich auch die Reduktion der gesunden Brust eine Pflichtleistung der Grundversicherung. Die genauen Bestimmungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgehalten.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.07.2022

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