Fragen zum Comparis-Krankenkassenvergleich

Comparis ist ein unabhängiger Internet-Vergleichsdienst. Comparis finanziert den Krankenkassenvergleich durch den Verkauf von Werbeplätzen – zum Beispiel Bannern – auf der Website. Kein Anbieter kann sich einen guten Platz auf der Resultattabelle beim Krankenkassenvergleich kaufen.

Felix Schneuwly Foto
Felix Schneuwly

19.01.2024

Zwei Personen vergleichen ihre Krankenkassen miteinander.

iStock / filadendron

1. Können Anbieter eine bessere Platzierung kaufen?

Konsumentinnen und Konsumenten fragen regelmässig, wie Comparis seinen Krankenkassenvergleich finanziert und ob Versicherungen eine gute Platzierung kaufen können.

Für die Comparis-User sind die Vergleiche kostenlos. Kein Anbieter kann sich einen besseren Platz kaufen. Werbeplatzierungen sind immer transparent gekennzeichnet und unterscheiden sich optisch deutlich von den anderen Resultaten.

2. Wie viel verdienen Comparis und Optimatis mit dem Krankenkassenvergleich?

Mit dem Krankenkassenvergleich hat Comparis 2023 bei den Grundversicherungen einen Umsatz von rund 10,2 Millionen Franken erzielt. Die Kundenakquisition auf dem Online-Kanal ist für die Krankenkassen deutlich günstiger, als mit Werbung, Wettbewerben, Sponsoring etc. zu Kontaktdaten potenzieller Kundinnen und Kunden für Beratungstermine zu kommen.

Comparis wird für Werbeleistungen bezahlt, z.B. Werbeelemente, Impressionen und Klicks auf der Resultateseite – ähnlich wie bei Google. Optimatis erhält entweder für Offertenbestellungen oder Abschlüsse eine Entschädigung gemäss Branchenvereinbarung über Vermittler (BVV) der Krankenkassen. Insgesamt kommen so um die 50 Franken pro Grundversicherungs-Offerte zusammen.

Auf die sogenannte telefonische Kaltakquise verzichten die Krankenversicherer. Das hindert dubiose Callcenter nicht daran, alle möglichen Zahlenkombinationen durchzutelefonieren.

Haben sie Glück, nimmt jemand ab und lässt sich sich zuerst eine Umfrage oder einen Wettbewerb und dann einen Beratungstermin aufschwatzen.

3. Erhöht Comparis mit seinem Angebot die Kosten im System?

Der Offertenprozess von Optimatis, dem Brokerage-Partner von Comparis, ist effizient und automatisiert. Dadurch reduzieren sich die Verwaltungskosten der Krankenversicherer. Optimatis wird für die Nutzung dieser Offertenprozesse von den Krankenversicherungen entschädigt.

Als von der Finanzmarktaufsicht anerkannter und lizenzierter Versicherungsvermittler dürfen Mitarbeitende von Optimatis interessierte Personen auch beraten und sie bis zum Abschluss von Versicherungsverträgen unterstützen. 

Durch die Vergleichbarkeit sind die Krankenkassen einem stärkeren Druck ausgesetzt, möglichst günstige Prämien anzubieten und die Kundenzufriedenheit hochzuhalten. Comparis vergleicht auch diese – und nicht bloss die Prämien.

Das zwingt die Kassen beispielsweise auch dazu, ihre Verwaltung besonders effizient zu organisieren, ohne bei der Servicequalität zu sparen.

4. Was unterscheidet Comparis von Maklern?

Der Comparis-Service ist vergleichbar mit Werbeaufwand auf Google und nicht mit Abschlussprovisionen zu verwechseln. Comparis ist ein passives Informationsangebot für interessierte Personen. Comparis macht keine Hausbesuche.

Anders als Makler ist Comparis nicht auf bestimmte Versicherungsanbieter beschränkt. Im Gegenteil: Comparis ist bestrebt, einen kompletten Marktüberblick zu liefern. Die versicherte Person selbst entscheidet dann, welches Angebot für sie passt.

5. Wie seriös sind andere Vergleichsrechner für Prämien im Internet?

Regelmässig tauchen Internetseiten auf, die einen schnellen Krankenkassen-Vergleich versprechen. Häufig haben diese Angebote vor allem ein Ziel: Adressdaten von wechselwilligen Personen zu sammeln, die dann an Makler weitergereicht werden.

Werfen Sie deshalb immer einen Blick ins Impressum des jeweiligen Angebots, bevor Sie Ihre Daten preisgeben.

6. Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

In der obligatorischen Grundversicherung besteht eine Aufnahmepflicht. Keine Kasse darf Sie ablehnen. Das gilt unabhängig von der Häufigkeit des Kassenwechsels, von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand.

In der Grundversicherung müssen alle Kassen dieselben Leistungen anbieten. Mehr dazu erfahren Sie hier: Grundversicherung – Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (KVG). Im Gegensatz zu der Grundversicherung besteht bei der Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht.

Wollen Sie zu einer Kasse wechseln, die via Optimatis keine Online-Offertenanfragen entgegennimmt? Dann können Sie bei der alten Kasse mit einem eingeschriebenen Brief kündigen und der gewünschten Kasse mit einem zweiten eingeschriebenen Brief beitreten. Beide Briefe müssen spätestens am 30. November bei der jeweiligen Kasse ankommen, damit der Wechsel per 1. Januar des nächsten Jahres gültig ist.

7. Kann ich Grundversicherung und Zusatzversicherung in einem Vergleich kombinieren?

Ja, Sie können auf comparis.ch eine kombinierte Berechnung von Grund- und Zusatzversicherung(en) machen. Grundversicherung und Zusatzversicherung(en) können Sie bei unterschiedlichen Krankenkassen abschliessen. Einzelne Kassen erheben in solchen Fällen bei den Zusatzversicherungen einen Zuschlag für höhere Administrationskosten.

Comparis empfiehlt, zumindest für die Grundversicherung eine günstige Krankenkasse zu wählen. Die Vergütung der medizinischen Leistungen ist nämlich bei allen Kassen gleich. Darum ist bei der Grundversicherung vor allem die Prämienhöhe und die Kundenzufriedenheit für die Wahl der Krankenkasse entscheidend.

Bei den Zusatzversicherungen gibt es grosse Unterschiede bei den versicherten medizinischen Leistungen der einzelnen Produkte, weshalb hier ein Blick auf die Details besonders wichtig ist.

8. Treiben häufige Krankenkassenwechsel die Gesundheitskosten in die Höhe?

Nein. Mit dem digitalen, automatisierten Kassenwechsel via comparis.ch sparen die Versicherungen Werbe-, Marketing-, Personal-, Papier- und Portokosten. Zudem betragen die Verwaltungskosten nur rund 5 Prozent des Prämienvolumens. 

Die Kostentreiber sind hingegen der Mehrkonsum, zunehmende Bürokratiekosten wegen staatlicher Fehlanreize bei der Finanzierung sowie der medizinische Fortschritt an sich.

9. Krankenkassenwettbewerb oder Einheitskasse?

Ist der Kassenwettbewerb unter dem Strich günstiger als ein Monopol? Das Stimmvolk hat diese Frage schon drei Mal mit Ja beantwortet und eine Einheitskasse abgelehnt. Ein vierter Versuch ist an den 100’000 Unterschriften gescheitert, die es für eine Volksinitiative braucht.

Weil die Frage trotzdem immer wieder gestellt wird, befürwortet Comparis vor einer vierten Abstimmung einen Einheitskassentest in einem grossen Kanton als Vergleich zum Kassenwettbewerb im Rest der Schweiz. Damit stellt Comparis die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten klar vor die eigenen Geschäftsinteressen.

FAQ

Ursache für eine Abweichung gegenüber Ihrer Grundversicherungsprämie können sein:

  • eine unterschiedliche Franchise,

  • eine unterschiedliche Unfalldeckung,

  • ein unterschiedliches Versicherungsmodell (Standard-Grundversicherung, Hausarzt, HMO etc.),

  • eine bereits von der Prämie abgezogene Prämienverbilligung oder

  • die bereits von der Prämie abgezogene Rückerstattung der Umwelt-Lenkungsabgabe.

Selbstverständlich können auch uns Fehler unterlaufen. Trifft keine der oben genannten Möglichkeiten zu, klären wir den Sachverhalt gerne ab. Dazu benötigen wir:

  • die Angabe Ihres Wohnortes (Postleitzahl und Ortsname),

  • Ihren Jahrgang,

  • Ihre aktuelle Krankenkasse,

  • das eigene Versicherungsmodell,

  • die gewählte Franchise,

  • mit oder ohne Unfalldeckung,

  • sowie die abweichende Prämie.

Besten Dank für Ihre Mithilfe!

Eventuell verfügen Sie nicht über die neueste Version des PDF-Viewers. Diese können Sie auf der Website von Adobe herunterladen. Sie erhalten die Offerte nächstens per E-Mail. Konsultieren Sie Ihr Mailkonto.

Die Franchise können Sie problemlos per Ende Jahr erhöhen oder senken:

Senkung der Franchise:

Bis zum 30. November bzw. letzten Arbeitstag im November (Eintreffen des Briefes beim Versicherer) müssen Sie die gewünschte Senkung der Franchise der Krankenkasse schriftlich mitteilen.

Erhöhung der Franchise:

Eine Erhöhung der Franchise müssen Sie der Krankenkasse bis zum 31. Dezember bzw. bis zum letzten Arbeitstag im Dezember mitteilen.

Nein! Jede Krankenkasse muss Sie vorbehaltlos in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen, ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes. Füllen Sie darum den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen nur aus, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.

Ja, bei Zusatzversicherungen sind Sie verpflichtet, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Häufig müssen Sie die Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahre angeben.

Die Fragen und ihre Anzahl unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Es gibt keine Tipps, welche Krankenkassen viele und welche Kasse wenige Fragen zur Gesundheit stellt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Ablehnung bei der Zusatzversicherung.

Grundversicherung

Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.

Für eine Kündigung per 30. Juni muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 31. März resp. bis zum letzten Arbeitstag im März bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Das gilt nur für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300 (Kinder: CHF 0) und einer Standard-Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie z.B. HMO oder Telmed). In allen anderen Fällen ist ein Wechsel zu einer neuen Krankenkasse jeweils erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich.

Hier finden Sie ein vorbereitetes Kündigungsschreiben.

Zusatzversicherung

Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen (z.B. ab Mitteilung 1 Monat oder bis Ende Jahr).

Bei einer unveränderten Prämie:

Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen

Das hängt von der Dauer des Militärdienstes ab. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) heisst es in Art.3 Abs.4: «Die Versicherungspflicht wird sistiert für Personen, die während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung (MVG) unterstellt sind.»

Das heisst, dass Sie bei längeren Dienstzeiten keine Prämien für die obligatorische Grundversicherung bezahlen müssen. Sie müssen einfach der Krankenkasse den Nachweis erbringen, wie lange Sie Militärdienst zu leisten haben (Kopie des Marschbefehls einschicken).

Im Vergleich der Grundversicherung sind die Prämien aller Krankenkassen aufgeführt.

Sie können bei denjenigen Krankenkassen online eine Offerte anfordern, die für diese Dienstleistung mit Optimatis, dem Brokerage-Partner von Comparis, zusammenarbeiten. Bei verschiedenen Krankenkassen ist das nicht der Fall. Diese Kassen sind z.B. nicht an einem Wachstum interessiert, nutzen andere Vertriebskanäle oder verfügen nicht über die notwendige technische Infrastruktur für eine solche Zusammenarbeit.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 09.12.2021

Das könnte Sie auch interessieren

Franchise Krankenkasse: Welche Franchise lohnt sich?

25.07.2023

Selbstbehalt der Krankenkasse: Definition & Infos

09.08.2023

Krankenkassen-Modelle in der Schweiz im Vergleich

14.08.2023

Krankenkassenprämien 2024: 8,7 Prozent teurer

26.09.2023
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto