Maklerprovision in der Schweiz: Wie hoch ist die übliche Maklergebühr?

Wie viel kostet die Maklerprovision beim Hausverkauf in der Schweiz? Wer zahlt? Und wann entfällt die Provision? Comparis fasst die wichtigsten Infos zur Maklerprovision zusammen.

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Elena Wetli

06.07.2023

Zwei Personen besprechen am Tisch einen Vertrag. Im Vordergrund steht ein kleines Haus auf dem Tisch.

iStock / oks9cf

1.Was kostet ein Immobilienmakler?
2.Lässt sich die Maklerprovision reduzieren?
3.Wer zahlt die Maklerprovision?
4.Ab wann hat der Makler Anspruch auf Provision?
5.Wann entfällt die Maklerprovision?

1. Was kostet ein Immobilienmakler?

Im Normalfall liegt die Maklerprovision in der Deutschschweiz bei 2 bis 3 Prozent des erzielten Verkaufspreises. Die Höhe der Provision hängt nebst dem Verkaufspreis auch von der Objektart, der Lokalität und dem Leistungspaket des Immobilienspezialisten ab.

  • Maklerkosten für Ein- und Mehrfamilienhäuser: 2 bis 3 Prozent

  • Maklerkosten für Grundstücke: ca. 5 Prozent

  • Maklerkosten für spezielle Objekte: individuell vereinbarte Sätze

Gut zu wissen: Ein Richter kann einen übermässig hohen Maklerlohn herabsetzen.

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Wie setzen sich die Kosten für den Immobilienmakler zusammen?

Makler übernehmen eine Vielzahl an Aufgaben. Dazu gehören etwa:

Je nach Vereinbarung entstehen dadurch Zusatzkosten. Für gängige Makler-Dienstleistungen verrechnen professionelle Makler aber keine zusätzlichen Kosten. 

2. Lässt sich die Maklerprovision reduzieren?

Die Höhe der Provision und den Leistungsumfang können Sie aushandeln. Holen Sie diverse Offerten mit ähnlichen Leistungen bei Immobilienspezialisten in Ihrer Region ein. Halten Sie etwaige Zusatzkosten sowie die Provisionshöhe in einem schriftlichen Maklervertrag fest.

Auf Wunsch können Sie beim Immobilienverkauf einige Aufgaben selbst übernehmen, etwa die Hausbesichtigung oder das Home Staging. Das reduziert die Kosten für den Maklerauftrag. Eigenleistungen sind aber zeitaufwändig.

Darf ich die Maklerprovision bei den Steuern abziehen?

Die Maklerprovision dürfen Sie meistens bei der Grundstückgewinnsteuer als Abzug angeben. Im Kanton Zürich etwa ist sie nur dann abzugsfähig, wenn sich die Höhe der Maklergebühr im üblichen Rahmen bewegt.

3. Wer zahlt die Maklerprovision?

In der Schweiz bezahlt typischerweise die Verkaufspartei – eher seltener zahlt die Kaufpartei. Wer die Provision bezahlt, ist letztendlich aber verhandelbar.

Bei derselben Immobilie ist es Maklern untersagt, sowohl für die Interessen der Käufer- als auch Verkäuferschaft aufzutreten (OR, Art. 415). Das gilt als Doppelmäkelei.

Sie ist meist nicht zulässig und der Makler verliert alle Ansprüche auf Provision und Aufwendungsersatz. Die Ausnahme: Der Makler informiert die Auftraggeber und die Doppelmäkelei ist von ihnen bewilligt worden. Beim Vertrag muss es sich zudem um Nachweismakelei handeln.

4. Ab wann hat der Makler Anspruch auf Provision?

Per Gesetz ist die Maklerprovision erst beim Zustandekommen des Verkaufsvertrags geschuldet (Art. 413 Abs. 1 OR). Und das auch nur, wenn der Vertrag durch die Leistung des Maklers zustande gekommen ist. Die Bezahlung wird also nach der Beurkundung des Vertrags durch den Notar bzw. das Grundbuchamt fällig.

Welche Leistungen sind für die Maklerprovision nötig?

Welche Leistung der Makler zum Verkaufsabschluss beigetragen haben muss, hängt vom Maklervertrag ab. In der Theorie gibt es Nachweismakler, Zuführungsmakler und Vermittlungsmakler.

  • Ein Nachweismakler muss für seine Provision lediglich Interessenten vermitteln. Er muss die Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags (bspw. Vertragsverhandlungen) nachweisen können (Art. 412 Abs. 1 OR).

  • Der Zuführungsmakler muss im Gegensatz zum Nachweismakler den direkten Kontakt zwischen Auftraggeber und der Drittpartei herstellen.

  • Der Vermittlungsmakler muss auf den Abschluss des Kaufvertrags hinwirken (Art. 412 Abs. 1 OR).

Gibt es eine Maklerentlöhnung ohne Verkaufsabschluss?

Manche Makler verlangen für ihre Dienste monatliche Gebühren von mehreren Hundert Franken – unabhängig vom Verkaufserfolg. Andere verlangen einen Festpreis statt einer Provision beim erfolgten Verkaufsabschluss. Auch kommt es vor, dass bei der Erteilung des Mandats bereits Kosten anfallen.

Haben Sie im Vertrag eine Entlöhnung für Aufwände des Maklers (z. B. Reisespesen) vereinbart? Dann schulden Sie den Aufwendungsersatz auch bei nicht erfolgtem Verkaufsabschluss (Art. 413 Abs. 3 OR).

5. Wann entfällt die Maklerprovision?

In diesen Fällen schulden Sie dem Makler keine Provision:

  • Es erfolgt kein Verkaufsabschluss: Kommt kein Kaufvertrag zustande, schulden Sie dem Makler auch keine Provision.

  • Sie haben selbst eine Käuferschaft gefunden: Sie sind nicht dazu verpflichtet, das Haus den vom Makler vorgeschlagenen Kaufinteressenten zu verkaufen. Finden Sie selbst eine Käuferschaft, entfällt die Maklerprovision.

  • Der Makler vernachlässigt seine Treuepflicht: Verletzt der Makler seine Treuepflicht, hat er keinen Anspruch mehr auf die Provision (Art. 415 OR). Ein Beispiel dafür ist die nicht vereinbarte Doppelmäkelei.

  • Sie beenden den Maklervertrag: Sie dürfen dem Makler jederzeit kündigen. Geht der Verkauf nicht auf die Maklertätigkeit zurück, müssen Sie keine Maklerprovision zahlen. Achtung: Bei der Kündigung des Maklervertrags gibt es einige Fallstricke.

Prüfen Sie Alternativen zum Hausverkauf mit Makler

Möchten Sie den Hausverkauf selbst durchführen? Dann entstehen Ihnen natürlich keine Maklerkosten. Das selbstständige Verkaufen eines Hauses ist allerdings mit grossem Aufwand verbunden. Makler nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Hier erfahren Sie mehr zum Immobilienverkauf mit Maklern: Maklertipps.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 24.09.2015

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