Mittagsruhe und Nachtruhe Schweiz: Was gilt bei Lärmbelästigung?

Sie müssen sich nicht jeden Lärm Ihrer Nachbarn gefallen lassen – umgekehrt genauso. Comparis zeigt, welche Ruhezeiten in der Schweiz gelten und wie Sie Streit mit der Nachbarschaft vermeiden.

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Lara Surber

06.02.2024

Eine Frau im Bett schaut mitten in der Nacht auf ihren Wecker.

iStock / FatCamera

1.Welches Gesetz regelt Lärmbelästigung in der Schweiz? 
2.Diese Ruhezeiten gelten in der Schweiz
3.Ab wann spricht man in der Schweiz von Ruhestörung?
4.Darf ich am Sonntag staubsaugen?
5.So vermeiden Sie Streit mit den Nachbarn
6.Was tun bei Lärmbelästigung durch die Nachbarn?

1. Welches Gesetz regelt Lärmbelästigung in der Schweiz? 

In der Schweiz gibt es kein allgemeingültiges Gesetz zum Thema Lärmbelästigung. Es gibt aber viele Lärmbestimmungen: in den Reglementen von Stockwerkeigentümergemeinschaften und den Hausordnungen, im Zivilgesetzbuch sowie in den Polizei- und Gemeindereglementen.

2. Diese Ruhezeiten gelten in der Schweiz

Je nach Wohnort können sich die Ruhezeiten leicht unterscheiden. In der Stadt Zürich beginnt die Nachtruhe während der Sommerzeit am Freitag und Samstag beispielsweise eine Stunde später (ab 23 Uhr). Meist gilt jedoch:

  • Nachtruhe ist in der Schweiz vielerorts zwischen 22 und 6 Uhr. Seien es Gespräche oder Musik: Geräusche sind nachts nur in Zimmerlautstärke erlaubt.

  • Eine zusätzliche Mittagsruhe ist meist der Zeitraum von 12 bis 13 Uhr mittags.

  • Sonn- und Feiertage gelten als Ruhezeiten.

3. Ab wann spricht man in der Schweiz von Ruhestörung?

Lärm wird unterschiedlich wahrgenommen. Darum ist das Konfliktpotenzial gross. Was für die einen normale Lautstärke ist, kann die anderen schon um den Schlaf bringen. 

Eine klare Definition der Ruhestörung gibt es in der Schweiz nicht. Art. 684 des Zivilgesetzbuches (ZGB) besagt nur: «Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums […] sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten.» 

Verboten seien «insbesondere alle schädlichen und […] nicht gerecht­fertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht».

4. Darf ich am Sonntag staubsaugen?

Manche Lärmbestimmungen nennen Staubsaugen ausdrücklich als Beispiel für unerlaubten Lärm. Enthalten die für Sie geltenden Bestimmungen keine konkreten Beispiele? Dann gilt trotzdem: Verzichten Sie während der Ruhezeiten – also auch am Sonntag – auf laute Arbeiten in und ums Haus. 

Dazu gehören zum Beispiel Bohren und Hämmern, Rasenmähen oder geräuschintensive Hausarbeiten wie Staubsaugen. Verlegen Sie diese Arbeiten auf den Samstag oder unter die Woche – natürlich immer ausserhalb der Ruhezeiten.

5. So vermeiden Sie Streit mit den Nachbarn

Was bedeuten die Bestimmungen aus dem ZGB in der Praxis? Für ein friedliches Miteinander gilt die Regel: unnötigen Lärm vermeiden und zulässigen Lärm tolerieren – und das nicht nur während der Ruhezeiten. 

Setzen Sie auf gesunden Menschenverstand und muten Sie Ihren Nachbarinnen und Nachbarn nichts zu, was Sie nicht selber ertragen möchten. Feiern Sie eine Party, informieren Sie die Nachbarschaft besser vorab. Gleiches gilt für Lärm in der Mittagszeit, der sich nicht vermeiden lässt. Dieser kann zum Beispiel durch Handwerker hervorgerufen sein. 

Durch eine solche Vorabinformation zeigen Sie, dass Ihnen Vorschriften und Hausordnung nicht egal sind.

6. Was tun bei Lärmbelästigung durch die Nachbarn?

Leiden Sie regelmässig während der Ruhezeiten unter Lärmbelästigung durch Nachbarinnen und Nachbarn? Dann sollten Sie zunächst das Gespräch suchen. Hilft das nichts, haben Sie weitere Möglichkeiten.

Kontaktieren Sie die Verwaltung

Bei uneinsichtigen Nachbarn sollten Sie als Mieterin oder Mieter schriftlich die Verwaltung informieren und das Problem schildern. Hier hilft es, wenn Sie die Ruhestörungen genau protokollieren

Bitten Sie die Vermietung, gegen künftige Lärmbelästigung vorzugehen. Regelmässiger Lärm über das akzeptable Mass hinaus stellt einen Mangel dar. Dafür können Sie eine Mietzinsreduktion verlangen. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Mieterinnen- und Mieterverband.

Wann kann ich wegen Ruhestörung die Polizei rufen?

Als Sofortmassnahme (z.B. bei einer Nachtruhestörung) können Sie auch die Polizei rufen. Sie kann die Lärmenden verwarnen, aber keine Busse erteilen. Eine Busse gibt es nur, wenn Sie Anzeige erstatten. Übrigens: Sie können auch anonym bei der Polizei anrufen. 

Bedenken Sie aber: Ein Anruf bei der Polizei wird das Problem kaum langfristig lösen.

Gut gewappnet mit Rechtsschutz-Versicherung

Kommt es zu einem Streit mit Nachbarn, führt manchmal kein Weg an einem Rechtsstreit vorbei. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 21.01.2019

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