Wohnung oder Haus: Welches Eigenheim passt zu mir?

Beim Immobilienkauf stellt sich die Frage: Haus oder Wohnung? Comparis zeigt die Vor- und Nachteile beider Lösungen auf und hilft Ihnen bei der Entscheidung.

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Lara Surber

01.04.2022

Ein Schlüssel liegt auf einem Tisch.

iStock / FabioBalbi

1.Eigentumswohnung oder Haus: Die Unterschiede
2.Wie ist der Wohnungsstandard in der Schweiz?
3.Tabelle: Vor- und Nachteile von Haus vs. Wohnung
4.Haus oder Wohnung kaufen: Finanzierung

1. Eigentumswohnung oder Haus: Die Unterschiede

Ein eigenes Haus mit Garten ist für viele der Wohntraum schlechthin. Aber auch eine Eigentumswohnung hat viele Vorzüge. Sind Sie unschlüssig, welche Wohnform zu Ihnen passt? Das sind die wichtigsten Punkte für die Entscheidung:

Ein eigenes Haus ist häufig in einem Aussenquartier oder ganz im Grünen gelegen und bietet Ihnen und Ihrer Familie Ruhe und Erholung. Eigentumswohnungen sind oft eher in städtischer Lage angesiedelt und sowohl für den Arbeitsweg wie für die Freizeitgestaltung besser an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Ein weiterer Vorteil von Wohnungen: Sie sind meist eingeschossig und vereinfachen dadurch die täglichen Abläufe im Alter.

Eine Eigentumswohnung ist nicht zwingend günstiger als ein Einfamilienhaus. Der Medianpreis für 90 bis 120 Quadratmeter grosse Wohnungen und Einfamilienhäuser mit derselben Wohnfläche ist in der Schweiz (Stand 2021) fast identisch. Er liegt bei 695'000 Franken für Eigentumswohnungen respektive 700'000 Franken für Einfamilienhäuser (Quelle: Comparis).

Für den Gebäudeunterhalt sollten Sie sowohl fürs Haus als auch für Stockwerkeigentum mindestens 1 Prozent des Kaufpreises einrechnen. Zum Unterhalt zählen Gartenarbeiten, Reparaturen und Sanierungen. Beim Stockwerkeigentum kommen noch Verwaltungskosten der Eigentümergemeinschaft hinzu.

Ihr Geschmack beeinflusst den Kauf von Wohneigentum entscheidend mit. Beim Neubau eines Hauses können Sie alle Ihre gestalterischen Vorstellungen einbringen. Bei einer Eigentumswohnung sind Sie an die Gesamtplanung gebunden.

Auch bei Wünschen für eine nachträgliche Umgestaltung eines bestehenden Hauses sind Sie freier als im Stockwerkeigentum. Generell gilt: Der Hausbesitz ermöglicht Ihnen zu jeder Zeit nachträgliche Änderungen. Das ist in einer Eigentumswohnung nur beschränkt möglich. Grund: Hier erfordern viele Entscheide die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Der beschränkte Gestaltungsfreiraum zahlt sich dafür bei einem Verkauf aus: Der Verkauf einer Wohnung ist einfacher als der eines Hauses. Grund: Wohnungen werden stärker standardisiert gebaut und nachträglich weniger individualisiert.

Haben Sie sich für einen Neubau entschieden? Dann sollten Sie den Zeitaufwand dafür beachten. Als Bauherrin oder Bauherr eines Hauses sind Sie – meist zusammen mit Architekten und den Bauunternehmen – verantwortlich für die Planung und Bauausführung. Sie müssen entsprechend viel Zeit in dieses Projekt investieren.

Eine Eigentumswohnung wird oft «schlüsselfertig» übergeben oder Sie können mit einem nur beschränkten zeitlichen Engagement noch den Innenausbau mitbestimmen.

Der Unterschied im zeitlichen Aufwand ist besonders beim Gebäudeunterhalt deutlich: Als Eigentümerin eines Einfamilienhauses sind Sie allein für alle Reparaturen zuständig. Als Besitzerin oder Besitzer einer Eigentumswohnung werden Sie in der Regel von einem Hausmeister oder Verwalter betreut, der sich um den Unterhalt kümmert. Das ist besonders im Alter ein wichtiger Aspekt.

Vor dem Kauf einer Immobilie ist genaues Hinsehen ratsam. Das gilt zum Beispiel in Hinblick auf die Wertsteigerung oder auf versteckte Mängel.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sind böse Überraschungen wie eine anstehende teure Sanierung des Daches oder der Fassade möglich. Solche Arbeiten werden in der Regel aus einem Erneuerungsfonds finanziert. Ist dieser von allen Mitbesitzenden gespeiste Fonds nicht genügend gefüllt, sollten Sie die anfallenden Kosten beim Kaufpreis für die Wohnung mit einrechnen.

Auch ein Haus kann versteckte Mängel aufweisen, die erst später erkennbar werden. Ein Regress auf den früheren Besitzenden ist meist mit grossem juristischen Aufwand verbunden. Deshalb ist es von Vorteil, das Gebäude mit einer ausgewiesenen Baufachperson zu besichtigen und ein Übernahmeprotokoll zu erstellen.

Ausschlaggebend für den Entscheid zwischen Haus oder Eigentumswohnung ist auch Ihr persönliches Bedürfnis nach Freiheit und Individualität. Ein Haus ermöglicht Ihnen die alleinige Nutzung von Gebäude und Grundstück.

Die Bewegungsfreiheit in einer Eigentumswohnung beschränkt sich auf die eigenen vier Wände: Auf dem ganzen Grundstück, im Garten und in den gemeinsamen Räumen ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.

2. Wie ist der Wohnungsstandard in der Schweiz?

In der Schweiz geniessen Mietende einen relativ hohen Wohnungsstandard. Im Normalfall sind Miet- wie auch Eigentumswohnungen voll ausgestattet. Zu einer typischen Schweizer Wohnung gehören:

  • Einbauküche: Sie können und müssen keine eigene Küche in die neue Wohnung mitbringen.

  • Waschküche mit Waschmaschine: Sie nutzen häufig eine Waschmaschine gemeinsam mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn. Ein entsprechender Anschluss in der Wohnung ist eher selten.

  • Makellose Reinigung vor dem Einzug: Der Vormieter muss die Wohnung top gereinigt übergeben.

  • Kleine Renovationsarbeiten: Vor der Übergabe der Wohnung sind Renovationsarbeiten wie zum Beispiel das Streichen stark beschmutzter Wände üblich. Eine zwangsläufige Abnützung der Wohnung gilt als normal und ist im Mietzins bereits inbegriffen. Grössere Mängel und eine übermässige Abnützung gehen zu Lasten des Mietenden. Sichern Sie sich u.a. dagegen ab und schliessen Sie eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung ab.

Um diesen hohen Standard zu halten, verlangen Schweizer Vermietende in der Regel eine Kaution in Höhe von einer bis drei Monatsmieten.

3. Tabelle: Vor- und Nachteile von Haus vs. Wohnung

Welche Wohnlösung sich für Sie eignet, hängt von vielen Faktoren ab. Hier zum Überblick die grössten Unterschiede zwischen Eigentumswohnung und Haus:

Vorteile Nachteile
Wohnung
  • Bewirtschaftung durch die beauftragte Hausverwaltung
  • Verkauf ist einfacher
  • Weniger Privatsphäre
  • Weniger Gestaltungsspielraum, weil oft Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig
  • Gegenseitige Rücksichtnahme nötig
Haus
  • Mehr Privatsphäre
  • Mehr Gestaltungsspielraum
  • Alleinige Nutzung
  • Selbst für den Unterhalt zuständig
  • Höhere Tarife bei extern vergebenen Unterhaltsarbeiten (Kleinaufträge)

4. Haus oder Wohnung kaufen: Finanzierung

Nur die allerwenigsten können sich den Traum vom Eigenheim ohne Fremdfinanzierung leisten. Ob Wohnungs- und Hauseigentum finanziert werden soll, macht dabei praktisch keinen Unterschied.

Wer eine Hypothek aufnimmt, muss mindestens 20 Prozent Eigenmittel einbringen. Entscheidend für die Höhe der Fremdfinanzierung ist der Verkehrswert des Objektes. Eine Rolle spielen allenfalls noch Ihre persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Der amtliche Wert einer Liegenschaft ist für die steuerliche Belastung von Wohneigentum entscheidend, nicht aber für die Möglichkeiten der Finanzierung und Kreditaufnahme. Die Art der Fremdfinanzierung ist Sache von Verhandlungen mit Ihrem Finanzinstitut. Das gilt für Haus und Wohnung gleich.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 01.09.2013

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