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Bauversicherungen: So sichern sich Bauherren ab

Beim Hausbau sollten Sie sich gegen Schäden am Bauobjekt und an Dritten absichern. Auf zwei Versicherungen sollten Bauherren nicht verzichten: die Bauwesenversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Elena Wetli Foto
Elena Wetli

07.04.2022

Ein Mann malt eine Hauswand an. Bauherren sollten sich gut absichern.

iStock / ronstik

1.Bauherren: Versicherungen beim Hausbau
2.Bauwesenversicherung
3.Bauzeitversicherung
4.Bauherrenhaftpflichtversicherung
5.Besucher-Unfallversicherung
6.Versicherungsschutz bei Insolvenz von Bauunternehmen
7.Baugarantie
8.Hausversicherung: Kosten

1. Bauherren: Versicherungen beim Hausbau

Verschiedene Versicherungen schützen Sie vor finanziellen Folgen von Schäden beim Hausbau. Solche Bauversicherungen können Sie oft als Paket abschliessen. So können Sie die Versicherung an Ihre Bedürfnisse anpassen.

2. Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung ist eine Kaskoversicherung für das Bauen und Renovieren in Ergänzung zur Gebäude- bzw. Bauzeitversicherung. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn das Bauobjekt durch einen unerwarteten Zwischenfall beschädigt wird. Die Bauwesenversicherung deckt zudem durch Bauunfälle, Vandalen oder Diebe verursachte Schäden.

Banken, die den Bau finanzieren, können den Abschluss einer Bauwesenversicherung verlangen. Studieren Sie unbedingt genau die Versicherungsbedingungen. Mitunter enthält die Grundversicherung verschiedene Risiken nicht (z.B. Schäden an Gerüst oder Hilfsbauten). Die Police der Bauwesenversicherung wird üblicherweise von allen am Bau beteiligten Handwerksunternehmen bezahlt.

3. Bauzeitversicherung

In verschiedenen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Dann sind die Kosten im Falle von Brand- und Elementarschäden bereits gedeckt. Sie müssen dazu Ihr Bauobjekt vor Baubeginn auf der zuständigen kantonalen Amtsstelle offiziell angemeldet haben. Es handelt sich dabei um den Abschluss einer sogenannten Bauzeitversicherung.

In einem Kanton ohne obligatorische kantonale Gebäudeversicherung (Appenzell-Innerrhoden ausser Bezirk Oberegg, Genf, Tessin und Wallis) kann die Bauzeitversicherung bei privaten Versicherungen abgeschlossen werden oder ist in die Bauwesenversicherung eingeschlossen.

4. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden an Dritten. Und die können auf einer Baustelle schnell auftreten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch.

Tipp: In manchen Fällen kann Ihr Bauvorhaben bereits durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung für die Kostenübernahme.

Der Bauherr haftet auch für andere

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt zudem Haftpflichtschäden durch die beauftragten Handwerker, Architekten oder Arbeiter von Bauunternehmern. Als Bauherrin oder Bauherr haften Sie nämlich kausal – das heisst, Sie haften auch ohne eigenes Verschulden

5. Besucher-Unfallversicherung

Bei grösseren Bauvorhaben sollten Sie zusätzlich eine Besucher-Unfallversicherung abschliessen. Sie übernimmt die Kosten, wenn Besuchende auf der Baustelle zu Schaden kommen.

6. Versicherungsschutz bei Insolvenz von Bauunternehmen

Geht ein beauftragtes Bauunternehmen während der Bauphase in Konkurs, können hohe Zusatzkosten anfallen. Dagegen können Sie sich nicht versichern. Die Einhaltung der folgenden Punkte schützt Sie bestmöglich vor den Folgen der Insolvenz des Bauunternehmens:

  • Prüfen Sie die Bonität des Bauunternehmens und besorgen Sie sich einen Betreibungsauszug.

  • Verlangen Sie Bank- und Versicherungsgarantien. Im Falle eines Konkurses übernimmt die Bank oder Versicherung die Kosten der versicherten Leistung.

  • Überweisen Sie erst weiteres Geld an das Unternehmen für die nächste Bauetappe, wenn die vorhergehende abgeschlossen ist.

7. Baugarantie

Eine Baugarantie stellt die Behebung von Baumängeln sicher. Die Baugarantieversicherung versichert in der Regel auch versteckte Mängel. Das sind Schäden, die erst nach der Bauabnahme entdeckt werden. Für sie kommt das Bauunternehmen nicht auf, wenn es zum Beispiel Insolvenz angemeldet hat.

Tipp: Bauleute sollten im Kaufvertrag auf die Einhaltung der SIA-Norm 118 bestehen. Die Norm regelt Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten. Dazu gehören auch wichtige Präzisierungen bei der Garantie für Rügefristen von Mängeln. Bei Garantiefragen und bei der Beweiserbringung ist die SIA-Norm (Normenwerk des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins) kundenfreundlicher als das Gesetz. 

8. Hausversicherung: Kosten

Die Kosten für Bauversicherungen hängen von den versicherten Leistungen und dem Anbieter ab. Im Vergleich zu den hohen Versicherungssummen sind die Prämien aber tief

Ein wesentlich grösserer Kostenpunkt als die Bauversicherung sind die Baukosten selbst. Nicht selten ist eine Aufstockung der Hypothek nötig. Nutzen Sie die Möglichkeit und klären Sie ab, ob sich Ihre Hypothek optimieren lässt.

Hypothek optimieren

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 01.09.2013