Elementarschaden und Versicherung: Was zahlt sie?
Was ist ein Elementarschaden in der Schweiz? Zahlt die Hausratversicherung Schäden, die durch Elementarereignisse verursacht wurden? Comparis klärt auf.

30.07.2025

iStock / Teresa Tendero
1. Was sind Elementarschäden in der Schweiz?
Als Elementarereignisse zählen bei der Versicherung Naturkatastrophen oder Ereignisse, die durch Naturkräfte verursacht werden. Das sind etwa Erdrutsche oder Stürme. Entsteht bei einem solchen Ereignis ein Schaden, ist das ein Elementarschaden.
Feuer- und Elementarereignisse zählen zu den Grundrisiken in der Hausratversicherung. Andere Schäden, die nicht durch ein Elementarereignis entstehen, werden oft nur durch Zusatzversicherungen gedeckt. Dazu zählen zum Beispiel Glasschäden.
Hausratversicherung schützt Sie bei Elementarschäden
Die Hausratversicherung kann im Schadensfall vor hohen Rechnungen schützen – auch bei Elementarschäden. Vergleichen Sie vor dem Abschluss verschiedene Versicherungsanbieter. So können Sie schon bei den Prämien sparen.
2. Ist mein Hausrat gegen Elementarschäden versichert?
Haben Sie eine Hausratversicherung, ist Ihr Hausrat bis zur versicherten Summe gegen Elementarschäden versichert. Aber: Die Hausratversicherung ist in den meisten Kantonen freiwillig. Ausnahmen sind:
Waadt
Nidwalden
Freiburg
Jura
Andere versicherbare Risiken sind auch in den erwähnten vier Kantonen freiwillig. Dazu zählen etwa Wasserschäden und Diebstahl.
3. Welche 9 Elementarschäden gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es neun versicherte Elementarschäden. Diese sind in Art. 173 der Aufsichtsverordnung definiert. Welche Naturereignisse zu Elementarschäden führen, sehen Sie in der Grafik.
Erdbeben sind spezifisch als Elementarschäden ausgeschlossen (Art. 173 Abs. 3 AVO). Das gilt auch für vulkanische Eruptionen.
Entstehen durch ein Erdbeben andere Elementarereignisse, sind diese auch nicht versichert. Beispiel: Ein Erdbeben löst einen Erdrutsch aus.
Starkregen ist grundsätzlich kein versichertes Ereignis. Dringt der Regen etwa durch ein offenes Fenster ein, sind die Schäden nicht versichert. Folgt auf den Starkregen eine Überschwemmung, die Ihren Hausrat beschädigt? Dann zählt das als Elementarschaden.
Diese neun Naturereignisse können zu Elementarschäden führen:
Hochwasser: Unverhältnismässige Mengen Wasser als Folge übermässiger Niederschläge. Es bewegt sich aber innerhalb der von der Natur oder dem Menschen gezogenen Grenzen. Beispiel: Die Aare hat hohes Wasser, aber es tritt noch nicht über die Ufer.
Überschemmung: Schäden, die durch Hochwasser entstehen. Das Wasser übertritt die von der Natur oder vom Menschen gezogenen Grenzen. Beispiel: Die Aare hat hohes Wasser und es tritt über die Ufer.
Sturm: Sturmwinde von mindestens 75 km/h. Sie müssen in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwerfen oder Dächer abdecken.
Hagel: Hagelkörner zerschlagen Dachfenster und Ziegel.
Lawinen: Eine Lawine rollt über ein Haus und macht es unbewohnbar.
Schneedruck: Ununterbrochener Schneefall sammelt sich auf dem Dach. Das Gewicht drückt das Dach ein. Ausnahme: Der Schaden beschränkt sich auf
Ziegel und andere Bedachungsmaterialien
Kamine
Dachrinnen und Ablaufrohre
Felssturz: Grosse Gesteinsmassen lösen sich und fallen auf Gebäude.
Steinschlag: Einzelne Steine beschädigen die Hauswand.
Erdrutsch: Ein Hang rutscht ab und zerstört Gebäude.
4. Hausratversicherung und Elementarschaden: Was zählt nicht dazu?
Nicht als Elementarschäden zählen (Art. 173 AVO):
Schäden durch Erdbeben und vulkanische Eruptionen
Schäden durch Bodensenkungen, künstliche Erdbewegungen (z. B. durch Bauarbeiten) oder schlechten Baugrund
Schäden durch fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen
Schneerutsch von Dächern
Grundwasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt
Regelmässiges Ansteigen und Überborden von Gewässern (z. B. regelmässige saisonale Überschwemmung)
Schäden durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen
Rückstau von Wasser aus der Kanalisation
Schäden durch Erschütterungen aufgrund Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume
Ausserdem sind Schäden an leicht bewegbaren Bauten nur bei besonderer Vereinbarung versichert. Dazu zählen etwa Festhütten und Treibhäuser.
Wichtig: Folgeereignisse von nicht versicherten Ereignissen sind ebenfalls nicht versichert. Beispiel: Löst ein Erdbeben einen Erdrutsch aus, zahlt die Versicherung Ihnen nichts für die Schäden.
5. Elementarschadenversicherung und Selbstbehalt in der Schweiz
Der Selbstbehalt ist bei Feuer- und Elementarschäden gesetzlich festgelegt. Er beträgt 500 Franken pro versichertem Ereignis.
Wichtig: Ist Ihre Versicherungssumme niedriger als der Wert Ihres Hausrats, sind Sie unterversichert. Dann bekommen Sie meist nicht den vollen Wert Ihres Hausrats erstattet. In diesem Fall zahlen Sie mehr als nur den Selbstbehalt.
6. Was kostet eine Hausratversicherung?
Die Finma legt die Höhe der Prämien der Elementarversicherung fest. Sie liegt bei 0,021 Prozent der Versicherungssumme. Beispiel: Liegt Ihre Versicherungssumme bei 100’000 Franken, zahlen Sie für die Prämie 21 Franken pro Jahr.
In der Regel ist die Elementarschadenversicherung in die Hausratversicherung integriert – und die versichert auch andere Schäden. Daher sind die Prämien höher. Die Jahresprämien für Hausratversicherungen variieren je nach Deckung und Anbieter.
Beispiel: Die Jahresprämie für einen Miethaushalt in Winterthur.
Die Versicherungssumme liegt bei 100'000 Franken. Es wohnen zwei erwachsene Personen in einer 80 Quadratmeter grossen 3,5-Zimmer-Wohnung. Preis: ab rund 132 Franken mit einem Selbstbehalt von 500 Franken (Stand: 25. Juli 2025).
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.01.2021