Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt wann?

Welche Versicherung übernimmt bei Wasserschäden die Kosten? Was muss ich bei einem Wasserschaden tun? Comparis erklärt.

Autor Adi Kolecic Foto
Adi Kolecic

28.03.2024

Zwei Personen in Gummistiefel stehen in einer Wohnung mit Wasserschaden.

iStock / Image Source

1.Was ist ein Wasserschaden?
2.Wann zahlt die Hausratversicherung den Wasserschaden?
3.Wann zahlt bei Wasserschaden die Gebäudeversicherung?
4.Welche Wasserschaden-Versicherung brauche ich?
5.Was muss ich bei einem Wasserschaden tun?

1. Was ist ein Wasserschaden?

Wasserschäden entstehen durch Wasser oder andere Flüssigkeiten aus Wasserleitungen. Dazu zählen auch Schadensereignisse durch Aquarien, Wasserbetten oder Zierbrunnen.

Es gibt keine eigenständige Wasserschaden-Versicherung in der Schweiz. Bei einer Wasserversicherung handelt es sich um Deckungen in der Hausratversicherung oder in der Gebäudeversicherung.

2. Wann zahlt die Hausratversicherung den Wasserschaden?

Ist Ihr Hausrat bei Wasserschaden betroffen? Dann kommt die Hausratversicherung für die Kosten auf. Zum Hausrat gehören alle beweglichen Sachen in Ihrer Wohnung wie Möbel, Bilder oder Elektrogeräte. Dazu zählen auch geleaste Gegenstände und Haustiere.

Ein Beispiel: Ihre Waschmaschine hat ein Leck und ruiniert den Perserteppich. Die Hausratversicherung ersetzt den Teppich zum Neuwert abzüglich Selbstbehalt.

Elementarschäden wie etwa Hochwasser, Hagel oder Überschwemmungen sind von der Hausratversicherung gedeckt. Dort sehen Sie, welche Leistungen Ihre Versicherung bietet und welche Ausschlüsse gelten.

Die Privathaftpflicht-Versicherung kommt zum Einsatz, wenn Sie einer Drittperson Schaden zufügen. Das gilt z.B., wenn die übergelaufene Badewanne die Wohnung der Nachbarin oder des Nachbarn beschädigt.

3. Wann zahlt bei Wasserschaden die Gebäudeversicherung?

Ihre Fassade wurde durch einen Sturm oder Hagel beschädigt? Eine Überschwemmung ruinierte die Böden und Wände? Für die Deckung kommt bei Immobilienbesitzenden die Gebäudeversicherung auf. Sie zahlt Schäden am Gebäude selbst.

Die Gebäudeversicherung deckt aber nicht alle Schäden. So gehören Schäden durch das Eindringen von Wasser durch offene Fenster oder Dachluken nicht zum Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung. Ausserdem zahlt die Versicherung nicht, wenn eine fehlerhafte Konstruktion den Schaden verursacht.

Die Gebäudeversicherung gilt nur für das Gebäude selbst und schliesst Schäden im Freien nicht ein. Pools, Saunas oder Zierbrunnen im Garten müssen Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer deshalb mit Zusatzbausteinen versichern.

4. Welche Wasserschaden-Versicherung brauche ich?

Mieterinnen und Mieter

Die Hausratversicherung ist zwar in den meisten Kantonen freiwillig. Dennoch lohnt sie sich in der Regel für Personen in einem Mietverhältnis.

Die Hausratversicherung versichert Ihr Hab und Gut bei einem Wasserschaden zum Neuwert. Schäden am Gebäude übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters oder der Vermieterin.

Wasserschaden bei Wärmepumpe

Ein Wärmetauscher gibt Erdwärme an einen Wasserkreislauf ab. Aus diesem Kreislauf kann austretende Flüssigkeit einen Wasserschaden verursachen. Die Hausratversicherung deckt im Normalfall diesen Schaden. Teils verlangen Versicherungen dafür aber einen Prämienzuschlag.

Hausratversicherungen vergleichen

Personen mit Hauseigentum

Die Gebäudeversicherung ist für Hauseigentümerinnen und -eigentümer in den meisten Kantonen Pflicht. Aber auch in Kantonen ohne Obligatorium ist eine freiwillige Gebäudeversicherung meist sinnvoll. Denn Wasserschäden können schnell ins Geld gehen.

Wichtig: Die kantonale Gebäudeversicherung deckt nicht zwingend alle Wasserschäden. Eine zusätzliche Gebäudewasserversicherung ist darum in der Regel angebracht. Sie versichert Sie gegen die Folgekosten etwa bei unterirdischem Sickerwasser oder bei einem Rückstau aus der Kanalisation.

5. Was muss ich bei einem Wasserschaden tun?

Nach einem Wasserschaden sind die ersten Minuten entscheidend. Je nach Ausmass unterscheiden sich die Sofortmassnahmen. Handelt es sich um Hochwasser oder eine Überschwemmung? Dann informieren Sie sofort die Feuerwehr. Stellen Sie in der Mietwohnung einen unangenehmen Geruch fest? Kontaktieren Sie die Vermietung.

  1. Wasser abdrehen: Stoppen Sie die Wasserzufuhr und evtl. die Hauptwasserleitung. Falls nicht möglich: Verhindern Sie die Ausbreitung mit einem Eimer oder Tüchern.

  2. Strom abstellen: Unterbrechen Sie die Elektrizität in den betroffenen Räumen.

  3. Möbel schützen: Bringen Sie Ihr Mobiliar in einen trockenen Raum.

  4. Vermietung informieren: Leben Sie in einer Mietwohnung, verständigen Sie die Vermieterin oder den Vermieter so schnell wie möglich.

  5. Versicherung verständigen: Hauseigentümerinnen und -eigentümer melden sich zuerst bei der Gebäudeversicherung. Mietende wenden sich an die Hausratversicherung.

  6. Fotos machen: Fotografieren Sie die Stelle, wo das Wasser austritt.

  7. Fachpersonen dazuholen: Der Reparaturservice für Sanitäranlagen beseitigt den Wasserschaden fachgerecht. Sie erhalten von Ihrer Versicherung oder Vermietung Anweisungen, wie Sie hier genau vorgehen.

Tipp: Melden Sie den Schaden an Ihre Versicherung möglichst am selben Tag. Denn die meisten Anbieter schreiben feste Fristen für die Schadensmeldung vor.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 31.05.2022

Das könnte Sie auch interessieren

Elementarereignis: Wann zahlt die Versicherung?

10.02.2023

Was zahlt die Hausratversicherung?

15.11.2023

Was sind Feuerschäden und welche sind versichert?

17.02.2021

Hausversicherung Schweiz: Welche Versicherungen gibt es?

12.04.2022
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto