Feuerversicherung: Wer zahlt im Schadensfall?
Durch Feuer verursachte Schäden können hohe Kosten nach sich ziehen. Erfahren Sie hier, welche Schäden die Versicherung abdeckt und wie Sie sich optimal schützen.

11.03.2025

iStock / GeorgiNutsov
1. Was ist eine Feuerversicherung?
In der Schweiz gibt es keine explizite Feuerversicherung. Stattdessen kommen die Hausrat- und Gebäudeversicherung für Feuerschäden auf. Beide Versicherungen decken Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion entstehen – inklusive Folgeschäden durch Löschwasser oder Rauch.
Schäden durch Feuer: Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Feuerschäden am beweglichen Eigentum wie Möbeln, elektronischen Geräten oder Kleidung.
Schäden durch Feuer: Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Feuerschäden am unbeweglichen Eigentum. Dazu gehören die feste Gebäudestruktur (z. B. Wände, Dach oder Fenster) sowie fest installierte Gebäudeteile wie Heizungen, sanitäre Anlagen oder Solaranlagen.
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten durch das Feuer zugefügt werden. Beispiel: Das Feuer greift auf benachbarte Gebäude oder Wohnungen über und verursacht dort Schäden.
2. Was deckt die Feuerversicherung ab?
Die Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung deckt grundsätzlich folgende Schäden:
Schadenfeuer: Feuer, das sich ausserhalb einer Feuerstelle selbstständig und unkontrolliert ausbreitet. Dabei entstehende Folgeschäden durch Löschwasser sind ebenfalls versichert.
Plötzliche Rauchentwicklung: Starke Rauchentwicklung eines Schadenfeuers kann Wände, Decken oder Möbel beschädigen.
Explosion: Schäden, die durch eine plötzliche chemische oder physikalische Reaktion entstehen.
Blitzschlag: Versichert sind Schäden am Hausrat, die direkt oder indirekt auf einen Blitzschlag zurückzuführen sind. Auch defekte Elektrogeräte sind versichert, wenn sie durch eine Überspannung nach einem Blitzschlag beschädigt wurden.
Welche Feuerschäden sind nicht versichert?
Die folgenden Feuerschäden werden nicht standardmässig von der Hausrat- und Gebäudeversicherung übernommen. Sie können sie aber oft über eine Zusatzdeckung mitversichern. Je nach Anbieter ist aber die Schadenssumme begrenzt.
Sengschäden: Sengschäden entstehen nicht durch Flammen, sondern durch Hitze (z. B. Brandlöcher durch herabfallende Glut).
Implosion: Schäden, die durch die plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äusseren Überdruck entstehen. Diese Schäden können bei alten Bildschirmröhren von Fernsehgeräten oder Computern auftreten.
3. In welchen Kantonen ist die Feuerversicherung obligatorisch?
In den meisten Kantonen der Schweiz sind Eigentümer verpflichtet, eine Gebäudeversicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen. Ausnahmen bilden die sogenannten GUSTAVO-Kantone.
Eine Hausratversicherung ist in der Schweiz freiwillig – mit Ausnahme der Kantone Freiburg, Jura, Nidwalden und Waadt. In diesen Kantonen ist die Deckung gegen Feuer- und Elementarschäden für den Hausrat gesetzlich vorgeschrieben.
Sichern Sie Ihren Hausrat gegen Schäden ab
Auch wenn die Hausratversicherung in den meisten Kantonen nicht obligatorisch ist, lohnt sie sich. Die Hausratversicherung bietet einen umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken und übernimmt im Schadensfall erhebliche Kosten.
4. Feuerversicherung: Kosten
Da es in der Schweiz keine explizite Feuerversicherung gibt, setzen sich die Kosten gegen Feuerschäden aus den Prämien der Hausrat- und Gebäudeversicherung zusammen. Die Kosten dafür hängen vom Wert der Einrichtung, der Wohnfläche und dem Zustand des Gebäudes ab.
5. Feuerschäden vermeiden: Tipps
Die folgenden Massnahmen (nicht abschliessend) helfen Ihnen dabei, das Brandrisiko zu minimieren.
Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt.
Besorgen Sie sich Feuerlöscher und Löschdecken und installieren Sie Rauchmelder.
Lassen Sie Kinder nie unbeaufsichtigt mit Feuer hantieren.
Verwenden Sie keine flüssigen Brennstoffe zum Grillieren.
Lassen Sie defekte Geräte reparieren oder ersetzen Sie sie durch neue.
Mehr Brandverhütungstipps finden Sie bei der Beratungsstelle für Brandverhütung.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 17.02.2021