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Leasing und Autoversicherung: Das sollten Sie beachten
Möchten Sie ein Auto leasen? Dann müssen Sie über die Spielregeln der Versicherungen beim Leasing Bescheid wissen. Comparis erklärt.
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1. Welche Autoversicherung brauche ich beim Leasing?
Eine Vollkaskoversicherung ist beim Leasing in den allermeisten Fällen Pflicht. Vollkasko ist die Kombination aus Teilkasko und Kollisionskasko. Die Haftpflichtversicherung für Schäden an fremden Fahrzeugen ist in der Schweiz für alle Autohalter obligatorisch. Somit auch bei geleasten Autos.
2. Was gilt für Autoversicherungen bei geleasten Autos?
Beim Leasing sind Sie bei der Autoversicherung grundsätzlich weniger frei in der Wahl der Deckung als wenn das Auto Ihnen gehört. Beachten Sie beim Abschluss einer neuen Versicherung die Vorgaben der Leasing-Firma. Sie gelten für die gesamte Leasinglaufzeit und dienen dem Verleiher als Absicherung.
Die wichtigsten Punkte:
Wie hoch ist die Deckung? Je nach Halter und Fahrzeug unterscheiden sich die Angebote.
Bei geleasten Autos müssen Sie in der Regel die Deckung Zeitwertzusatz abschliessen. Denn Fahrzeuge verlieren mit der Zeit an Wert. Mit dieser Zusatzdeckung schützt sich die Leasinggesellschaft vor solchen Verlusten.
Bei einigen Leasing-Gebern ist eine Parkschadendeckung Pflicht.
3. Geleastes Auto beim Händler versichern: Lohnt sich das?
Viele Autohändler bieten Versicherungsprodukte über Partnerversicherungen an. Sie haben aber auch die Möglichkeit, selbst eine Versicherung abzuschliessen. Die Versicherung direkt über den Händler abzuschliessen ist bequem. Die Versicherungsprämie zahlen Sie meistens mit der Leasingrate.
Die Versicherung ist jedoch meist teurer, als wenn Sie auf eigene Faust eine Autoversicherung finden. Zudem sind Sie über Autohändler oft weniger flexibel in der Deckungswahl. Schliessen Sie die Versicherung über den Händler ab, empfehlen wir eine einjährige Vertragsdauer. Gut zu wissen: Einige Händler bieten Ihnen Rabatte auf den Leasing-Zins, wenn Sie die Versicherung bei ihnen abschliessen.
Wenn Sie selber eine Autoversicherung abschliessen, können Sie die Deckung freier bestimmen. Sie profitieren von günstigeren Prämien und können den Anbieter frei wählen. Aufgepasst: Geben Sie unbedingt an, dass es sich um ein Leasing-Auto handelt – sonst droht im Schadensfall eine Leistungskürzung.
Parkschadenversicherung und Bonusschutz im Kleingedruckten
Lesen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig durch. Im Kleingedruckten unterscheiden sich die Versicherungsleistungen erheblich. Bei der Parkschadenversicherung gibt es oft Einschränkungen: Wie hoch ist die Deckung pro Jahr und die Maximalentschädigung pro Ereignis?
Auch bei den Bonusstufen variieren die Leistungen und Kosten stark. Je weniger Schäden die Versicherungsgesellschaft begleichen muss, desto günstiger wird die Prämie. Je mehr Leistungen der Kunde bezieht, desto teurer wird die Prämie. Mit einem Bonusschutz lässt sich die Erhöhung der Prämie vermeiden. Dieser gilt jedoch nur ein Mal pro Jahr.
4. Kann ich nach einem Schaden die Versicherung wechseln?
Nach einem Schadensereignis können Sie die Autoversicherung wechseln. Ein Leasingvertrag hat keinen Einfluss auf Ihr Kündigungsrecht. Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Schadensübernahme der bestehenden Versicherung haben Sie 14 Tage Zeit, die Kündigung einzureichen.
Den Versicherungswechsel müssen Sie Ihrem Leasinggeber mitteilen. Senden Sie ihm den Namen der neuen Versicherungsgesellschaft, Ihre neue Policen-Nummer und eine Kopie Ihres Fahrzeugausweises. Der Leasinggeber schickt Ihnen dann ein sogenanntes Zessionsformular zur Unterschrift. Damit treten Sie etwaige Leistungen der Versicherung im Fall eines Totalschadens an die Leasinggesellschaft ab.
5. Leasing oder Privatkredit?
Leasing ist nicht immer die beste Variante, um ein Auto zu finanzieren. Reicht das Geld nicht für ein neues Auto, ist der Privatkredit eine Alternative. Machen Sie den Comparis-Check und prüfen Sie, ob Leasing oder ein Privatkredit die passende Lösung für Sie ist.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 01.09.2021