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Parkschaden an fremdem Auto verursacht: Was Vollkasko und Teilkasko übernehmen

Ein kleiner Kratzer oder eine Beule am Auto ist schnell passiert, besonders auf engen Parkflächen. Wer muss für die Reparaturkosten aufkommen und welche Versicherung springt ein? Comparis klärt auf.

Léa Lendi
Léa Lendi

28.01.2026

Parkschaden am Auto

iStockphoto / Jianglong Meng

1.Was ist ein Parkschaden?
2.Parkschaden – was tun?
3.Ist eine Parkschadenversicherung sinnvoll?
4.Brauche ich für die Parkschadendeckung eine Vollkasko?

1. Was ist ein Parkschaden?

Nicht alle Schäden an parkierten Fahrzeugen sind Parkschäden im Sinn der Versicherung. Entscheidend ist, wer den Schaden verursacht:

  • Beschädigt eine unbekannte Person Ihr parkiertes Auto, handelt es sich um einen Parkschaden. Hier greift – falls vorhanden – die Parkschadenversicherung.

  • Ist die Täterschaft bekannt, kommt die Haftpflichtversicherung der verursachenden Person für den Schaden auf.

  • Haben Sie am eigenen Auto den Schaden selbst verursacht, kommt – falls vorhanden – die Vollkaskoversicherung zum Zuge. Versicherungstechnisch handelt es sich dann um eine Kollision.

Wer bezahlt den Parkschaden?

Schadenverursacher Betroffenes Auto Wer zahlt?
Eine unbekannte Person An Ihrem Auto Ihre Parkschadenversicherung, falls vorhanden.
Eine bekannte Person An Ihrem Auto Die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers.
Sie selbst An Ihrem Auto Ihre Vollkaskoversicherung, falls vorhanden.
Sie selbst An einem fremden Auto Ihre Haftpflichtversicherung.

Was kostet eine Parkschadenversicherung?

Hier bietet jede Versicherung andere Modelle an. Es gibt grosse Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der versicherten Schäden pro Jahr und auf den versicherten Maximalbetrag pro Schaden. Entsprechend unterschiedlich hoch sind die Prämien.

Autoversicherung berechnen

Beispiel für einen Parkschaden, der gedeckt ist 

Sie kehren nach dem Einkauf zu Ihrem Fahrzeug zurück und bemerken einen neuen Kratzer an der Tür. Von der Täterschaft fehlt jede Spur. Haben Sie eine Parkschadenversicherung, übernimmt sie die Kosten – abzüglich eines allfälligen Selbstbehalts

Gut zu wissen: Der Nationale Garantiefonds (NGF)

Haben Sie keine spezielle Parkschadenzusatzversicherung abgeschlossen und der Verursacher ist durch Fahrerflucht unbekannt? In diesem Fall kann der Nationale Garantiefonds (NGF) einspringen. Beachten Sie jedoch zwei wichtige Bedingungen: 

  • Hoher Selbstbehalt: Bei Sachschäden gilt ein gesetzlicher Selbstbehalt von 1'000 Franken. Kleinere Kratzer oder Beulen müssen Sie also meist trotzdem selbst bezahlen. 

  • Polizeipflicht: Der Schaden muss zwingend polizeilich gemeldet werden. Nur mit einem offiziellen Polizeirapport prüft der NGF eine Kostenübernahme. 

Tipp: Da die Reparaturkosten für moderne Sensoren und Kameras heute oft weit über 1'000 Franken liegen, lohnt sich die Meldung beim NGF trotz des Selbstbehalts häufiger als früher. 

Vandalismus am parkierten Auto

Vandalismus am Auto bzw. mutwillige Beschädigungen sind von der Parkschadenversicherung ausgeschlossen. Hier greift stattdessen die Teilkaskoversicherung. Wichtig: Die meisten Versicherungen schliessen Ereignisse wie Krawalle oder Aufstände aus. 

2. Parkschaden – was tun?

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich. In manchen Fällen verlangen die Versicherungen bei der Parkschaden-Meldung in der Schweiz einen Polizeirapport. Wen Sie zuerst kontaktieren, hängt vom Unfallhergang ab:

Schaden am eigenen Auto Schaden an fremdem Auto
Wen muss ich kontaktieren? Hängt vom Schadensverursacher ab:
  • Bekannte Drittperson: Verursacherin oder Verursacher
  • Unbekannte Drittperson: Parkschadenversicherung
  • Sie selber: Kaskoversicherung
Besitzer des Fahrzeugs, eigene Haftpflichtversicherung, ggf. Polizei

Parkschaden an fremdem Fahrzeug verursacht – was tun?

  • Warten Sie auf die Besitzerin oder den Besitzer des Autos und füllen Sie gemeinsam das Unfallprotokoll aus.

  • Verständigen Sie die Polizei, wenn die Halterin oder der Halter des Autos nicht auffindbar ist. Sonst machen Sie sich strafbar.

Kommt die Vollkasko für Parkschäden auf?

Sie haben eine Vollkaskoversicherung ohne Parkschaden-Zusatz? Je nach Versicherung sind fremdverursachte Parkschäden bereits durch die Vollkasko gedeckt. Prüfen Sie in den Versicherungsbestimmungen Ihrer Vollkasko, was in Ihrem Vertrag gilt.

Versicherungstechnisch handelt es sich dann allerdings um ein Vollkasko-Ereignis. Im Schadensfall müssen Sie in der Regel den regulären Selbstbehalt bezahlen. Zudem droht bei Vollkaskoschäden je nach Versicherungsmodell ein Bonusverlust.

3. Ist eine Parkschadenversicherung sinnvoll?

Während die Vollkasko einen Parkschaden am eigenen Auto auch bei Selbstverschulden deckt, greift die Zusatzdeckung « Parkschaden » bei Schäden durch unbekannte Dritte. Unser Experte rät dazu, diesen Schutz nicht wie früher bereits nach vier Jahren zu kündigen: Aufgrund der hohen Reparaturpreise ist eine Vollkasko inklusive Parkschadenzusatz oft bis zum siebten oder achten Fahrzeugjahr sinnvoll. 

Die Reparaturkosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – vor allem bei neueren Autos mit Sensoren in der Stossstange. Ob eine Parkschadenversicherung sinnvoll ist, hängt stark vom Fahrzeugtyp, vom Alter und vom eigenen Parkverhalten ab. Es lohnt sich, das regelmässig zu prüfen – nicht nur beim Autokauf.

Portraitbild von Comparis-Versicherungsexperte Harry Büsser
Harry BüsserComparis-Versicherungsexperte

4. Brauche ich für die Parkschadendeckung eine Vollkasko?

Viele Anbieter versichern Parkschäden in Verbindung mit einer Vollkaskodeckung. Dazu müssen Sie die Zusatzoption «Parkschäden» wählen. Einige Versicherungen offerieren auch bei Teilkasko den Parkschaden-Zusatz.

Autoversicherungen vergleichen

Die Versicherungskosten unterscheiden sich teils stark. Das gilt für die Vollkaskoversicherung genauso wie für den Parkschaden-Zusatz. Ein Vergleich kann sich darum lohnen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 29.07.2019

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