Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Allerdings können Fristen je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Zudem wird immer häufiger das Datum des Vertragsabschlusses anstatt der Jahreswechsel als Ende der Vertragsdauer vorgesehen. Beachten Sie immer die Kündigungsfristen der verschiedenen Versicherungen und erstellen Sie zur Unterstützung eine Kündigungserinnerung.
- Bei Vertragsablauf
- Bei einem Fahrzeugwechsel
- Bei einer Prämienänderung (Erhöhung, teilweise auch bei Reduktion)
- Bei einem Halterwechsel
- Im Schadenfall
1. Vertragsablauf:
Die Versicherung gilt für die in der Police festgehaltene Dauer. Wird der Vertrag nicht auf dieses Datum gekündigt, verlängert er sich in der Regel um ein weiteres Jahr. Details dazu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Versicherung. Die Kündigungsfristen der einzelnen Gesellschaften sehen Sie
hier.
2. Fahrzeugwechsel:
Wer sich ein fabrikneues Auto oder einen Gebrauchtwagen kauft, der kann ohne Weiteres zu einer neuen Versicherungsgesellschaft wechseln. Die bereits im Voraus bezahlte Prämie erhält der Versicherte anteilsmässig zurückerstattet.
3. Prämienänderung:
Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, die Prämien oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für das folgende Versicherungsjahr anzupassen. Sie muss dem Versicherungsnehmer die neuen Konditionen jedoch bis spätestens 25 Tage vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres bekannt geben. Wer damit nicht einverstanden ist, der kann den Vertrag auf Ende des aktuellen Versicherungsjahres kündigen.
Einige Versicherungen erlauben eine Kündigung auch bei einer Prämienreduktion. Informationen dazu findet man in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Gesellschaft. Aber Achtung: Das
Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres bei der Gesellschaft eingetroffen sein.
4. Halterwechsel:
Wechselt der Halter des Fahrzeugs und wird damit das Kontrollschild auf eine andere Person überschrieben, gehen Rechte und Pflichten aus der Versicherung auf den neuen Halter über. Das Auto ist vom ersten Tag an versichert. Der neue Halter kann nach der Übertragung des Fahrzeugausweises innert 14 Tagen eine neue Versicherungspolice abschliessen.
Sobald die neue Versicherungsgesellschaft im Fahrzeugausweis eingetragen ist, erlischt die bisherige Versicherung. Die Kaskoversicherung hingegen endet auf das Datum des Halterwechsels. Die Prämie wird dem bisherigen Besitzer anteilsmässig zurückerstattet.
5. Schadenfall:
Nur wenige wissen, dass nach jedem Schadensfall der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden kann. Hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass sie für den Schaden aufkommt, ist eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer bis spätestens 14 Tage darauf möglich. Die Deckung erlischt, sobald das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eintrifft. Die für das ganze Jahr im Voraus bezahlte Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
Ausnahme: Der Schadensfall ereignet sich im ersten Versicherungsjahr oder es handelt sich um einen Totalschaden.