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Auto-Halterwechsel in der Schweiz: Worauf muss ich achten?

Kaufen Sie ein Occasionsfahrzeug, müssen Sie das Auto ummelden und den Fahrzeugausweis umschreiben. Comparis informiert über den Halterwechsel.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

21.05.2025

Mann unterzeichnet Kaufvertrag und Versicherungsdokument fürs Auto.

iStock / erdikocak

1.Was muss ich bei einem Halterwechsel tun?
2.Auto-Halterwechsel in der Schweiz: Was kostet das?
3.Fahrzeugwechsel: Was passiert mit meiner Versicherung?
4.Wechsel des Fahrzeughalters: Kann ich mein Auto samt Kontrollschild weitergeben?
5.Halter von Leasing-Fahrzeug ummelden: Was muss ich beachten?

1. Was muss ich bei einem Halterwechsel tun?

Was ist ein Halterinnen- und Halterwechsel?

Halterwechsel bedeutet: Die Besitzerin oder der Besitzer eines Fahrzeugs wechselt. Die Rede ist oft auch von Fahrzeugwechsel, weil die Begriffe eng verknüpft sind. Denn: Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, wechselt gleichzeitig immer auch die Halterin oder der Halter dieses Fahrzeugs.

Konkret heisst das: Haben Sie ein Auto gekauft oder geleast? Dann sollten Sie zuerst den Fahrzeugausweis umschreiben lassen. Meistens erhalten Sie den Fahrzeugausweis vom Vorbesitzer oder von der Vorbesitzerin. Dadurch können Sie das Auto beim Strassenverkehrsamt ummelden.

Halterwechsel in der Schweiz: Welche Unterlagen brauche ich?

Das Strassenverkehrsamt braucht folgende Dokumente von Ihnen:

  • Fahrzeugausweis im Original des neuen Fahrzeugs. Bei fabrikneuen Autos das Formular 13.20A. Das bekommen Sie in der Regel im Autohaus.

  • Bei Postabwicklung: Formular «Vorläufige Verkehrsberechtigung». Damit dürfen Sie das Fahrzeug bis zum Eintreffen des neuen Fahrzeugausweises fahren – höchstens aber 30 Tage. Das Formular müssen Sie im Auto mitführen.

  • Einige Kantone verlangen ein Gesuch für die Verkehrszulassung des Fahrzeuges. Informieren Sie sich beim zuständigen Strassenverkehrsamt.

  • Den elektronischen Versicherungsnachweis Ihrer Versicherung.

  • Ihren Ausweis – also Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis. Per Post reicht eine Kopie.

  • Wenn Sie zum ersten Mal ein Auto einlösen: Kopie der Wohnsitzbestätigung oder einen Schriftenempfangsschein.

  • Bei Fahrzeugwechsel: Fahrzeugausweis des alten Autos im Original.

Fertigen Sie von allen Dokumenten und ausgefüllten Formularen Kopien an. Führen Sie diese mit, bis Sie den neuen Fahrzeugausweis erhalten.

Sie können die Dokumente persönlich zum Strassenverkehrsamt bringen. Sie können sie aber auch per Post senden. Der Postweg ist teils günstiger. Denn: Manche Kantone verrechnen eine Bearbeitungsgebühr am Schalter.

Elektronischer Versicherungsnachweis

Kontaktieren Sie vor dem Wechsel Ihre Autoversicherung. Bestellen Sie dort den elektronischen Versicherungsnachweis. Die Versicherung schickt diesen direkt an das Strassenverkehrsamt.

Haben Sie noch keine Versicherung oder möchten Sie den Anbieter wechseln? Bei Comparis können Sie die Prämien verschiedener Anbieter vergleichen – und finden so die passende Autoversicherung.

Autoversicherung berechnen

2. Auto-Halterwechsel in der Schweiz: Was kostet das?

Die Kosten für den Fahrzeug- bzw. Halterwechsel unterscheiden sich je nach Kanton. Informieren Sie sich beim zuständigen Strassenverkehrsamt. In der Regel zahlen Sie für den neuen Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Insgesamt kostet das meist zwischen 50 und 100 Franken.

Gut zu wissen: Bei einigen Händlerinnen und Händlern zahlen Sie eine Ablieferungspauschale. Die Profis kümmern sich dafür um die Anmeldung beim Strassenverkehrsamt. Aber: Die Gebühr kann deutlich höher sein als bei selbstständiger Ummeldung.

3. Fahrzeugwechsel: Was passiert mit meiner Versicherung?

Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschliessen. Den Anbieter können Sie sich dabei frei aussuchen. Die Versicherung stellt dann für das Strassenverkehrsamt einen Versicherungsnachweis aus.

Kaufen Sie ein Occasionsfahrzeug, geht die Haftpflichtversicherung der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers auf Sie über. Sie können dann entscheiden, ob Sie sie weiterführen möchten oder nicht.

Möchten Sie beim Fahrzeugwechsel die Versicherung ändern, müssen Sie schriftlich kündigen. Mit dem Kündigungsbrief von Comparis geht das ganz einfach. Die alte Autoversicherung erlischt, sobald das alte Auto abgemeldet ist.

Bei Fahrzeugwechsel auch die Versicherung wechseln?

Ein neues Auto ist eine gute Gelegenheit für einen Versicherungswechsel. Autoversicherungen sind in den letzten Jahren in der Schweiz günstiger geworden. Sie erhalten heute also tendenziell mehr Leistungen für weniger Geld.

Ausserdem gibt es grosse Prämienunterschiede zwischen den Anbietern. Mit einem Vergleich finden Sie häufig eine Versicherung, der günstiger ist als die bisherige.

4. Wechsel des Fahrzeughalters: Kann ich mein Auto samt Kontrollschild weitergeben?

Ein Wechsel des Fahrzeughalters samt Kontrollschild ist nur in bestimmten Fällen möglich:

  • Halterwechsel innerhalb der Familie in der Schweiz

  • Bei Umstrukturierung einer Firma

An wen genau Sie das Fahrzeug mit Kontrollschildern übertragen können, unterscheidet sich je nach Kanton. Beispiele: Im Kanton Basel-Stadt können Sie die Kontrollschilder auch an Konkubinatspartner abgeben. In Zürich geht das nur für direkte Verwandte und Ehegatten. Einige Kantone erlauben die Übertragung des Kontrollschildes an beliebige Personen.

Geben Sie ein Auto samt Nummer innerhalb der Familie weiter, muss die neue Person die Versicherung übernehmen. Sie kann sie nicht kündigen. Für die private Übertragung brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Fahrzeugausweis im Original

  • Versicherungsnachweis

  • Abtretungs- oder Übertragungsgesuch

5. Halter von Leasing-Fahrzeug ummelden: Was muss ich beachten?

Bei geleasten Fahrzeugen finden Sie im Fahrzeugausweis den Code 178. Der verbietet den Halterwechsel eines Fahrzeugs. Übernehmen Sie nach Ende des Leasings ein Fahrzeug, müssen Sie den Code löschen lassen.

Übernimmt eine andere Person Ihren Leasing-Vertrag? Dann übermittelt die Leasing-Firma die Freigabe zum Halterwechsel elektronisch an das Strassenverkehrsamt.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 12.02.2019

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