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Falls Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen, so gelten die gemäss der Police abgeschlossenen Versicherungen auch für das Ersatzfahrzeug, wenn
Die Teilkaskoversicherung gilt weiterhin für das ersetzte Fahrzeug.
Wird das ersetzte Fahrzeug wieder mit seinen Kontrollschildern in Betrieb genommen, erlöschen die Versicherungen für das Ersatzfahrzeug.
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