Schadensfall: Welche Leistungen erhalte ich?

Es kracht und das Auto hat einen Schaden. Wer zahlt nun die Reparatur? Comparis zeigt die verschiedenen Leistungen der Autoversicherungen auf.

Autor Adi Kolecic Foto
Adi Kolecic

13.10.2022

Ein Mann unterschreibt einen Vertrag. Im Vordergrund sind Spielzeugautos zu sehen.

iStock / AndreyPopov

1.Welche Leistungen erhalte ich im Schadensfall?
2.Welche Selbstbehalte gibt es im Schadensfall?
3.Wann kann es Leistungskürzungen im Schadensfall geben?
4.Wann lohnt sich auszahlen statt reparieren?
5.Wann erhalte ich ein Ersatzfahrzeug?

1. Welche Leistungen erhalte ich im Schadensfall?

Welche Leistungen Sie von der Autoversicherung für einen Schaden erhalten, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Schadensursache

  • Versicherungsdeckung

Einen Überblick über übliche Deckungen von Haftpflichtversicherung sowie Teilkasko und Vollkasko erhalten Sie in den verlinkten Artikeln.

Was ist der Unterschied zwischen Deckung und Leistung?

Die Leistung ist der Betrag, der im Schadensfall von der Versicherung erbracht wird. Ein Anspruch darauf besteht aber nur, wenn das betreffende Schadenereignis gedeckt ist. Die Deckung meint also die versicherten Ereignisse.

2. Welche Selbstbehalte gibt es im Schadensfall?

Bei der Haftpflichtversicherung werden Selbstbehalte je nach Lenker unterschieden. Je nach Versicherungsgesellschaft können diese variieren. Meist gilt jedoch:

  • Junglenker (bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs): Selbstbehalt von 1'000 Franken

  • Neulenker (über 25-Jährige mit weniger als zweijährigem Führerausweisbesitz): Selbstbehalt von 500 Franken

  • Übrige Lenker: meist kein Selbstbehalt

Bei der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung unterscheiden sich die Selbstbehalte je nach Ereignis und Versicherung.

Gut zu wissen: Wer sparen und seinen Selbstbehalt höher ansetzen möchte, kann seine Police meist online anpassen.

3. Wann kann es Leistungskürzungen im Schadensfall geben?

Haben Sie grobfahrlässig gegen Verkehrsregeln verstossen? Dann müssen Sie im Schadensfall mit einer Leistungskürzung rechnen. Hier erfahren Sie mehr zu Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit.

4. Wann lohnt sich auszahlen statt reparieren?

Sie können sich den Betrag von der Versicherung auch auszahlen lassen, statt die Reparaturrechnung begleichen zu lassen. Das kann sich in gewissen Fällen lohnen. Generell sollten Sie sich aber gut überlegen, ob Sie sich die Summe auszahlen oder den Schaden reparieren lassen. Mehr darüber erfahren Sie im Artikel zum Thema Auszahlung statt Autoreparatur.

5. Wann erhalte ich ein Ersatzfahrzeug?

Wurde der Unfall durch einen Dritten verursacht, so zahlt Ihnen bei dringendem Bedarf dessen Haftpflichtversicherung ein Ersatzfahrzeug. Die gemäss der Police abgeschlossenen Versicherungen gelten auch für das Ersatzfahrzeug, wenn:

  • das Fahrzeug der gleichen Wagenkategorie und Preisklasse angehört;

  • die Bewilligung für die Verwendung des Ersatzfahrzeugs bei den Behörden eingeholt worden ist;

  • das Ersatzfahrzeug mit den in der Police genannten Kontrollschildern versehen ist.

Die Teilkaskoversicherung gilt weiter für das ersetzte Fahrzeug. Wird das ersetzte Fahrzeug wieder mit seinen Kontrollschildern in Betrieb genommen, erlöschen die Versicherungen für das Ersatzfahrzeug.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 17.08.2020

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