Fremdes Auto fahren: Was ist wichtig beim Autoausleihen?

Sie besitzen kein eigenes Auto? Bevor Sie privat ein Auto ausleihen, sollten Sie folgende Fragen klären: Brauche ich als fremder Fahrer eine Autoversicherung? Wer zahlt bei einem Unfall mit dem fremden Auto? Comparis hat die Antworten.

Autor Adi Kolecic Foto
Adi Kolecic

08.07.2022

Auto ausleihen: Fahrerin passt Rückspiegel im fremden Auto an.

iStock / champpixs

1.Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto fahre?
2.Schaden am fremden Auto verursacht: Wer zahlt?
3.Auto mieten: Welche Versicherung brauche ich?

1. Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto fahre?

Ein fremdes Auto zu fahren ohne passende Versicherung, kann teuer werden. Um finanziellen Ärgernissen aus dem Weg zu gehen, lohnt sich eine der folgenden zwei Optionen:

  1. Fahren Sie regelmässig mit immer demselben fremden Auto? Tragen Sie sich als Zweitlenker oder häufigster Lenker in der Autoversicherung ein. Sind keine weiteren Lenker erlaubt, müssen Sie die Police entsprechend abändern lassen.

  2. Fahren Sie nur gelegentlich mit einem fremden Auto? Dann lohnt sich eine Fremdlenkerversicherung als Zusatzdeckung Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Diese Zusatzdeckung deckt die bei einem Schadensfall für den Fahrzeughalter anfallenden Kosten.

Gut zu wissen: Reisen Sie mit einem privat geliehenen Auto ins Ausland? Dann führen Sie eine Benutzungsbewilligung des Autobesitzers mit. In den meisten europäischen Ländern ist sie zwar nicht obligatorisch, verhindert aber Missverständnisse.

Fremdes Auto fahren ohne Haftpflicht

Ohne die Zusatzdeckung «Führen fremder Fahrzeuge» übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung keine Schäden an geliehenen Autos. Die Fremdlenkerversicherung greift aber nicht in allen Fällen und auch nicht unbegrenzt. Vergleichen Sie also die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften.

Privathaftpflichtversicherung vergleichen

2. Schaden am fremden Auto verursacht: Wer zahlt?

Sei es der Kratzer beim Manövrieren oder der Wasserhydrant im toten Winkel: Ein Unfall mit einem privat geliehenen Auto ist ärgerlich. Doch wer kommt für den finanziellen Schaden auf? Hier die unterschiedlichen Szenarien:

Schaden am geliehenen Auto

Hat die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs eine Vollkaskodeckung, dann ist der Schaden an seinem oder ihrem Auto abgesichert. Unter Umständen müssen Sie als lenkende Person für den Selbstbehalt aufkommen. Ohne Vollkasko-Versicherung zahlen Sie den Schaden aus der eigenen Tasche.

Nutzen Sie das Auto nur gelegentlich und haben eine Fremdlenkerversicherung? Dann übernimmt diese den finanziellen Schaden. Das gilt auch für den Selbstbehalt und einen allfälligen Bonusverlust der Halterin oder des Halters des Fahrzeugs.

Schaden am Drittfahrzeug

Sie verursachen z. B. einen Auffahrunfall und beschädigen ein anderes Auto. Für den Schaden am Drittfahrzeug kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des geliehenen Autos auf. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Auto zum Unfallzeitpunkt gelenkt hat.

Eine Autoversicherung, mehrere Lenkende?

Manchmal kommt es vor, dass zwei Personen das gleiche Auto regelmässig nutzen. Im Idealfall hat der in der Police aufgeführte «häufigste Lenker» eine tiefere Bonusstufe als der Zweitlenker. In diesem Fall zahlen Sie tiefere Prämien.

3. Auto mieten: Welche Versicherung brauche ich?

Bei der Autovermietung können Sie die gewünschte Versicherungsdeckung wählen. Mit einer Vollkaskodeckung ohne Selbstbeteiligung oder mit einer Erstattung der Selbstbeteiligung gehen Sie auf Nummer sicher. So sind Sie im Schadensfall abgesichert. Bei Carsharing-Plattformen wie etwa Mobility ist die Versicherung in der Regel in den Buchungsgebühren enthalten. Diese umfasst die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung.

Besondere Vorsicht sollten Sie bei der Miete eines Autos im Ausland walten lassen. Comparis hat dazu 10 Tipps für stressfreie Ferien zusammengestellt.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019

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