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Fremdes Auto fahren: Bin ich versichert?

Sie möchten privat ein Auto ausleihen – aber was gilt bei der Versicherung für fremde Fahrer? Wer zahlt bei einem Unfall? Comparis klärt auf.

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Magdalena Soll

23.02.2026

Auto ausleihen: Fahrerin passt Rückspiegel im fremden Auto an.

iStock / Yuliia Kaveshnikova

1.Versicherung und fremdes Auto fahren: Was gilt?
2.Fremdes Auto gefahren und beschädigt: Wer zahlt?
3.Auto mieten: Welche Versicherung brauche ich?
4.Was gilt bei geliehenen Autos im Ausland?

1. Versicherung und fremdes Auto fahren: Was gilt? 

Personen- und Sachschäden an Dritten sind durch die obligatorische Autohaftpflicht versichert. Schäden am geliehenen Auto selbst sind allerdings nicht immer gedeckt. Je nach Versicherung gibt es ausserdem einen Selbstbehalt. 

Fahren Sie ein privat geliehenes Auto ohne passende Versicherung, riskieren Sie im Schadensfall also hohe Kosten. Sie können sich aber mit diesen Optionen davor schützen: 

  1. Fahren Sie nur gelegentlich mit einem fremden Auto? Dann lohnt sich oft eine Fremdlenkerversicherung. Diese gibt es als Zusatzdeckung in der Privathaftpflichtversicherung. So sind Schäden und Folgekosten am Fahrzeug gedeckt. Dazu gehören etwa Reparaturen, der Selbstbehalt der Versicherung der Halterin oder des Halters und Bonusverluste. 

  1. Fahren Sie regelmässig mit immer demselben fremden Auto? Lassen Sie sich in Absprache mit der fahrzeughaltenden Person als Lenkerin oder Lenker in die bereits bestehende Autoversicherung eintragen. Prüfen Sie dabei auch den Deckungsumfang. Allenfalls ist eine Anpassung der Police erforderlich. 

Wichtig: Die Fremdlenkerversicherung können Sie nicht für Fahrzeuge im gleichen Haushalt abschliessen. Ausserdem versichert sie nur «gelegentliches Fahren» – und das ist in der Regel auf eine maximale Anzahl Tage pro Jahr begrenzt. 

Fremdes Auto fahren: Privathaftpflicht-Zusatz schützt vor Kosten

Nur mit der Deckung «Führen fremder Fahrzeuge» übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Autos. Die Fremdlenkerversicherung greift aber nicht unbegrenzt – und ist nicht immer in der Grunddeckung enthalten. Vergleichen Sie darum die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften. 

Haftpflichtversicherungen vergleichen

Ist mein Auto versichert, wenn es jemand anderes fährt in der Schweiz? 

Bei fremden Fahrerinnen und Fahrern gelten in der Regel die gleichen Bedingungen wie bei Ihnen. Das heisst: Haben Sie eine Haftpflichtversicherung, sind nur Schäden an Dritten gedeckt. Bei einer Kaskoversicherung werden die Kosten gemäss Police übernommen. 

 

2. Fremdes Auto gefahren und beschädigt: Wer zahlt? 

Ein Unfall mit einem privat geliehenen Auto ist ärgerlich. Wer kommt für den finanziellen Schaden auf? Hier die unterschiedlichen Szenarien: 

Hat die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs eine Vollkaskodeckung, sind Schäden am ausgeliehenen Auto in der Regel abgesichert. Allenfalls müssen Sie als lenkende Person für den Selbstbehalt und einen allfälligen Bonusverlust aufkommen.  

Nutzen Sie das Auto nur gelegentlich und haben eine Fremdlenkerversicherung? Dann übernimmt diese den finanziellen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Das gilt auch für den Selbstbehalt und einen allfälligen Bonusverlust. 

Wichtig: Ohne Vollkasko- und Fremdlenkerversicherung müssen Sie in der Regel den Schaden selbst zahlen. 

Beschädigen Sie bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall ein anderes Auto, kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des geliehenen Autos für den Schaden auf. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Auto zum Unfallzeitpunkt gelenkt hat. 

Wichtig: Fällt bei der Haftpflichtversicherung ein Selbstbehalt an, müssen Sie diesen übernehmen. Haben Sie eine Fremdlenkerversicherung, zahlt diese den Selbstbehalt. 

Sparpotenzial für Autoversicherung berechnen

Planen Sie, regelmässig das gleiche Auto einer anderen Person zu fahren? Dann müssen Sie sich je nach Autoversicherung der Halterin oder des Halters als «häufigsten Lenker» oder als Zweitlenker eintragen lassen. 

Wenn sich der «häufigste Lenker» ändert, kann sich auch die Prämie der Versicherung ändern. Deswegen lohnt sich ein Vergleich – denn Sie können allenfalls sparen. 

3. Auto mieten: Welche Versicherung brauche ich? 

Bei der Autovermietung in der Schweiz ist eine Vollkasko-Versicherung üblich. Dennoch sollten Sie die Versicherungsdeckung im Vorfeld prüfen. Oft lohnt sich eine Vollkasko-Deckung ohne Selbstbeteiligung, sodass im Schadensfall gar keine Kosten drohen

Gut zu wissen: Teilweise bieten Reiseversicherungen, Kreditkarten und Zusatzdeckungen der Haftpflichtversicherung einen Mietwagen-Versicherungsschutz. Prüfen Sie das rechtzeitig, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. 

Bei Carsharing-Plattformen wie etwa Mobility ist die Versicherung in der Regel in den Buchungsgebühren enthalten. Diese umfasst die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Aber: Prüfen Sie auch dort die Deckung und den Selbstbehalt – und passen Sie diese allenfalls an. 

Welche Versicherung greift bei der Automiete im Ausland? 

Besondere Vorsicht gilt bei der Miete eines Autos im Ausland. Denn: Nicht immer ist eine Vollkasko-Versicherung dabei. Und: Die rechtlichen Standards weichen teils stark von denen in der Schweiz ab. 

4. Was gilt bei geliehenen Autos im Ausland? 

Reisen Sie mit einem privat geliehenen Auto ins Ausland? Ist das Auto in der Schweiz immatrikuliert, gelten in der Regel dieselben Rahmenbedingungen wie beim Fahren mit geliehenen Fahrzeugen im Inland. Klären Sie trotzdem, ob alle Versicherungen für die Auslandsreise gültig sind. 

Zudem kann es sinnvoll sein, eine Benutzungsbewilligung des Autobesitzers mitzuführen. In den meisten europäischen Ländern ist sie zwar nicht obligatorisch, kann aber Missverständnisse verhindern. 

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019

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