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15.06.2020
Bild: iStock / elenabs
Comparis fordert vom Bundesamt für Gesundheit Spielraum für den Abbau der Reserven bei den Krankenkassen. Die Prämien in der Grundversicherung sollen 2021 so nur 1 statt 3 Prozent steigen.
Das Online-Vergleichsportal comparis.ch rechnet für 2021 mit einem durchschnittlichen Anstieg der Gesundheitskosten von rund 3 Prozent gemäss der gemeinsam mit der KOF im Herbst 2019 publizierten Gesundheitskostenprognose*. Doch statt einer dreiprozentigen Erhöhung fordert Comparis vom Bundesamt für Gesundheit Spielraum für den Abbau der Reserven bei den Krankenkassen. Der Grund: «Die Krankenkassenprämien werden bei einem gewichtigen Anteil der Schweizer Bevölkerung heuer und im nächsten Jahr viel stärker aufs Budget schlagen als bisher», warnt Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly.
Massive Einkommensbelastung trotz moderatem Prämienanstieg
Weit über 2 Millionen Erwerbstätigen fehlten derzeit nach dem Corona-Lockdown aufgrund von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit bis zu 30 Prozent des Einkommens. Comparis setzt sich darum dafür ein, dass die effektiven Prämien wesentlich weniger stark steigen als die Gesundheitskosten: «Die Prämien sollten angesichts der aktuellen Wirtschaftslage nur um 1 statt um 3 Prozent steigen», verlangt Schneuwly. Die Differenz von 2 Prozent solle mit einer Reduktion der über 8 Milliarden Franken Reserven bei den Krankenkassen finanziert werden.
Corona verursacht keine massive Kostenexplosion
Trotz Befürchtungen hat Corona nicht zur Erhöhung der Gesundheitskosten geführt. Das Verbot von nicht dringend notwendigen Operationen sowie die Angst der Patienten, sich in Arztpraxen und Spitälern mit dem Coronavirus anstecken zu können, habe in den Monaten März, April und Mai zu einem Einbruch der Nachfrage nach medizinischen Leistungen mit einem Nachholbedarf geführt.
Selbst bei einer zweiten Welle sei zudem keine Explosion bei den Behandlungskosten zu erwarten. Der Grund: Corona-Patienten werden in den Spitälern meistens stationär behandelt. Hier teilen sich die Kantone und Krankenkassen die Kosten. Die Kantone übernehmen jeweils 55 Prozent und die Krankenkassen 45 Prozent der Behandlungskosten. Die Rechtslage ist laut Schneuwly klar: Erbrachte medizinische Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz finanziert. Für Corona-bedingte Ertragsausfälle und Vorhalteleistungen müssen Bund und Kantone aufkommen.
Die Corona-Patienten verursachen zwar sehr wohl Zusatzkosten. «Der grosse Anteil waren dabei allerdings Kosten für den Aufbau der zusätzlichen Kapazitäten für Corona-Patienten, die bisher zum Glück nur teilweise gebraucht worden sind», so Schneuwly. Diese Vorhalteleistungen würden weder in den ambulanten noch in den stationären Tarifen abgebildet, sondern müssten ebenfalls von Bund und Kantonen finanziert werden.
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