Sistierung der Krankenkasse: Bedeutung & worauf Sie achten müssen

Unter gewissen Voraussetzungen dürfen Sie die Krankenversicherung sistieren. Erfahren Sie, wann Sie die Krankenkasse – etwa während des Militärdienstes oder einer Weltreise – pausieren können.

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Elena Wetli

25.07.2022

Zwei Personen in Militäruniform wandern auf einem Hügel.

iStock / Fly View Productions

1.Sistierung: Welche Bedeutung hat das?
2.Kann ich die Krankenkasse während des Militärdienstes sistieren?
3.Ich plane eine Weltreise. Kann ich die Krankenkasse sistieren?
4.Wann kann ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren?

1. Sistierung: Welche Bedeutung hat das?

Die Sistierung einer Versicherung wie der Krankenkasse meint das Pausieren der Versicherungsdeckung. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Versicherungsleistungen. Während dieser Zeit schulden Sie nicht die vollständigen oder gar keine Prämien.

2. Kann ich die Krankenkasse während des Militärdienstes sistieren?

Leisten Sie an mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen Militärdienst? Dann dürfen Sie die Grundversicherung sistieren lassen. Durch die Militärversicherung sind Sie für die Dauer des Dienstes gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Prämien für die Grundversicherung müssen Sie dann nicht mehr zahlen.

Informieren Sie Ihre Krankenversicherung rechtzeitig. Melden Sie den Militärdienst mindestens acht Wochen vor Dienstbeginn bei der Krankenkasse an. Mit der Comparis-Vorlage für Militärsistierung geht das ganz einfach.

Vorlage für Militärsistierung downloaden

Militärdienst: Ist das Sistieren von Zusatzversicherungen möglich?

Bei Zusatzversicherungen haben Sie grundsätzlich kein Recht auf Sistierung. Einige Krankenkassen zeigen sich aber kulant und ermöglichen Ihnen das Pausieren der Zusatzversicherungen. Andere bieten während dieser Zeit eine Senkung der Prämien an. Klären Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse, was möglich ist.

3. Ich plane eine Weltreise. Kann ich die Krankenkasse sistieren?

Wer eine Weltreise plant, stellt andere Anforderungen an die Krankenkasse als zuvor. Es lohnt sich, eine Reiseversicherung oder spezielle Zusatzversicherungen für Reisen ins Ausland abzuschliessen. In bestimmten Fällen dürfen Sie die Grundversicherung kündigen und nicht benötigte Zusatzversicherungen sistieren. 

Kann ich die Schweizer Grundversicherung während der Weltreise sistieren?

Solange sich Ihr Wohnsitz in der Schweiz befindet, bleiben Sie der Krankenversicherungspflicht unterstellt. Sie können die Grundversicherung nicht sistieren oder kündigen.

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dann sind Sie der Krankenversicherungspflicht nicht mehr unterstellt. Sie können die Krankenkasse per Abreisedatum kündigen.

Dazu reicht es allerdings nicht, sich nur von der Gemeinde abzumelden. Erwerben Sie keinen Wohnsitz im Ausland, verbleibt Ihr Wohnsitz in der Schweiz (ZGB, Art. 24).

Prämienverbilligung nicht vergessen

Denken Sie daran: Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen können Prämienverbilligungen beantragen.

Sind Zusatzversicherungen während einer Weltreise sistierbar?

Ob Sie Ihre Zusatzversicherungen sistieren können, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Einige Krankenkassen erlauben die Sistierung von Zusatzversicherungen, wenn Sie sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten. Oft müssen Sie eine Sistierungsprämie bezahlen. Die genauen Regelungen finden Sie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Ihrer Krankenkasse.

4. Wann kann ich die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren?

In der Schweiz ist die Unfallversicherung obligatorisch. Sie sind entweder durch die Grundversicherung oder den Arbeitgeber versichert.

Arbeiten Sie für mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Schweizer Arbeitgeber? Dann dürfen Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren. Sie sind über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle nach UVG versichert.

Endet die Unfallversicherung nach UVG – etwa wegen einer Kündigung –, müssen Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse wieder mit einschliessen. Unter bestimmten Voraussetzungen eignet sich stattdessen eine Abredeversicherung, um den Unfallschutz zu verlängern.

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