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Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss eine Person, die eine Hypothek aufnimmt, mindestens 20% der Bau- oder Kaufsumme an Eigenkapital einbringen, der restliche Betrag kann über eine Hypothek finanziert werden.
Die 1. Hypothek wird im Regelfall nur bis zu 2/3 der Kaufsumme gewährt. Die Grenze liegt somit bei 66% Belehnung. Die 2. Hypothek übernimmt dann gegebenenfalls den fehlenden Betrag, der nicht über Eigenkapital und die 1. Hypothek gedeckt werden kann. Aufgrund des erhöhten Verlustrisikos erhebt der Kreditgeber für die 2. Hypothek meist einen etwas höheren Zinssatz (Zuschlag von 0,5% – 1,0% im Vergleich zur 1. Hypothek).
Zusätzlich zur erhöhten Verzinsung besteht der wesentliche Unterschied zur 1. Hypothek darin, dass die 2. Hypothek den Regeln der Amortisation unterliegt. Während die erste Hypothek keine Laufzeitgrenze besitzt, besteht bei der zweiten Hypothek eine Amortisationspflicht. Dies kann je nach Anbieter leicht voneinander abweichen, aber grundsätzlich sollte die 2. Hypothek innert 15 Jahren oder bei Erreichung des Pensionsalters amortisiert sein, je nachdem, welcher Fall eher eintritt.
Rechenbeispiel 1. und 2. Hypothek:
Kaufpreis der Liegenschaft | CHF 1'000'000 | |
Eigenmittel | CHF 250'000 | 25% |
Belehnung | 75% | |
1. Hypothek | CHF 650'000 | 65% |
2. Hypothek | CHF 100'000 | 10% |
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