Wer zahlt, wenn der Blumentopf vom Balkon fällt?

Wenn Gegenstände vom Balkon herunterfallen, kann das grossen Schaden anrichten. Die Haftung liegt beim Balkonbesitzer.

30.10.2013

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Blick von einem Balkon mit Blumentöpfen auf eine Strasse.

dreamstime / Yulia

Der April ist da. Spätestens jetzt machen sich die Hobbygärtner an die Arbeit. Wer keinen Garten hat, bepflanzt Töpfe und Kistli und stellt sie auf den Balkon oder auf das Fensterbrett.

So schön solche geschmückten Balkone und Fenster sind – der Besitzer sollte die Töpfe und Kistli unbedingt gut sichern. Denn wenn sie keinen guten Stand haben, kann sie ein starker Windstoss schnell einmal vom Balkon oder Fensterbrett runterfegen. Fällt ein solches Blumen-Geschoss dann ausgerechnet auf ein parkiertes Auto, so haftet in der Regel der Besitzer des Topfes für etwaige Schäden am Auto.

Viele Leute haben eine Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung würde die Kosten für die Autoreparatur übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Windstoss um eine Windstärke gehandelt hat, mit der in hiesigen Gegenden gerechnet werden muss. In der Regel sind das höchstens 75 km/h.

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War der Sturmwind aber aussergewöhnlich stark, so entfällt die Haftung des Balkoninhabers. In diesem Fall würde die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers den Schaden zahlen. Diese übernimmt Kosten für sogenannte Elementarschäden: Das sind Schäden aufgrund von Sturmwind (mind. 75 km/h), Hagel, Überschwemmung und Ähnliches.

Tipp: Reparaturkosten sinken auch bei steigendem Fahrzeugalter nicht. Deswegen lohnt sich die Teilkasko auch für ältere Wagen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 30.10.2013

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