Elementarereignis: Wann zahlt die Versicherung?

Elementarereignisse wie beispielsweise Hochwasser können den Hausrat zerstören. Comparis erklärt, wie Sie Elementargefahren versichern.

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Lara Surber

10.02.2023

Was ist ein Elementarschaden?

iStock / ollo

1.Was ist ein Elementarereignis?
2.Welche Elementarschäden sind versichert?
3.Welche Elementarereignisse sind nicht versichert?
4.Ist mein Hausrat gegen Elementarschäden versichert?
5.Wie sind Wasserschäden versichert?
6.Wann muss ich die Versicherungssumme anpassen?
7.Was kostet eine Hausratversicherung?

1. Was ist ein Elementarereignis?

Ein Elementarereignis gilt im Versicherungswesen als eine Naturkatastrophe bzw. ein Ereignis, verursacht durch Naturkräfte. Es können dies sein: Erdrutsche, Stürme oder die in der Aufsichtsverordnung (AVO) definierten Feuer- und Elementarereignisse wie beispielsweise Hochwasser oder Lawinen.

Ein Feuer- und Elementarereignis ist eines der Grundrisiken neben Wasserschäden und Diebstahl, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. Glasschäden sind oft nur über Zusatzversicherungen versicherbar.

2. Welche Elementarschäden sind versichert?

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) schreibt vor, dass die Elementarschadendeckung in die Feuerversicherung eingeschlossen werden muss. Zu den Feuergefahren zählen Brand, plötzliche Rauchentwicklung, Blitzschlag, Explosion, abstürzende und notlandende Luft -und Raumfahrzeuge oder Teile davon.

Als versicherte Elementarschäden am Mobiliar zählen zusätzlich zu Feuer folgende neun Ereignisse:

  • Hochwasser: Wasser, das in Folge übermässiger Niederschläge in unverhältnismässigen Mengen auftritt, sich aber innerhalb der ihm von der Natur oder dem Menschen gezogenen Grenzen bewegt.

  • Überschwemmung: Schäden, die durch Wasser entstehen als Folge von übermässigen Niederschlägen in unverhältnismässigen Mengen; die von der Natur oder vom Menschen gezogenen Grenzen werden überbordet.

  • Sturm: Sturmwinde von mindestens 75 km/h, die in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwerfen oder Dächer abdecken.

  • Hagel: Hagelkörner zerschlagen Dachfenster und Ziegel.

  • Lawinen: Eine Lawine rollt über eine Liegenschaft und macht sie unbewohnbar.

  • Schneedruck: Ununterbrochener Schneefall sammelt sich auf dem Dach. Das Gewicht drückt das Dach ein.

  • Felssturz: Grosse Gesteinsmassen lösen sich und krachen auf Gebäude.

  • Steinschlag: Einzelne Steine beschädigen die Hauswand.

  • Erdrutsch: Ein Hang rutscht ab und zerstört Gebäude.

3. Welche Elementarereignisse sind nicht versichert?

Folgende Ereignisse (nicht abschliessend) gelten laut Gesetz nicht als Elementarschaden:

  • Schäden, ausgelöst durch Erdbeben und vulkanische Eruptionen

  • Schäden, ausgelöst durch Bodensenkungen, künstliche Erdbewegungen oder schlechten Baugrund

  • Schäden, ausgelöst durch fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt, Unterlassung von Abwehrmassnahmen

  • Schneerutsch von Dächern

  • Grundwasser, das unterirdisch ins Gebäude eindringt

  • Regelmässiges Ansteigen und Überborden von Gewässern

  • Schäden durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen

  • Rückstau von Wasser aus der Kanalisation

  • Leitungsbruch innerhalb oder ausserhalb von Gebäuden

  • Wassereintritt über Terrassen, Balkone, offene oder geschlossene Türen und Fenster oder durch Flachdächer

  • Frostschäden an Leitungen oder Apparaten

  • Nuklearunfälle

  • Schäden durch Erschütterungen aufgrund Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume

  • Pandemien

  • Krieg, Aufruhr, Revolution und Vandalismus

4. Ist mein Hausrat gegen Elementarschäden versichert?

Die Hausratversicherung ist in den meisten Kantonen freiwillig. Im Kanton Waadt und Nidwalden ist die Hausratversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch und muss über die kantonale Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Ein Obligatorium besteht auch im Kanton Freiburg und Jura. Der Versicherungsanbieter darf aber frei gewählt werden.

Die in der Grunddeckung der Hausratversicherung versicherbaren Risiken gegen Wasserschäden und Diebstahl bleiben indes auch in den erwähnten vier Kantonen freiwillig.

5. Wie sind Wasserschäden versichert?

Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schäden an Hausrat und Gebäuden. Anhand der beiden Fragen: «Was ist die Ursache des Wasserschadens und was wurde beschädigt? » lässt sich in der Regel klären, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.

Schadensursache Immobilie Mobiliar
Elementarereignis (z.B. Hochwasser) Gebäudeversicherung Hausratversicherung
Wasser tritt aus Waschmaschine aus Gebäudewasserversicherung Hausratversicherung

Der Selbstbehalt ist bei Feuer- und Elementarschäden gesetzlich festgelegt. Er beträgt 500 Franken.

In der Grunddeckung der Hausratversicherung eingeschlossen sind neben Elementar- und Wasserschäden auch der Diebstahl generell (ohne einfacher Diebstahl auswärts). Eigenverschuldete Schäden am Hausrat sind über die Zusatzversicherung Hausrat-Kasko versicherbar. Eigenverschuldete Schäden an fremdem Eigentum oder Personen sind über die Privathaftpflichtversicherung versicherbar.

6. Wann muss ich die Versicherungssumme anpassen?

Sie sollten die Höhe der Versicherungssumme für den Hausrat regelmässig überprüfen. Es drohen Leistungskürzungen, wenn im Schadenfall der Wert des Hausrats deutlich über dem Versicherungswert liegt.

7. Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Jahresprämien für Hausratversicherungen variieren je nach Deckungsumfang und Anbieter. Die Jahresprämie für einen Miethaushalt (Versicherungssumme 100’000 Franken), bestehend aus zwei erwachsenen Personen, wohnhaft in einer 80 Quadratmeter grossen 3,5-Zimmer-Wohnung, ist ab rund 115 Franken zu bekommen (Stand: 12. Januar 2021). Darin enthalten ist der Schutz des Hausrats gegen Feuer- und Elementarschäden sowie Diebstahl zuhause.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.01.2021

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