Wohngemeinschaft: Diese Versicherungen sind Pflicht

Damit das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft nicht zum Ärgernis wird, sollten WG-Bewohnerinnen und -Bewohner auf die richtigen Versicherungen achten. Comparis erklärt, welche Deckungen Sinn machen.

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Lara Surber

08.07.2019

Sechs WG-Bewohner in der Küche, davon vier am Frühstückstisch sitzend und zwei stehend.

iStock / svetikd

1.Soll ich meinen Hausrat versichern?
2.Einzelversicherung oder Mehrpersonenversicherung?
3.Genügt die Hausrat-Basisversicherung?
4.Brauchen WG-Bewohner eine Privathaftpflichtversicherung?

Soll ich meinen Hausrat versichern?

Eine Hausratversicherung kommt für Feuer-, Wasser- und Elementarschäden oder Diebstahl von Hab und Gut auf. Ist der Wert des Hausrats sehr gering, ist eine Hausratversicherung nicht zwingend nötig. Überlegen Sie sich, ob Sie im Notfall einen Schaden oder gar einen Totalverlust Ihres Hausrats aus eigener Tasche refinanzieren können. Wichtig: Der Wert des Hausrats muss mit der Versicherungssumme übereinstimmen – sonst drohen Leistungskürzungen.

Einzelversicherung oder Mehrpersonenversicherung?

Jede WG-Mitbewohnerin und jeder WG-Mitbewohner kann grundsätzlich eine Einzelpolice für das persönliche Hab und Gut abschliessen. Günstiger kommt aber eine gemeinsame Police für alle in der WG lebenden Personen – eine sogenannte Mehrpersonenversicherung.

Der Nachteil: Bei einer Mehrpersonenversicherung müssen in der Regel alle in der WG lebenden Personen namentlich aufgeführt sein. Bei WGs kommt es erfahrungsgemäss zu häufigen Wechseln der Mitbewohner, entsprechend hoch ist der administrative Aufwand. Ausserdem bieten nicht alle Versicherer Lösungen für grosse Wohngemeinschaften an.

Teure Einzelgegenstände einzelner WG-Mitglieder wie beispielsweise Schmuck, Fotoausrüstungen oder Musikinstrumente lassen sich mit einer so genannten Gegenstandsversicherung oder Wertsachenversicherung auch separat gegen Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust bis zu einer bestimmten Summe versichern.

Genügt die Hausrat-Basisversicherung?

Die Hausrat-Basisversicherung inklusive dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» bietet für WG-Bewohner in der Regel ausreichend Schutz für die persönlichen Gegenstände, solange keine sehr wertvollen Objekte darunter sind. Unabhängig davon, ob Sie in einer WG wohnen oder nicht: Als Mieterin oder Mieter sollten Sie nur Sachen versichern lassen, die ihnen auch gehören. Sie benötigen somit weder eine Gebäudeglasversicherung noch Zusatzversicherungen für Lavabos, Spültröge, WC-Schüsseln, Bidets, Glaskeramikkochflächen oder Küchenabdeckungen. Schäden an diesen Gegenständen sind Mieterschäden. Sie werden in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung getragen.

Brauchen WG-Bewohner eine Privathaftpflichtversicherung?

Prüfen Sie vor dem Umzug in eine WG, ob Sie allenfalls noch über die Familienpolice mitversichert sind. Nicht vollständig erwerbstätige Wochenaufenthalter sind bei einigen Versicherern über die Eltern mitversichert. Die Bestimmungen gestalten sich je nach Versicherer unterschiedlich. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versicherer Ihrer Eltern nach.

Vorsicht: Versicherer schliessen Haftpflichtschäden unter Mitbewohnern in der Regel aus. Das heisst: Die Versicherung greift nicht, wenn ein WG-Mitglied einem anderen WG-Mitglied Schaden zufügt.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist, auch unabhängig von der Wohnsituation, sehr empfehlenswert. Die Versicherung schützt WG-Mitglieder gegen finanzielle Folgen von selbst verursachten Schäden an der Mietwohnung. Noch wichtiger: Sie greift in der Regel auch für selbst verursachte Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Solche Schäden können schnell hunderttausende bis mehrere Millionen Franken betragen. Die Prämie ist vergleichsweise günstig. Eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Franken gibt es bereits für weniger als 100 Franken pro Jahr.

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