Hausratversicherung bei Umzug: Das müssen Sie wissen
Ob erste eigene Wohnung, WG oder mit dem Partner zusammenziehen – bei einem Umzug sollte der Hausrat ausreichend versichert sein. Comparis erklärt, worauf Sie achten müssen.

22.08.2024

iStock / kupicoo
1. Ich ziehe mit meiner Partnerin oder meinem Partner zusammen
Wenn zwei Personen im selben Haushalt leben, genügt eine einzelne Hausratversicherung: Alle im selben Haushalt lebenden Personen sind damit versichert. Melden Sie sich bei Ihrer Versicherung. Sie regelt die Auflösung der nicht mehr benötigten Versicherungen.
In der Regel erhöht sich bei der Gründung eines gemeinsamen Haushalts auch der Wert der Einrichtungsgegenstände. Passen Sie die Versicherungssumme deshalb an. Bei einer zu geringen Versicherungssumme drohen Ihnen Leistungskürzungen.
Umzug der Hausratversicherung melden
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie Ihre neue Adresse der Versicherung mitteilen. Das geht telefonisch oder online. Wichtig: Melden Sie Ihre neue Adresse früh genug.
Die Versicherung wird die neue Wohnung neu berechnen und kann die Prämie anpassen: Bei grösseren Wohnungen wird die Prämie steigen und bei einer kleineren Wohnung wird die Versicherung meistens günstiger.
2. Ich ziehe in meine erste eigene Wohnung
Wer das elterliche Nest verlässt, muss sich selber um einen Versicherungsschutz für den Hausrat kümmern. Die Familienversicherung ist in der neuen Wohnung nicht mehr gültig.
Schäden an der Mietwohnung sind über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Für Schäden an Möbeln, Kleidung oder elektrischen Geräten brauchen Sie eine Hausratversicherung.
Verschiedene Anbieter, verschiedene Prämien
Diverse Versicherungsgesellschaften bieten für junge Erwachsene vergünstigte Produkte an. Je nach Anbieter unterscheiden sich aber die Prämien. Deshalb lohnt sich ein gründlicher Vergleich von Hausratversicherungen.
3. Eine Person zieht aus meiner Wohnung aus
Verlässt eine Person den gemeinsamen Haushalt, benötigen Sie keine Familiendeckung mehr – sofern keine Kinder oder weiteren Angehörigen im selben Haushalt leben.
Mit dem Wegzug einer Person reduziert sich normalerweise auch der Wert des Hausrats. Passen Sie die Versicherungssumme an. So sparen Sie Prämien.
4. Ich ziehe in eine Wohngemeinschaft
Bei WGs gibt es zwei Möglichkeiten:
Jede Person versichert ihren Hausrat über eine Einzelpolice.
Sie versichern den gesamten Hausrat über eine Mehrpersonenversicherung.
Eine Mehrpersonenversicherung ist meist günstiger als Einzelpolicen. Diverse Anbieter bieten auf Wohngemeinschaften zugeschnittene Hausrat- und Haftpflichtversicherungen an. Diese schliessen auch Haftung gegenüber Mitbewohnenden ein.
Hausratversicherung für Wochenaufenthalter
Nicht vollständig erwerbstätige Wochenaufenthalter sind bei einigen Versicherern über die Eltern mitversichert. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Versicherung nach, ob Sie allenfalls noch über die Familienpolice mitversichert sind.
5. Ich ziehe in eine Eigentumswohnung
Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer brauchen einen grösseren Versicherungsschutz als Mieterinnen und Mieter. Wählen Sie etwa den Zusatz Glasbruchversicherung. Damit sind unter anderem Sprünge im Glaskeramikherd versichert.
Für alle fest mit dem Gebäude verbundenen Einrichtungsgegenstände brauchen Sie eine Gebäudeversicherung. Diese ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
Ist mein Hausrat während des Umzugs versichert?
Bei einem Wohnungswechsel in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein und in den Enklaven Büsingen und Campione d'Italia bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Hausrat ist entsprechend auch während des Umzugs versichert.
6. Was gilt für den Hausrat während des Umzugs?
Wohnen Sie während des Umzugs in zwei Wohnungen? In diesem Fall bietet die Hausratversicherung normalerweise Schutz für beide Wohnungen gleichzeitig. Dieser Schutz gilt in der Regel für bis zu zwei Monate ab Beginn des Umzugs. Während dieser Übergangszeit sind Ihre Haushaltsgegenstände sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert.
Wichtig ist, dass Sie Ihrer Versicherung den Umzug rechtzeitig melden. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Versicherungsschutz nahtlos auf die neue Wohnung übergeht.
Schäden am Hausrat
Die Privathaftpflichtversicherung der Umzugshelfer aus Ihrem Freundes- und Familienkreis übernimmt die Kosten für Schäden, die diese beim Umzug verursachen.
Umzugsfirmen haben spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen. Diese übernehmen aber nicht alle Schäden, die von ihren Mitarbeitenden verursacht werden.
Meist schliessen sie in ihren AGB die sogenannte einfache Fahrlässigkeit aus. Das sind Schäden, die aus Versehen entstehen.
Comparis-Tipp: Zügeln Sie besonders wertvolle Gegenstände wenn immer möglich selber.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 24.08.2020