Fahren mit Auto
Promillegrenze Schweiz: Das droht bei Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer ist in der Schweiz verboten: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Comparis klärt auf über die rechtlichen Folgen.

05.12.2025

iStock / Henadzi Pechan
1. Wie viel Promille sind in der Schweiz erlaubt?
Sicherheit hat im Strassenverkehr oberste Priorität. Ausserdem muss die Fahrerin oder der Fahrer ständig den Vorsichtspflichten bei der Fahrt nachkommen können (Art. 31 Abs. 1 SVG). Darum ist Alkohol am Steuer verboten – zumindest ab einer bestimmten Promillegrenze.
Das Gesetz sagt:
Für Auto- und Töfffahrer gilt bei Alkohol am Steuer in der Schweiz eine Promillegrenze von 0,5 Promille (Art. 1 SR 741.13). Unter 0,5 Promille drohen also in der Regel keine Folgen.
Für gewisse Personengruppen besteht ein vollständiges Alkoholverbot (Art. 31 Abs. 2 SVG). Dazu zählen zum Beispiel Lernfahrerinnen und Lernfahrer sowie Personen mit Führerausweis auf Probe.
Wichtig: Sie müssen jederzeit körperlich und geistig in der Lage sein, das Auto zu fahren (Art. 31 Abs. 2 SVG). Das heisst: Fühlen Sie sich nicht fit, dürfen Sie auch mit weniger Promille schon nicht mehr Auto fahren.
Promillegrenzen im Ausland
Auch im Ausland gelten Promillegrenzen. Sie sind aber nicht einheitlich geregelt. Im Artikel zu Bussen in Europa erhalten Sie einen länderübergreifenden Überblick über Alkoholgrenzwerte.
2. Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer in der Schweiz?
Fahren in angetrunkenem Zustand ist eine ernsthafte Gefahr für die Verkehrssicherheit. Wer alkoholisiert ein Fahrzeug lenkt und in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit schweren rechtlichen Folgen rechnen.
In der Tabelle sehen Sie, welche rechtlichen Konsequenzen Ihnen drohen können. Je höher der Promillewert, desto schwerer die Folgen.
| Weniger als 0,5 Promille (<0,25 mg/l) | Keine Strafe – Sie dürfen weiterfahren. Das gilt nicht für Personen mit Alkoholverbot, etwa Neulenker und Berufsfahrer. |
|---|---|
| 0,5 bis 0,79 Promille (0,25 mg/l bis 0,39 mg/l) | Leichte Widerhandlung Haben Sie keine weiteren Verkehrsregeln missachtet? Dann müssen Sie laut Gesetz mit einer Busse und einer Verwarnung rechnen (Art. 16a SVG). Die Busse beträgt meist zwischen 600 und 800 Franken. Wurde Ihnen in den vergangenen zwei Jahren der Führerschein entzogen oder eine andere Administrativmassnahme verfügt? Dann verlieren Sie für mindestens einen Monat den Führerausweis (Art. 16a Abs. 2 SVG). Es droht auch eine hohe Geldstrafe (Art. 91 SVG). Die Höhe ist abhängig von Ihrer finanziellen Situation. Mittelschwere Widerhandlung Haben Sie Verkehrsregeln missachtet, während Sie unter Alkoholeinfluss gefahren sind? Dann wird Ihnen je nach Situation mindestens einen Monat der Führerschein entzogen (Art. 16b SVG). |
| 0,8 Promille bis 1,6 Promille (0,4 mg/l bis 0,79 mg/l) | Schwere Widerhandlung Es droht eine hohe Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren (Art. 91 SVG). Die Höhe ist von Ihren finanziellen Verhältnissen sowie der Menge Alkohol abhängig. Der Führerausweis wird Ihnen für mindestens drei Monate entzogen (Art. 16c SVG). |
| Ab 1,6 Promille (ab 0,8 mg/l) | Sie werden auf Ihre Fahreignung untersucht (Art. 15d SVG). Bestehen Zweifel an Ihrer Fahrkompetenz, können Massnahmen angeordnet werden. Dazu gehören etwa Kontrollfahrten, Weiterbildungen und Nachschulungen. |
Harte Folgen im Wiederholungsfall
Im Wiederholungsfall sind die Strafen deutlich härter. Auch ein allfälliger Führerausweisentzug fällt deutlich länger aus. Es ist gar ein unbefristeter Ausweisentzug möglich.
Es gibt verschiedene Gerichtsurteile zum Fahren unter Alkoholeinfluss. Einige beschäftigen sich mit dem Führerausweisentzug, andere mit Alkoholabhängigkeiten oder auch zu weiteren Themen rund um Alkohol am Steuer.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bietet eine Übersicht zu verschiedenen Gerichtsurteilen zum Alkohol am Steuer.
3. Striktes Alkoholverbot für Neulenker und Berufsfahrer
Für bestimmte Personengruppen besteht ein vollständiges Alkoholverbot (Art. 31 Abs. 2 SVG). Diese Gruppen sind unter anderem:
Lernfahrerinnen und Lernfahrer sowie deren Begleitpersonen
Personen mit Führerausweis auf Probe
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer
Der Grenzwert für diese Gruppen beträgt 0,1 Promille. So besteht eine gewisse Messtoleranz. Der Grund: Gewisse Lebensmittel wie Früchte lassen den Alkoholspiegel ganz leicht ansteigen.
Aber Vorsicht: Beim Konsum alkoholhaltiger Lebensmittel wie etwa Truffes-Pralinen kann der Wert schnell auf 0,1 Promille oder höher steigen. Darum sind alkoholhaltige Lebensmittel für Neulenker und Berufsfahrer tabu.
Folgen für Neulenker
Sind Sie Neulenkerin oder Neulenker und bei Ihnen wird ein Wert von mindestens 0,1 Promille gemessen? Dann müssen Sie neben den eigentlichen rechtlichen Folgen mit diesen zusätzlichen Massnahmen rechnen (Art. 15a SVG):
Bei erstmaligem Führerausweisentzug verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Bei Entzug des Führerausweises wegen einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe. Einen neuen Lernfahrausweis können Sie frühestens nach Ablauf eines Jahres beantragen. Dafür muss Ihnen ein verkehrspsychologisches Guthaben die Eignung bestätigen. Für den Führerausweis auf Probe müssen Sie noch einmal die Fahrprüfung bestehen.
4. Alkoholgrenze in der Schweiz: Wie viel Bier kann man trinken bis 0,5 Promille?
Jede Person reagiert anders auf Alkohol. Das ist zum Beispiel abhängig von
Geschlecht
Alter
Gewicht
Körpergrösse
Auch die Art des Alkohols und Ihre vorherige Nahrungsaufnahme haben einen Einfluss. So gelangt zum Beispiel Alkohol auf leeren Magen schneller in den Blutkreislauf als bei vollem Magen. Warme Getränke steigern die Durchblutung, wodurch Sie Alkohol schneller aufnehmen.
Die rechtliche Toleranzgrenze ist schnell überschritten. Beispiel: Wiegt ein Mann 100 Kilogramm, darf er in der Regel nicht mehr als zwei Bier trinken. Für eine Frau mit 60 Kilogramm Körpergewicht reicht meist schon ein Starkbier aus, um die 0,5 Promille zu erreichen. Ein Starkbier ist ein Bier, das wegen einer höheren Stammwürze in der Regel einen Alkoholgehalt von mindestens 6,5 Prozent hat.
Für alle gilt: Bereits kleine Mengen Alkohol haben Auswirkungen auf die Wahrnehmung und erhöhen das Unfallrisiko. Fahren Sie daher am besten nicht, nachdem Sie Alkohol getrunken haben.
Es gibt Organisationen, die Sie unterstützen, wenn Sie sich nicht mehr fahrtüchtig fühlen. Dazu gehört im Winter zum Beispiel die Aktion Nez Rouge.
Promille-Alkohol-Tabelle: Welchen Einfluss hat welcher Promillewert?
Die Grafik zeigt Ihnen, welche körperlichen und psychische Folgen die verschiedenen Promillewerte haben.
Bei Frauen steigt die Blutalkohol-Konzentration schneller als bei Männern. Der Grund: Frauen haben in den meisten Fällen einen höheren Fett- und einen geringeren Wasseranteil im Körper. Der Alkohol kann sich in weniger Wasser verteilen, die Alkoholkonzentration steigt schneller.
Frauen verfügen zudem über geringere Mengen des Enzyms ALDH und bauen deswegen Alkohol langsamer ab. Dieses Enzym braucht die Leber zum Abbauen von Acetaldehyd, in welches Alkohol umgewandelt wird. Acetaldehyd ist ein Giftstoff, der unter anderem für einen Kater sorgt.
Im Schnitt baut der menschliche Körper pro Stunde zwischen 0,1 und 0,15 Promille ab. Beschleunigen können Sie das nicht. Gehen Sie mit Promille im Blut schlafen, haben Sie am nächsten Morgen allenfalls immer noch einen erhöhten Blutalkohol-Wert. In dem Fall dürfen Sie noch nicht wieder Auto fahren.
Beispiel: Nach zwei Starkbier hat eine 70 Kilogramm schwere Frau ungefähr einen Blutalkoholwert von 1 Promille. Um wieder fahren zu dürfen, darf sie zwischen 3,20 Stunden und 5 Stunden keinen weiteren Alkohol trinken – je nachdem, wie schnell ihr Körper den Alkohol abbaut.
5. Alkohol am Steuer: So läuft eine Alkoholkontrolle ab
Eine Alkoholkontrolle erfolgt durch die Polizei. Sie werden auf der Strasse angehalten und müssen die Anweisungen der Polizeibeamten befolgen.
Der Test erfolgt in der Regel mittels Atem-Alkoholkontrolle. Dabei pusten Sie zunächst mindestens fünf Sekunden in ein Atem-Alkoholtestgerät, teilweise auch direkt in ein beweissicheres Atem-Alkoholmessgerät. Das Gerät zeigt dann an, wie viel Alkohol in Ihrem Atem vorhanden ist.
Das weitere Vorgehen ist dann vom Alkoholwert abhängig:
Unter 0,25 mg/l (unter 0,5 Promille): Sie können weiterfahren. Ausnahme: Sie unterstehen dem Alkoholverbot.
Zwischen 0,25 und 0,39 mg/l (zwischen 0,5 und 0,79 Promille): Sie können das Resultat mit einer Unterschrift akzeptieren. Tun Sie das nicht, erfolgt ein weiterer Test mit einem beweissicheren Atem-Alkoholmessgerät.
Ab 0,4 mg/l (ab 0,8 Promille): Sie müssen zwingend einen weiteren Test mit dem beweissicheren Atem-Alkoholmessgerät machen.
Gut zu wissen: Eine Blutprobe gibt’s nur noch in Ausnahmefällen – etwa bei schweren Unfällen oder bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum.
Die getestete Person kann allerdings selbst eine Blutprobe verlangen. Das kostet mehrere Hundert Franken. Sie müssen die Blutprobe allerdings nur zahlen, wenn sie das Resultat der Atem-Alkoholkontrolle bestätigt.
Darf ich die Alkoholkontrolle verweigern?
Grundsätzlich haben Sie bei Kontrollen eine Mitwirkungspflicht. Das heisst, Sie müssen die Anweisungen der Polizei verfolgen. Sie dürfen die Atem-Alkoholprobe verweigern.
Aber: Die Polizei darf dann eine Blutalkoholprobe anordnen. Ausserdem drohen Ihnen der Entzug des Führerausweises sowie eine Geld- und Freiheitsstrafe. Die Polizei muss Sie auf die möglichen Folgen hinweisen.
6. Bin ich bei Unfall unter Alkoholeinfluss versichert?
Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, handelt grobfahrlässig. Sie müssen allenfalls mit Konsequenzen von der Versicherung rechnen.
Denn: Die Autoversicherung kann Regressforderungen stellen – das gilt für Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und Unfallversicherung. Heisst: Die Versicherung kann von Ihnen Geld zurückverlangen oder Leistungen kürzen. Je nach Schaden können die Geldbeträge sehr hoch ausfallen.
Manche Autoversicherungen bieten gegen einen Aufpreis zwar einen Grobfahrlässigkeitsschutz an. Aber: Dieser Schutz gilt in der Regel nicht bei Alkoholkonsum, Drogenkonsum oder massiver Geschwindigkeitsübertretung.
7. Häufige Fragen zum Alkohol am Steuer in der Schweiz
Wie lange der Ausweisentzug dauert, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Faktoren und ihre Folgen sehen Sie in der Tabelle.
| Faktor | Folgen |
|---|---|
| Schwere der Widerhandlung | Bei einer leichten Widerhandlung verlieren Sie Ihren Führerausweis nur im Wiederholungsfall. Eine leichte Widerhandlung liegt vor, wenn Sie zwischen 0,5 und 0,79 Promille und keine Verkehrsregeln missachtet haben. Bei einer mittelschweren Widerhandlung verlieren Sie Ihren Führerschein für mindestens einen Monat. Schlimmstenfalls verlieren Sie Ihren Führerausweis für immer. Eine mittelschwere Widerhandlung liegt vor bei einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 0,79 Promille, wenn Sie Verkehrsregeln missachten. Bei einer schweren Widerhandlung verlieren Sie den Führerschein für mindestens drei Monate und schlimmstenfalls für immer. Eine schwere Widerhandlung liegt vor bei einem Alkoholwert von mindestens 0,8 Promille. Wichtig: Bei Personen mit Alkoholverbot liegen die Promillegrenzen niedriger. |
| Vergangene Widerhandlungen | Haben Sie in den vergangenen Jahren Wiederhandlungen begangen, bei denen Ihnen der Führerausweis abgenommen wurde? Je öfter Ihnen der Führerschein innerhalb der letzten Jahre abgenommen wurde, desto länger verlieren Sie ihn bei einem erneuten Vergehen. |
Wie hoch die Geldstrafe ist, richtet sich nach der Schwere des Vergehens und Ihren finanziellen Verhältnissen. Das heisst: Je mehr Sie verdienen, desto höher fällt die Strafe aus. Zu der Geldstrafe kommt je nach Schwere des Vergehens teilweise auch eine Busse – oder gar eine Gefängnisstrafe.
Bei leichten Vergehen ohne zusätzliche Verkehrsverstösse liegt die Busse in der Regel bei 600 bis 800 Franken.
Wie viel Bier oder anderen Alkohol Sie trinken können, ist von mehreren Faktoren abhängig:
Alter
Grösse
Gewicht
Geschlecht
Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, wie viele Promille ein Bier (3 dl) für verschiedene Personen hat – sortiert nach Geschlecht und Gewicht.
| Gewicht | Promille pro Glas bei Männern | Promille pro Glas bei Frauen |
|---|---|---|
| 50 Kilogramm | 0,35 | 0,40 |
| 60 Kilogramm | 0,30 | 0,35 |
| 70 Kilogramm | 0,25 | 0,30 |
| 80 Kilogramm | 0,25 | 0,25 |
| 90 Kilogramm | 0,20 | 0,25 |
| 100 Kilogramm | 0,20 | 0,20 |
| 110 Kilogramm | 0,20 | 0,20 |
Quelle: TCS
Werden Sie mit 1,1 Promille beim Autofahren erwischt, drohen Ihnen folgende Strafen:
mindestens drei Monate Entzug des Führerausweises
eine Busse abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen
eine bedingte Geldstrafe
Im Wiederholungsfall droht Ihnen eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.
Werden Sie mit 1,6 Promille beim Autofahren erwischt, drohen Ihnen folgende Strafen:
mindestens drei Monate Entzug des Führerausweises
eine Busse abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen
eine bedingte Geldstrafe
Im Wiederholungsfall droht Ihnen eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.
Zusätzlich müssen Sie eine obligatorische Fahreignungsprüfung machen. Dabei klärt eine Fachperson ab, ob Sie an einer Alkoholsucht leiden. Sie dürfen mehrere Monate nichts trinken und müssen das anschliessend mit einer Haarprobe beweisen. Sie bekommen Ihren Fahrausweis nur zurück, wenn die Fachperson dem zustimmt.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 20.08.2021




