Führerausweis auf Probe: Das musst du wissen
Neulenkerinnen und Neulenker bekommen den Führerausweis zuerst drei Jahre auf Probe. Wir zeigen dir, welche Regeln für den befristeten Führerschein gelten und wie du die Probezeit bestehst.
08.11.2024
iStock / AzmanJaka
1. Was ist der Führerausweis auf Probe?
Dein erster Führerausweis für die Kategorie A, A- oder B ist ein «Führerausweis auf Probe». Er wird auch das «grüne L» genannt.
Wie lange habe ich den Führerausweis auf Probe?
Die Probezeit dauert 3 Jahre. Du findest sie auf deinem Führerschein unter der Rubrik 4b («Ablaufdatum»).
2. Welche Bestimmungen gelten mit dem grünen L?
Für dich als Neulenkerin oder Neulenker gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen. Auch die Bussen sind in der Schweiz für Neulenker dieselben.
Einige Spezialregeln gilt es aber zu beachten.
3. Was gilt beim Entzug meines Führerscheins auf Probe?
Die Regeln für den Ausweisentzug sind beim Führerausweis auf Probe dieselben wie für unbefristete Führerausweise. Fährst du beispielsweise innerorts 21 km/h oder mehr zu schnell, verlierst du für mindestens einen Monat den Führerschein.
Aber ein Ausweisentzug kann für dich als Neulenker schwerwiegende Folgen haben. Es gilt:
Beim ersten Ausweisentzug während der Probezeit verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Das gilt jedoch nur bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen. Beim zweiten Ausweisentzug verlierst du den Führerschein auf Probe definitiv. Man nennt das auch «Annullierung des Führerausweises». Auch das gilt nur bei einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung.
Das Gesetz unterscheidet zwischen
Sie unterscheiden sich je nach deinem Verschulden und der Gefahr, die deine Widerhandlung für andere bedeutet.
Ein Beispiel für eine leichte Widerhandlung: Du fährst angetrunken, aber mit weniger als 0,8 Promille Auto und begehst dabei keine anderen Widerhandlungen. Eine schwere Widerhandlung ist beispielsweise Fahrerflucht.
Führerausweis erneut beantragen
Nach zwei Entzügen kannst du den Lernfahrausweis erst nach einem Jahr wieder beantragen. Dafür brauchst du ein verkehrspsychologisches Gutachten. Dieses musst du auf eigene Kosten machen. Das Gutachten darf beim Einreichen des Antrags nicht älter als drei Monate sein.
Du musst sowohl die Theorieprüfung als auch die praktische Prüfung nochmals machen.
Auch ein neuer Sehtest für den Führerschein ist unter Umständen nötig. Der darf beim Beantragen des Lernfahrausweises nämlich nicht älter als 24 Monate sein. Der Nothelferkurs ist sechs Jahre gültig.
4. Was gilt für Neulenker bei Alkohol am Steuer?
Mit dem befristeten Führerausweis gilt für dich bei Alkohol am Steuer eine Obergrenze von 0,1 Promille. Das bedeutet eine Nulltoleranz. Denn dieses Limit erreichst du unter Umständen schon, wenn du eine überreife Banane isst.
Mit dem definitiven Führerschein steigt das erlaubte Limit dann auf 0,5 Promille.
5. Was muss ich zum Weiterausbildungskurs wissen?
Der WAB-Kurs ist Teil der sogenannten Zweiphasen-Ausbildung für Neulenkerinnen und Neulenker. Er dauert einen Tag. Im Kurs machst du praktische Fahrübungen und lernst mehr über energieeffizientes Fahren.
Er ist auch für Motorradfahrende Pflicht, wenn sie ihn nicht bereits mit dem Auto absolviert haben. Hast du sowohl für den Töff als auch fürs Auto einen Führerausweis auf Probe? Dann kannst du aussuchen, mit welchem Fahrzeug du den WAB-Kurs machst (Art. 27a Abs. 2 VZV).
6. Wann erhalte ich den definitiven Führerausweis?
Den definitiven Führerausweis erhältst du automatisch per Post vom zuständigen Strassenverkehrsamt, bevor dein Führerausweis auf Probe abläuft. Voraussetzung: Du hast die obligatorische Weiterausbildung (WAB) gemacht.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.08.2023