Auto abmelden in der Schweiz: So funktioniert es
Möchten Sie Ihr Auto verkaufen oder für längere Zeit stilllegen? Dann sollten Sie das Fahrzeug abmelden. Comparis erklärt, wie es geht.

17.06.2025

1. Fahrzeug abmelden: Diese Dokumente brauchen Sie
Das Fahrzeug-Abmelden in der Schweiz ist ein einfacher administrativer Vorgang: Sie können Ihr Auto per Post oder direkt vor Ort beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt abmelden lassen.
Beim Strassenverkehrsamt das Auto abmelden – so geht’s
Für die Abmeldung brauchen Sie:
Fahrzeugausweis im Original
Kontrollschilder – falls Sie innert 14 Tagen kein neues Fahrzeug anmelden.
Bei Postversand: Begleitschreiben mit Ihren Kontaktdaten oder ausgefülltes Annullationsgesuch (je nach Kanton)
Nach der Abmeldung wird der Fahrzeugausweis annulliert. Benötigen Sie die Kontrollschilder nicht mehr, werden sie eingezogen und können künftig nicht mehr verwendet werden.
Alternativ können Sie Ihre Kontrollschilder deponieren lassen, falls Sie sie später für ein anderes Fahrzeug nutzen möchten. Je nach Kanton fällt dafür eine Gebühr an.
Bereits gezahlte Verkehrsabgaben (Motorfahrzeugsteuern) erhalten Sie anteilig zurück. Überlicherweise erfolgt die Erstattung per Bank- oder Postüberweisung. Falls Sie im selben Jahr ein neues Fahrzeug anmelden, ziehen einige Kantone die bereits bezahlte Steuer automatisch von der neuen Rechnung ab.
Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim zuständigen Strassenverkehrsamt.
Nach dem Auto-Abmelden erlischt die Versicherung in der Schweiz. Zu viel bezahlte Prämien erhalten Sie in der Regel zurück.
Die Versicherung erhält automatisch eine Benachrichtigung vom Strassenverkehrsamt. Trotzdem empfiehlt es sich, die Abmeldung direkt mitzuteilen.
In der Schweiz endet die Autoversicherung mit der Fahrzeugabmeldung. Der perfekte Zeitpunkt für einen Autoversicherungsvergleich: Finden Sie mit Comparis die Versicherungslösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
2. Auto vorübergehend stilllegen
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht, möchten es später aber wieder in Betrieb nehmen? Dann können Sie es vorübergehend stilllegen.
Das Prinzip: Sie deponieren die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt, annullieren aber den Fahrzeugausweis nicht. Dadurch bleibt das Fahrzeug angemeldet, ist aber nicht mehr eingelöst. Sie dürfen mit dem Auto dann nicht mehr auf öffentlichen Strassen fahren.
Vorteile:
Sie sparen in dieser Zeit Verkehrsabgaben und Versicherungsbeiträge.
Ihr Fahrzeug bleibt für eine spätere Verkehrseinführung registriert.
Haftpflichtversicherung sistieren
Die Versicherung wird automatisch pausiert, solange das Fahrzeug nicht eingelöst ist. Informieren Sie Ihre Versicherung zur Sicherheit trotzdem.
3. Wer muss das Auto abmelden bei Verkauf?
Nach einem Halterwechsel müssen Sie als bisheriger Fahrzeughalter oder bisherige Fahrzeughalterin das Auto in der Schweiz innert 14 Tagen abmelden. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Sie melden das Fahrzeug vor der Übergabe selbst ab (empfohlen) – und übergeben dem Käufer den annullierten Fahrzeugausweis. Vorteil: Sie tragen kein Risiko und die Ummeldung erfolgt fristgerecht.
Der Käufer meldet das Fahrzeug um. Der Verkäufer übergibt dem Käufer den gültigen Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Der Käufer meldet das Fahrzeug um. Vorteil: weniger Aufwand für Sie. Nachteil: Sie haften weiter bis zur Ummeldung und haben das Risiko, dass die Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgt oder dass Sie die Kontrollschilder nicht zurückerhalten. Empfohlen nur bei Verkauf im Familien- und Freundeskreis.
4. Auto abmelden für Verwertung oder Export
Möchten Sie Ihr Auto verschrotten lassen? Dann müssen Sie es regulär beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons abmelden. Verlangen Sie von der Entsorgungsstelle einen Verwertungsnachweis.
Verkaufen Sie Ihr Auto für den Export? Dann ist ebenfalls eine Abmeldung bei der kantonalen Zulassungsstelle erforderlich. Wichtig: Übergeben Sie dem Exporteur den annullierten Fahrzeugausweis.
5. Wie kann ich mein Auto abmelden?
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ihr Auto abzumelden: direkt vor Ort beim Strassenverkehrsamt oder per Post. Die Abmeldung per Post ist mittlerweile in vielen Fällen möglich, allerdings kann es je nach Kanton und Fall Abweichungen geben. Fragen Sie im Zweifelsfall beim zuständigen Strassenverkehrsamt nach.
Vor Ort beim Strassenverkehrsamt
Persönlich mit dem Fahrzeugausweis und den Kontrollschildern vorbeigehen.
Die Abmeldung erfolgt sofort.
Sie erhalten direkt eine Bestätigung.
Per Post
Fahrzeugausweis, Begleitbrief bzw. Annullationsgesuch (je nach Kanton) und Kontrollschilder per Post an das zuständige Strassenverkehrsamt senden.
Sie erhalten eine briefliche Abmeldebestätigung.
Beachten Sie die Bearbeitungszeit.
Für beide Möglichkeiten gilt: Sie können die Kontrollschilder auch innert 14 Tagen nachreichen – oder sie innerhalb dieser Frist für die Neuzulassung eines anderen Fahrzeugs verwenden.
6. Fazit: So gelingt die Fahrzeugabmeldung
Das Abmelden eines Autos in der Schweiz ist einfach. Die Annullierung erfolgt entweder persönlich oder per Post beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Dafür benötigen Sie den Fahrzeugausweis und je nach Situation die Kontrollschilder.
Möchten Sie Ihr Auto nur vorübergehend stilllegen, müssen Sie es nicht abmelden. Stattdessen können Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt deponieren lassen und so Verkehrsabgaben und Versicherungsprämien sparen.
Beim Fahrzeugverkauf ist es sicherer, das Fahrzeug vor der Übergabe selbst abzumelden. Auch für die Verwertung oder den Export ist eine Abmeldung erforderlich.