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Fahrzeuge dürfen auf den Schweizer Strassen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern geführt werden. Unter dem Anmelden des Fahrzeuges versteht man die Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt. Das heisst, man bekommt die Zulassung für die Schweizer Strassen in Form der Kontrollschilder. Für diese Anmeldung ist das Strassenverkehrsarmt (STVA) des Wohnkantons zuständig.
Der Anmeldeprozess bedarf je nach Situation gewisse Vorkehrungen und Dokumente. Damit Sie Ihr Fahrzeug problemlos einlösen können, finden Sie nachstehend eine Auflistung für die verschiedenen Szenarien:
Wenn Sie ein Fahrzeug zum ersten Mal einlösen, benötigen Sie in jedem Fall:
Andernfalls sind in jeden Fall die alten Schilder zur Annullierung des Fahrzeugausweises mitzunehmen.
Tipp: Sollten Sie ein Kontrollschild im Hochformat (16x30cm) wünschen, anstelle des klassischen Querformats (11x50cm), ist dies dem Strassenverkehrsamt vor der Einlösung mitzuteilen. Informationen bei Verlust des Fahrzeugausweis, Aufgebot zur Fahrzeugprüfung, Wechselschilder etc., finden unter dem Thema Strassenverkehrsamt.
Als erstes melden Sie sich bei Ihrem Strassenverkehrsamt an.
Falls Sie ein fabrikneues Fahrzeug kaufen, erhalten Sie im Normalfall keinen Fahrzeugausweis. Stattdessen benötigen Sie die folgenden Dokumente zur Anmeldung:
Als erstes melden Sie sich bei Ihrem Strassenverkehrsamt an.
Bei einem Gebrauchtwagen existiert bereits ein auf den Vorbesitzer lautender Fahrzeugausweis. Falls dieser noch nicht annulliert ist, gilt es noch, das Fahrzeug auf diesen Schildern ausser Verkehr setzen zu lassen. Die folgenden Dokumente benötigen Sie, um das Fahrzeug einzulösen:
Wenn Sie in einen anderen Kanton umziehen, reicht ein Telefonanruf zur Adressänderung beim Strassenverkehrsamt nicht mehr aus. Sie haben 14 Tage Zeit, beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnortes vorbeizugehen. Dabei benötigen Sie folgende Unterlagen:
Tipp: Die Unterlagen können Sie dem Strassenverkehrsamt auch jeweils online oder physisch auf dem Postweg zusenden. Die Schilder können auf der zuständigen Poststelle der neuen Wohnadresse umgetauscht werden.
Denken Sie daran, dass die Preise von Kanton zu Kanton variieren.
Wenn Sie das Fahrzeug im Ausland gekauft haben, ohne dass Sie dort Wohnsitz von mehr als einem Jahr hatten, so müssen Sie dieses Fahrzeug innerhalb von einem Monat ab Einfuhrdatum hier immatrikulieren. Falls Sie die Anmeldung bei einem Schweizer Strassenverkehrsamt zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen haben, müssen Sie die Schilder bei der ausländischen Zulassungsstelle ausser Verkehr setzen lassen.
Sie benötigen für die Anmeldung am Zoll folgende Unterlagen:
Für neue Personenwagen, die im Ausland vor weniger als 6 Monaten (Datum der Zollanmeldung massgebend) zugelassen worden sind, muss eine Bescheinigung der CO2-Abgabe beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) verlangt werden.
Das Fahrzeug muss in der Schweiz noch zur Fahrzeugprüfung (Motorfahrzeugkontrolle MFK) aufgeboten werden, weswegen die folgenden Dokumente dem Strassenverkehrsamt einzureichen sind:
Nach bestandener technischer Fahrzeugprüfung werden Ihnen die Kontrollschilder ausgestellt respektive kann die Immatrikulation auf bestehende Kontrollschilder durchgeführt werden.
Falls Sie in die Schweiz gezogen sind und Ihr Fahrzeug aus dem Ausland einlösen möchten, müssen Sie vorher noch weitere Vorkehrungen treffen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Achtung, fertig, los: Für Junglenker gilt übrigens genau dasselbe.
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