AHV-Beitragslücken: Das sollten Sie wissen
AHV-Beitragslücken haben schwerwiegende Folgen für Ihre Rente. Erfahren Sie, wie Sie allfällige AHV-Lücken vermeiden, berechnen und schliessen können.

29.04.2025

iStock / mixetto
1. Was sind AHV-Beitragslücken?
Die AHV ist die staatliche Altersvorsorge. Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag und für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag.
Damit Sie im Alter eine ungekürzte AHV-Rente erhalten, müssen Sie bis zu Ihrer Pensionierung jährlich Beiträge einzahlen. Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag beträgt zurzeit 530 Franken (Stand 2025). Das entspricht einem Bruttojahreslohn für Angestellte von 5’000 Franken.
Eine AHV-Beitragslücke bedeutet, dass Sie in einem bestimmten Jahr keine oder zu wenig AHV-Beiträge bezahlt haben. Häufige Gründe für Lücken sind Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit.
Gut zu wissen: Beiträge aus Jugendjahren
Beitragsjahre vor dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag zählen bei der AHV-Berechnung nicht mit. Mit Einzahlungen während dieser Jugendjahre können Sie aber Beitragslücken in maximal drei späteren Jahren ausgleichen. Das gilt aber nur, wenn Sie für die entsprechenden Jahre keine Nachzahlungen mehr leisten können.
2. Was passiert, wenn ich Lücken in den AHV-Beiträgen habe?
Jede Beitragslücke in der AHV führt dazu, dass Ihre Rente tiefer ausfällt. Denn: Die AHV-Rente wird unter anderem anhand der Beitragsdauer berechnet. Fehlen Beitragsjahre, wird die Rente entsprechend gekürzt. Pro fehlendem Jahr reduziert sich die AHV-Rente um 2,3 Prozent.
Wie hoch ist die Kürzung der AHV-Rente pro fehlendem Beitragsjahr?
Das folgende Rechenbeispiel zeigt den Einfluss von AHV-Beitragslücken auf die Rente. Gerechnet wurde mit einer jährlichen Maximalrente von 30'240 Franken (Stand: 2025).
Fehlende Beitragsjahre | Prozentuale Kürzung pro Jahr | Jährliche AHV-Rente (in CHF) | Unterschied zur Maximalrente (in CHF pro Jahr) |
---|---|---|---|
0 | - | 30’240 | - |
1 | 2,3 % | 29’544 | 696 |
2 | 4,6 % | 28’849 | 1’391 |
3 | 6,9 % | 28’173 | 2’087 |
4 | 9,2 % | 27’458 | 2’782 |
5 | 11,5 % | 26’762 | 3’478 |
Das Beispiel zeigt: Jedes Jahr ohne AHV-Beitrag kostet Sie im Alter einen Teil der Rente. Es lohnt sich also, Lücken möglichst zu vermeiden oder rechtzeitig zu schliessen.
Eine Vollrente erhalten Sie, wenn Sie keine Beitragslücken in der AHV haben. Für eine Maximalrente müssen Sie über die ganzen Beitragsjahre im Schnitt 90'720 Franken verdient haben (Stand 2025). Entscheidend sind die Zahlungen ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag.
3. So vermeiden Sie AHV-Beitragslücken
Arbeitgeber müssen in der Regel ab einem Jahreseinkommen von 2'500 Franken AHV-Beiträge für Sie zahlen. Dann zieht Ihr Arbeitgeber die AHV-Beiträge direkt vom Lohn ab und überweist sie an die Ausgleichskasse. In anderen Lebenssituationen müssen Sie sich selbst um die Beitragszahlung kümmern. Hier sind einige Tipps, wie Sie Lücken in der AHV vermeiden können:
Auch wenn Sie ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren, sind Sie ab dem 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag beitragspflichtig. Verdienen Sie in dieser Zeit nichts oder weniger als 5’000 Franken? Dann sollten Sie sich bei der AHV anmelden und den jährlichen Mindestbeitrag von 530 Franken einzahlen.
Planen Sie eine berufliche Auszeit? Dann müssen Sie sich bei der AHV als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger anmelden. Die zu zahlenden Beiträge werden dann anhand Ihres Vermögens und Renteneinkommens berechnet.
Ausgenommen sind Ehepaare
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft und sind nicht erwerbstätig? Dann müssen Sie keine Beiträge an die AHV leisten, sofern Ihre Partnerin oder Ihr Partner erwerbstätig ist und mindestens das Doppelte des Mindestbeitrags in die AHV einzahlt. Das heisst mindestens 1’060 Franken (2 × 530 Franken).
Verdienen Sie bei einem Arbeitgeber weniger als 2'500 Franken im Jahr, muss er keine AHV-Beiträge für Sie bezahlen. Ausgenommen sind Jobs im Kulturbereich oder Privathaushalt. Dort sind auch tiefere Löhne beitragspflichtig. Verdienen Sie bei mehreren Arbeitgebern zwar mehr als 5’000 Franken im Jahr, aber bei jedem weniger als 2’500 Franken? Dann haben Sie vermutlich eine AHV-Beitragslücke. In dem Fall können Sie den Mindestbeitrag selbst bezahlen oder von Ihren Arbeitgebern verlangen, AHV-Beiträge zu zahlen. Wichtig: Zahlt der Arbeitgeber Beiträge, werden Ihnen ebenfalls 5,3 Prozent des Lohns für AHV, IV und EO abgezogen.
Als Selbstständiger oder Selbstständige sind Sie verpflichtet, jährlich AHV/IV/EO-Beiträge einzuzahlen. Sie bezahlen die Beiträge direkt an die von Ihnen gewählte Ausgleichskasse. Die Ausgleichskasse berechnet die Beiträge anhand Ihres Einkommens. Sie bezahlen diese Beiträge in der Regel in Form von Akontobeiträgen (voraussichtliche Beiträge aufgrund des geschätzten Einkommens) und einer Schlussabrechnung nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt? Dann sollten Sie sich frühzeitig über die AHV-Beitragspflicht informieren. Je nach Land gelten unterschiedliche Regeln. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wer Kinder erzieht oder Angehörige betreut, leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Oft geht die Betreuung oder Erziehung allerdings mit einer Reduktion des Arbeitspensums einher. Damit dadurch keine Beitragslücken entstehen, sieht die AHV spezielle Gutschriften vor. Diese Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern als fiktives Einkommen bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Prüfen Sie die Voraussetzungen für die Betreuungs- und Erziehungsgutschriften frühzeitig.
4. AHV-Beitragslücken berechnen: So geht’s
Sie sind sich unsicher, ob Sie Lücken in der Altersvorsorge haben? Anhand der folgenden Schritte können Sie allfällige AHV-Lücken prüfen.
1. AHV-Kontoauszug bestellen
Um zu prüfen, ob Sie AHV-Beitragslücken haben, müssen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse einen kostenlosen Auszug Ihres individuellen AHV-Kontos (IK-Auszug) bestellen. Sie benötigen dafür Ihre Versichertennummer und Ihre Adresse.
Gut zu wissen: Sie wissen nicht, bei welcher Ausgleichskasse Sie registriert sind? Das Info-Register gibt Ihnen online Auskunft, bei welcher Ausgleichskasse Sie ein individuelles Konto haben.
2. Beitragsjahre überprüfen
Sobald Sie Ihren IK-Auszug erhalten haben, sehen Sie eine Auflistung aller Jahre (Spalte 5) und das jeweils gemeldete beitragspflichtige Einkommen (Spalte 6). Kontrollieren Sie Jahr für Jahr (beginnend ab dem Jahr, in dem Sie 18 bzw. 21 geworden sind), ob Ihr Einkommen höher ist als das Minimaleinkommen im entsprechenden Jahr. Hier finden Sie eine Auflistung der Minimaleinkommen der vergangenen Jahre. Überprüfen Sie zudem, ob das Einkommen auf dem IK-Auszug mit dem Bruttolohn auf Ihrem Lohnausweis übereinstimmt.
Ist in einem Jahr kein oder ein zu tiefes Einkommen eingetragen, handelt es sich in der Regel um eine Beitragslücke. Eine Ausnahme bilden Jahre, in denen in der Spalte «Arbeitgeber oder Einkommensart» eine Betreuungs- und Erziehungsgutschrift vermerkt ist. Der genaue Betrag der Betreuungsgutschriften wird nicht auf dem Auszug ausgewiesen, sondern erst bei der Rentenberechnung festgelegt.

Quelle: Informationsstelle AHV/IV
Beispiel: Der Auszug weist keine Beitragslücken auf. Im Jahr 2015 (Spalte 5) wurde zwar das Minimaleinkommen von 4’667 Franken nicht erreicht (Spalte 6), jedoch wurde für dieses Jahr eine Betreuungsgutschrift (Spalte «Arbeitgeber oder Einkommensart») vermerkt.
3. Falsche Informationen korrigieren lassen
Ihr Auszug enthält falsche Angaben? Dann haben Sie nach Erhalt des Ausweises 30 Tage Zeit, um Einsprache zu erheben. Wenden Sie sich dazu an Ihre Ausgleichskasse.
Wie oft soll ich meinen AHV-Auszug überprüfen?
Idealerweise überprüfen Sie Ihren AHV-Auszug alle vier bis fünf Jahre. So behalten Sie den Überblick und können Lücken innerhalb von fünf Jahren rechtzeitig schliessen.
5. Kann ich fehlende Beitragsjahre für die AHV nachzahlen?
Ob Sie AHV-Beitragslücken nachzahlen können, hängt davon ab, wann die Lücke entstanden ist.
Lücken, die vor weniger als fünf Jahren entstanden sind, können Sie durch freiwillige Nachzahlungen schliessen.
Lücken, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, können Sie nicht über die AHV schliessen – die Kürzung der Rente bleibt bestehen.
Als Einwanderin oder Einwanderer in die Schweiz haben Sie in der AHV eine Beitragslücke für alle Jahre nach Ihrem 20. Geburtstag, in denen Sie noch nicht in der Schweiz gelebt oder gearbeitet haben. Leider haben Sie keine Möglichkeit, diese Lücken zu schliessen. Grundsätzlich können Sie zwar Lücken bis zu fünf Jahre rückwirkend schliessen. Aber: Diese Regelung gilt nur für Personen, die in dieser Zeit AHV-pflichtig waren – also in der Schweiz gelebt und gearbeitet haben.
Was bedeutet das für Ihre Rente? Sie erhalten Teilrenten aus den Ländern, in denen Sie vorher gearbeitet haben (sofern Sie in die jeweiligen Sozialversicherungssysteme eingezahlt haben), und aus der Schweiz. Ihre Rente setzt sich also aus mehreren Teilrenten zusammen.
6. Wie kann ich AHV-Beitragslücken schliessen?
Um AHV-Beitragslücken zu schliessen, müssen Sie Ihre Ausgleichskasse kontaktieren. Sie gibt Ihnen Auskunft darüber, wie hoch die Nachzahlung für das fehlende Jahr ist und wie Sie diese leisten können.
Haben Sie Beitragslücken in der AHV, die Sie nicht mehr schliessen können? Das ist nicht ideal. Aber: Sie können die Folgen mit verschiedenen Massnahmen abschwächen.
AHV-Beiträge nach Erreichen des Rentenalters
Seit 2024 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit AHV-Beiträgen nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters Lücken aus früheren Jahren schliessen.
Private Vorsorge
Können Sie AHV-Beitragslücken nicht mehr nachträglich schliessen, ist Ihre staatliche Altersrente dauerhaft tiefer. Mit einer gezielten privaten Vorsorge, zum Beispiel in der Säule 3a, können Sie diese Einbussen teilweise ausgleichen. Die Vorsorgeexpertinnen und -experten von Optimatis, dem Brokerage-Partner von Comparis, unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Vorsorgelösung. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 29.04.2025