Lohnnebenkosten Schweiz: Wie hoch sind die Abzüge vom Lohn?

Wie in Deutschland oder Österreich ist der Bruttolohn in der Schweiz höher als der Nettolohn. Doch wie viel bleibt letztlich «netto vom Brutto» übrig? Wir geben Ihnen einen Überblick über die Lohnnebenkosten in der Schweiz.

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Lara Surber

15.09.2023

Eine Frau hält Schweizer Banknoten.

iStock / Stadtratte

1.Lohnnebenkosten berechnen in der Schweiz
2.Pensionskasse: Dieser Prozentsatz wird vom Lohn abgezogen
3.Lohnnebenkosten sind auch von Arbeitgebenden zu tragen

1. Lohnnebenkosten berechnen in der Schweiz

Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber monatlich ein Gehalt, werden davon prozentual Beiträge für die Sozial- und Vorsorgeversicherungen in der Schweiz und die Quellensteuer abgezogen. 

Abzüge beim Lohn in der Schweiz

Wichtig: Die Sozialversicherungen bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende je zur Hälfte. Sie werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Wir zeigen hier den Anteil, den Sie als arbeitnehmende Person bezahlen müssen.

AHV/IV (Alters- / Hinterlassenen- / Invalidenversicherung / Erwerbsersatzordnung 5,3% (4,35% AHV; 0,7% IV; 0,25% EO)
AL (Arbeitslosenversicherung) 1,1% (bis CHF 148'200/Jahr; Lohnanteile darüber 0,5%)
NBU (Nichtberufsunfälle) variabel nach Verdienst und Arbeitgeber
Krankentaggeldversicherung freiwillig vom Arbeitgeber, variabel zwischen 0,5% und 4%
BVG (Pensionskasse)* richtet sich nach Alter, 7% bis 18% des Gehalts
Quellensteuer richtet sich nach Wohnkanton, Konfession und Familienstand. Nutzen Sie für konkrete Beträge unseren Quellensteuer-Rechner.

Versichert werden alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Invalidität und Tod. Ab dem 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag zusätzlich für Altersleistungen. 

Tipp

Wohnen Sie länger in der Schweiz, erhalten Sie eine Niederlassungsbewilligung. Dann müssen Sie auch keine Quellensteuer mehr bezahlen, sondern werden regulär besteuert. Die Höhe der Steuern fällt von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch aus.

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2. Pensionskasse: Dieser Prozentsatz wird vom Lohn abgezogen

Alter Prozentsatz aus versichertem Gehalt (BVG-Beitrag)
25–34 7,0%
35–44 10,0%
45–54 15,0%
55–64 18,0%

Der Mindestlohn für die BVG-Pflicht («BVG-Eintrittsschwelle») beträgt 22’050 Franken (Stand 2023). Der Jahreslohn zwischen 25’725 Franken und 88’200 Franken ist obligatorisch versichert. Darüber hinaus ist vom «Überobligatorium» die Rede. 

3. Lohnnebenkosten sind auch von Arbeitgebenden zu tragen

Wollen Sie als Ausländer selbstständig in der Schweiz arbeiten und z. B. Mitarbeitende einstellen? Dann müssen Sie auch für diese Sozialversicherungsabgaben zahlen. Arbeitslosenversicherung und AHV, IV und EO machen in der Regel über 6 Prozent des Lohns aus, den Sie zahlen. 

Bei einem Nettogehalt von 5'000 Franken sind das 300 Franken, die Sie pro beschäftigter Person für die Sozialversicherungen bezahlen müssen. Diese Summen sollten Sie beim Aufbau einer Firma in der Schweiz auf jeden Fall mitberücksichtigen.

Einen detaillierten Überblick über die aktuelle Höhe der Sozialversicherungsabgaben erhalten Sie auf der Website des BSV, dem Bundesamt für Sozialversicherungen. Gut zu wissen: Einen sogenannten «Minijob» oder 400-Euro-Job wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.10.2012

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