Gebühren

Jagdpatent

Jäger müssen eine kantonale Jagdprüfung abgelegt haben. In der Schweiz gibt es Patentkantone und Revierkantone.

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1.Wer legt den Revierpachtzins und die Patentgebühren fest?
2.Wer ist für das Fischerpatent zuständig?

Wer in der Schweiz jagen will, muss eine Jagdprüfung ablegen. Danach muss er beim Kanton, in dem er jagen will, jährlich ein Jagdpatent erwerben (Patentkantone) oder sich um die Mitgliedschaft in einer Pachtgesellschaft bewerben (Revierkantone). In Revierkantonen bezahlen die Jagdgesellschaften eine jährliche Pacht an die jeweilige Gemeinde, auf deren Gebiet sie jagen.

Wer legt den Revierpachtzins und die Patentgebühren fest?

Der Pachtzins wird von den jeweiligen kantonalen Behörden festgesetzt. Er orientiert sich an der jagdlich nutzbaren Fläche. In den Patentkantonen sind ebenfalls die kantonalen Behörden für die Festsetzung der jährlich einzulösenden Jagdpatente zuständig.

Wer ist für das Fischerpatent zuständig?

Die Fischerei-Gebühr wird von den Kantonen erhoben. Für Einwohner des eigenen Kantons gelten in der Regel deutlich tiefere Ansätze.

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