Frühpensionierung in der Schweiz: Was gilt beim Vorruhestand?

Viele Berufstätige träumen von einer vorzeitigen Rente. Doch nur wer sich rechtzeitig um seine Finanzen kümmert, kann sich diesen Traum erfüllen. Wir erklären, wie Sie sich auf einen sorglosen Vorruhestand vorbereiten.

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Lara Surber

15.05.2023

Rentnerpaar beim Wandern

iStock / Jacob Ammentorp Lund

1.Was sind die finanziellen Folgen einer Frühpensionierung?
2.Rechtzeitig über die Bücher gehen
3.Rentenlöcher rechtzeitig stopfen: So geht’s
4.Gute Alternative: Teilpensionierung

1. Was sind die finanziellen Folgen einer Frühpensionierung?

Das ordentliche Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64 und für Männer mit 65 Jahren (Stand 2023). Schon beim plangemässen Renteneintritt kommt es oft zu bedeutenden Vorsorgelücken. Wer sich früher pensionieren lassen möchte, muss umso besser vorsorgen.

Weniger Einkommen, längere Rente

Bei einer Frühpensionierung fällt nicht nur das bisherige Einkommen weg – es fehlt auch bei der Berechnung der künftigen AHV- und Pensionskassenrente. Darum ist die Rente bei einer Frühpensionierung deutlich geringer als bei einem «ordentlichen» Start in den Ruhestand. Die AHV-Rente etwa reduziert sich um 6,8 Prozent pro Jahr. Zudem muss Ihr Erspartes länger reichen. 

AHV-Beiträge sind weiter fällig

Hinzu kommt: AHV-Beiträge müssen Sie bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters weiter zahlen. Mehr dazu lesen Sie im Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV. Wollen Frührentnerinnen und Frührentner ihren gewohnten Lebensstandard halten, müssen sie frühzeitig und systematisch sparen. 

2. Rechtzeitig über die Bücher gehen

Spätestens mit etwa 50 Jahren sollten Sie Ihre Vermögens- und Einkommenssituation prüfen. Den zu erwartenden Einnahmen (vor allem AHV-Rente und Einnahmen aus der Pensionskasse) sollten Sie die geschätzten Ausgaben im Rentenalter gegenüberstellen.

Dazu erstellen Sie am besten ein Budget für die Zeit nach der Pensionierung. Es sollte veränderte Lebenshaltungskosten wie etwa den Wegfall des Arbeitsweges, eine kleinere Wohnung, aber auch höhere Reise- und Gesundheitskosten berücksichtigen.

Wie viel Erspartes brauche ich?

Viele unterschätzen das nötige finanzielle Polster. Liegen die Ausgaben nach der Pensionierung z. B. monatlich 2'000 Franken über den Einnahmen? Dann benötigen Sie bei einer Rendite (z. B. Zinsen) von einem Prozent und einer Restlebenserwartung von 20 Jahren rund 430'000 Franken extra. In der verbleibenden Zeit so viel anzusparen, ist für viele kaum realistisch.

3. Rentenlöcher rechtzeitig stopfen: So geht’s

Einkauf in die Pensionskasse

Eine gute Möglichkeit zur Erhöhung des Altersguthabens sind freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse (auch berufliche Vorsorge oder 2. Säule). Diese dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch auf die Erträge entfallen während der Sparphase keine Steuern.

Am besten verteilen Sie die Einzahlungen über mehrere Jahre. Die Auszahlung des Pensionskassenguthabens ist frühestens mit 58 Jahren möglich. Sie haben die Wahl zwischen einer Auszahlung als Kapital oder als Rente. Beides hat Vor- und Nachteile.

Der einmalige Bezug des Kapitals ist auf lange Sicht interessanter, weil das Pensionskassen-Kapital tiefer besteuert wird. Ausserdem geht der nicht verbrauchte Teil im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen.

Die lebenslange Rente unterliegt dagegen zu 100 Prozent der Einkommenssteuer. Das wiederum spricht für den Kapitalbezug.

Allerdings: Da Sie das Geld selber anlegen müssen, ist ein Kapitalbezug  risikoreicher als die Rente. Je nach Pensionskasse und persönlichen Bedürfnissen können Sie auch beide Varianten kombinieren.

Wichtig: Frühpensionierte müssen mit einem niedrigeren Umwandlungssatz rechnen. Dabei geht es um den Prozentsatz des in der 2. Säule angesparten Vermögens, der Ihnen nach der Pensionierung pro Jahr ausbezahlt wird. Als Faustregel gilt: Jedes Vorbezugsjahr verringert den Umwandlungssatz um 0,2 Prozentpunkte. Fragen Sie genau nach, mit welcher Rente Sie bei welchem Pensionseintritt rechnen können.

Säule 3a: Vorsorgen und Steuern sparen

Um Vorsorgelücken aus der AHV und Pensionskasse zu schliessen, können Erwerbstätige in die Säule 3a investieren. Dazu zahlen Sie in eine Vorsorgelösung bei einer Bank oder Versicherung ein. Der Nachteil: Ein Vorbezug ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Der Vorteil: 3a-Gelder dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen

Bei 3a-Konten erhalten Sie häufig einen höheren Zinssatz als auf einem üblichen Sparkonto. Schon kleine Zinsunterschiede können über das ganze Arbeitsleben Tausende Franken ausmachen. Wer sparen will, sollte unbedingt die 3a-Zinsen vergleichen. 

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Zur privaten Vorsorge gehören auch Lebensversicherungen. Diese können Sie in der Säule 3a und der Säule 3b abschliessen.

Freier Vermögensaufbau (Säule 3b)

Alternativ oder auch ergänzend können Sie auch ungebundenes Vermögen aufbauen. Dazu eignen sich je nach Zinsumfeld z. B. Sparkonten, Wertschriften oder eine steuerlich vorteilhafte Einmaleinlage bei einer Versicherung.

Setzen Sie möglichst früh einen monatlichen Sparbetrag fest, zahlen Sie regelmässig ein und tasten Sie dieses Guthaben möglichst nicht an. Mit genügend Erspartem brauchen Sie für die Finanzierung der Frühpensionierung AHV, Pensionskasse oder die Auszahlung der Säule 3a nicht vorzuziehen.

Einkommenslücken ersetzen

Wer nicht ausreichend für die Frühpensionierung vorgesorgt hat, muss das fehlende Einkommen ersetzen. Einige Arbeitgebende lindern finanzielle Einbussen durch Überbrückungsrenten oder Abgangsentschädigungen. Fragen Sie hier rechtzeitig nach.

Je nach Zinsumfeld können Sie allfällige Finanzlücken auch mit der Aufstockung der Hypothek füllen. Die Belehnung darf bei der Pensionierung allerdings nicht mehr als 65 Prozent und nicht mehr als ein Drittel des Einkommens als Rentnerin oder Rentner betragen. 

4. Gute Alternative: Teilpensionierung

Trotz guter Planung und grosser Disziplin ist es nicht immer möglich, den nötigen finanziellen Puffer für eine sorglose Frühpensionierung anzusparen. Eine realistischere Variante auch für mittlere Einkommen ist die Teilpensionierung. Sie kann entweder in einem oder mehreren Schritten erfolgen. 

Die Vorteile:

  • Auch ein halbes Einkommen reicht in der Regel aus, um die AHV-Beiträge zu zahlen.

  • Der teure AHV-Vorbezug ist meist unnötig, da Arbeitseinkommen und PK-Rente für den Lebensunterhalt reichen.

  • Teilpensionierte können ihre eigenen AHV-Beiträge senken und die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner von der Beitragspflicht entbinden.

Wer mag und dazu in der Lage ist, kann auch früher Teilzeit arbeiten und dann aber über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitstätig bleiben. Viele Firmen in der Schweiz fördern diese Form der Teilzeitbeschäftigung. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Arbeitsstelle.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 12.04.2018

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