Wer zahlt was bei einem Unfall während der Reise?

Hatten Sie während einer Reise im Ausland einen Unfall? Comparis erklärt, wer für die Behandlungskosten aufkommt.

12.01.2022

Email

Ein Mann stürzt von seinem Mountainbike.

iStock / GregorBister

1.Vorschuss für die Spitalkosten
2.Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt
3.Hotelbuchungen stornieren und Flug umbuchen
4.Finanzielle und emotionale Bilanz
5.Wichtiges im Detail erklärt – die Reiseversicherung

Vier Wochen Kolumbien, das war der Plan. Sechs Wochen werden es schliesslich, weil Nina wegen eines komplizierten Beinbruchs die Heimreise nicht wie geplant antreten kann. Die Behandlung im Spital und der verlängerte Aufenthalt verursachen hohe Zusatzkosten. Eine Belastungsprobe für Nerven und Reisebudget.

Nach der Erstversorgung im Spital in Medellín versuchen Nina und ihr Partner Markus die Situation neu zu bewerten: Fakt ist, dass die Behandlungskosten und der Krankenhausaufenthalt in Kolumbien auf etwa sechstausend Franken kommen und dass Nina zum Zeitpunkt des Rückfluges nicht transportfähig ist. Das aber bedeutet, dass das Paar den Rückflug umbuchen und eine Verlängerung des Aufenthaltes finanzieren muss.

Vorschuss für die Spitalkosten

Der grösste Posten auf Ninas und Markus’ Liste der Zusatzkosten ist die Spitalrechnung von 6'000 Franken. Unangenehm auch deshalb, weil Ausländer die Rechnung vor Ort und im Voraus bezahlen müssen. Doch ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft, bei der Markus eine Reiseversicherung für sich und seine Partnerin abgeschlossen hat, bringt Entwarnung: Durch die Deckungsoption «Personenassistance» können sofort 5'000 Franken an Markus überwiesen werden. Die Versicherung macht ihn allerdings darauf aufmerksam, dass dies lediglich ein Kostenvorschuss sei – und er alle Rechnungen aufbewahren müsse, damit er die Kosten später von Ninas Unfallversicherung rückerstattet bekomme. Damit könne er dann den Kostenvorschuss der Reiseversicherung zurückzahlen.

Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt

Weiter gilt es zu klären, mit welchen Leistungen die beiden Gestrandeten für den verlängerten Aufenthalt in Medellín rechnen können. Durch die zwei Wochen, die sie länger in Kolumbien bleiben müssen, entstehen zusätzliche Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Wie Markus erfährt, ist dieser Posten ebenso durch die Option «Personenassistance» gedeckt. Es stehen ihnen versicherungsseitig bis zu 1'000 Franken zur Verfügung. Kein Vermögen, aber mit einer umsichtigen Planung sollten sie nicht allzu viel drauflegen müssen.

Hotelbuchungen stornieren und Flug umbuchen

Schliesslich müssen noch die geplanten Aktivitäten und die Hotelbuchungen auf der geplanten Reiseroute storniert werden; durch Ninas Verletzung ist das Paar gezwungen, in Medellín zu bleiben und dort eine geeignete Unterkunft zu mieten. Die Versicherung sagt Markus die Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge für Hotelzimmer und Ausflüge zu – hier greift die Option Annullationskostenversicherung. Bleibt noch der Flug. Die Umbuchung auf einen Flug zwei Wochen später kostet 300 Franken – die Reiseversicherung übernimmt auch das und verbucht es unter «Reiseplan-Änderung aufgrund von Unfall oder Krankheit einer versicherten Person».

Finanzielle und emotionale Bilanz

Wenn Nina und Markus rückblickend Bilanz ziehen, dann fällt die trotz allem positiv aus: Nach dem Telefonat mit der Versicherung war zumindest die finanzielle Lage geklärt. Durch den sofortigen Kostenvorschuss konnten sie die teure medizinische Versorgung vor Ort bezahlen. Für die weiteren Mehrausgaben mussten sie zwar die letzten Reserven im Reisebudget lockermachen, doch zurück in der Heimat lässt die Rückerstattung aus der Reiseversicherung nicht lange auf sich warten.

Auch das Allerwichtigste, die Heilung von Ninas Bein, ist nach Wunsch verlaufen. Die Erstversorgung in Kolumbien war gut, sodass in der Schweiz direkt mit der Nachbehandlung und Reha begonnen werden konnte. Und so ist Nina und Markus von sechs statt vier Wochen Kolumbien am Ende mehr in Erinnerung geblieben als nur ein Beinbruch.

Wichtiges im Detail erklärt – die Reiseversicherung

  • Bei Unfall oder Krankheit am Urlaubsort muss die Reise in den meisten Fällen unterbrochen werden. Um die medizinische Versorgung, die Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten sowie die Reiseplanänderung finanziell abzusichern, müssen die entsprechenden Optionen gewählt werden: «Personenassistance», «Annullationskostenversicherung» und «Reiseplanänderung aufgrund von Unfall oder Krankheit». Letztere ist nicht zu verwechseln mit der Option «Reiserücktritt», denn damit ist lediglich der Rücktritt vor Antritt der Reise gemeint – Umbuchungen einzelner Flüge während der Reise sind damit nicht gedeckt.

  • Der Kostenvorschuss im Rahmen der Personenassistance ist wörtlich zu nehmen: Es handelt sich nicht um eine direkte Deckung der Kosten, sondern um eine Überbrückungszahlung: Wer im Ausland krank wird, muss die medizinische Versorgung meist sofort bezahlen; auf die Abklärungen der Kranken- oder Unfallversicherung zu warten, dauert zu lange. Die Reiseversicherung streckt das Geld deshalb vor. Sobald die Zahlung von der Kranken- oder Unfallversicherung eintrifft, muss der Vorschuss zurückgezahlt werden

  • Achtung beim Versicherungsabschluss fürmehrere Personen: Als Versicherungsnehmer kann nur eine Person fungieren; will man den Partner oder die Partnerin mitversichern, muss er oder sie namentlich in der Police aufgeführt werden. Nur bei einer Police mit Familiendeckung sind die Leistungen für Ehefrau, Ehemann und Kinder des Versicherungsnehmers automatisch inkludiert.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.02.2018

Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto