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Verkehrsrechtsschutzversicherung

Verkehrsrechtsschutzversicherungen greifen unter anderem bei Rechtsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen. In welchen Fällen hilft der Verkehrsrechtsschutz und für wen ist die Versicherung sinnvoll? Informieren Sie sich hier.

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iStock / sefa ozel

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Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten, die durch einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr entstehen können.

Bezahlt werden je nach Versicherung:

  • Anwalts-, Gerichts- und Schlichtungskosten

  • Gutachterkosten

  • Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen

  • Prozessentschädigung an die Gegenpartei

  • Weitere spezifische Kosten je nach Vertragsbedingungen

Einige Versicherer decken nicht nur Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen mit Autos, sondern auch mit Fahrrädern, Motorrädern oder Fussgängern.

Welche Risiken deckt der Verkehrsrechtsschutz?

Gedeckt sind eine ganze Reihe von rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Je nach Versicherung sind unter anderem folgende Risiken gedeckt:

  • Schuldfrage: Unterstützung bei der rechtlichen Klärung der Schuldfrage.

  • Schadenersatzforderung: Rechtsbeistand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz bei Autounfällen.

  • Abwehr von Ansprüchen: Rechtliche Hilfe, wenn Sie beschuldigt werden und sich dagegen wehren müssen.

Rechtshilfe bei Verkehrsverstössen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen). Der Rechtsschutz kann die rechtlichen Kosten zur Klärung der Schuldfrage übernehmen.

Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie meist bei Streitigkeiten rund um Ihr Fahrzeug:

  • Fahrzeugkauf

  • Fahrzeugreparatur

  • Leasing

  • Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber der eigenen Autoversicherung: Unterstützung bei Streitigkeiten über Versicherungsleistungen im eigenen Vertrag.

  • Gegnerische Versicherungen: Auch bei Streitigkeiten mit der Versicherung der Gegenpartei – etwa bei einem Unfall – kann der Verkehrsrechtsschutz die Kosten übernehmen.

In vielen Fällen deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch Rechtsstreitigkeiten bei Unfällen oder Verkehrsverstössen im Ausland ab.

Wer braucht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Verkehrsrechtsschutz: Braucht es das überhaupt?

08.05.2014

Verkehrsrechtsschutzversicherung: Häufige Fragen

Bei selbstverursachten Schäden gegenüber Dritten (z. B. Autounfall) können die Versicherten nicht auf den Beistand der Rechtsschutzversicherung zählen. Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht zunächst eine Wartefrist (Karenzfrist). Diese beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten.

Die Dauer der Karenzfrist steht in den Vertragsbestimmungen. Erst nach Ablauf dieser Frist greift der Rechtsschutz.

Möchten Sie möglichst viele Rechtsrisiken versichern lassen? Dann kann sich ein Kombi-Rechtsschutz bestehend aus Verkehrsrechtsschutz und Privatrechtsschutz für Sie lohnen.

Bei der Wahl einer Kombiversicherung gewähren viele Versicherungsgesellschaften Rabatte. Zudem ist es für Sie übersichtlicher, wenn alles in einer Police versichert ist.

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