Schaden
Autounfall im Ausland: Das sollten Sie beachten
Verkehrsunfälle im Ausland sind besonders schwierig. Comparis zeigt, was Sie über die richtige Versicherung und Schadensregulierung unbedingt wissen sollten.
23.09.2022
iStock.com / Chris Ryan
1. So sind Sie auf den Autounfall im Ausland vorbereitet
Was muss ich im Ausland im Auto mitführen?
Im Ausland gibt es unterschiedliche Vorschriften für Pannenequipment im Auto. Dazu gehört in den meisten Ländern ein Pannendreieck und eine Leuchtweste. Letztere müssen Sie am Unfallort tragen. So sind Sie gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmende. Auch ein Europäisches Unfallprotokoll sollten Sie mitführen.
Informieren Sie sich im Vorfeld einer Reise ins Ausland gründlich über die Vorschriften und obligatorische Ausrüstung im dortigen Strassenverkehr.
Warum brauche ich ein Europäisches Unfallprotokoll?
Bei Sachschaden ohne Verletzte und keinen Streitigkeiten bezüglich des Unfallhergangs reicht im Grunde statt eines Polizeirapports das Europäische Unfallprotokoll. Dieses müssen alle Unfallbeteiligten ausfüllen und unterschreiben. Der Vorteil dieses Protokolls: Es ist in verschiedenen Sprachen erhältlich, international gleich aufgebaut und so auch bei sprachlichen Barrieren ausfüllbar.
Besorgen Sie sich vor Reiseantritt ein solches Formular für alle Notfälle. Kostenlos erhältlich ist es bei Ihrer Versicherung oder bei der Polizei.
Tragen Sie noch vor Reiseantritt Ihre Daten ins Protokoll ein und versorgen Sie das Formular im Handschuhfach. So sind Sie im Ernstfall vorbereitet.
Versicherungsdeckung prüfen
Prüfen Sie vor der Fahrt ins Ausland Ihre Autoversicherung, im Speziellen die Assistance-Deckung. Denn nicht alle Versicherungen decken Unfälle im Ausland. Auch die Deckungssumme für Unfälle im Ausland kann variieren. Allenfalls macht ein Abschluss einer Versicherung mit Rechtsschutzdeckung Sinn
2. Richtig handeln am Unfallort
Ruhe bewahren
Zunächst einmal gilt am Unfallort: Ruhe bewahren. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick. Sie sollten auch sofort den Warnblinker einstellen, Ihre Warnweste anziehen, die Unfallstelle sichern und je nach Situation erste Hilfe leisten.
Soll ich die örtliche Polizei verständigen bei einem Unfall?
Bei einem Unfall im Ausland ist es in der Regel ratsam, die Polizei anzurufen. Im Falle von Verletzten ist das sogar ein Muss. Ebenso, wenn der oder die andere Unfallbeteiligte sich nicht kooperativ verhält.
Welche Sachverhalte soll ich festhalten?
Auf alle Fälle sollten Sie am Unfallort die wichtigsten Punkte des Unfalls sofort und möglichst detailliert festhalten. Erstellen Sie eine Skizze.
Diese Angaben sind zwingend nötig:
Name und Anschrift des Unfallgegners und weiterer Beteiligter
Name und Anschrift von Zeugen
Name und Anschrift des Versicherers des Unfallgegners
Nummer der Internationalen Versicherungskarte (früher: Grünen Karte) und Versicherungspolice des anderen Unfallbeteiligten. Am besten fotografieren Sie beides mit Ihrem Smartphone.
Alle Kontrollschild-Nummern der beteiligten Fahrzeuge. Auch hier hilft Ihnen ein Smartphone.
Weitere Angaben aus dem Fahrzeugausweis des Unfallgegners wie Fahrzeughalter, Chassis-Nummer etc.
Genaue Bezeichnung des Unfallortes und Beschreibung des Hergangs
Falls die Polizei gerufen wird, sollten Sie auch die Anschrift der zuständigen Polizeistelle und den Namen des Beamten notieren.
Sie sollten am Unfallort niemals die Haftung anerkennen. Unterschreiben Sie niemals Dokumente in einer fremden Sprache, mit Ausnahme des Europäischen Unfallprotokolls – aber nur, wenn Sie dieses zugleich auch in deutscher Sprache vorliegen haben.
3. Nächste Schritte organisieren
Versicherung schnellstmöglich über den Autounfall informieren
Rufen Sie schnellstmöglich Ihre eigene Autoversicherung an – je nach Situation auch direkt vom Unfallort. Die Versicherung organisiert für Sie in der Regel die nächsten Schritte. Ist eine separate Assistance-Versicherung oder Reiseversicherung vorhanden, sollten Sie diese ebenso benachrichtigen. Die Versicherungen kann dann, falls nötig, den Fahrzeug- oder Personentransport regeln. Nachfolgend braucht es je nach Gegebenheit eine offizielle Schadensmeldung.
Hier finden Sie die internationalen Hotlines der einzelnen Versicherungsgesellschaften:
Allianz-Suisse: +41 43 311 99 11
AXA: +41 58 218 11 00
Baloisedirect.ch: +41 58 285 28 28
Simpego: +41 58 521 11 11
ELVIA: +41 43 311 99 90
Generali: +41 58 472 00 00
Helvetia: +41 58 280 3000
Die Mobiliar: 00800 16 16 16 16
Postfinance: +41 58 667 14 00
Smile.direct: +41 800 848 488
TCS Fahrzeug-Versicherungen: +41 58 285 28 28 (geben Sie an, dass Sie beim TCS versichert sind)
Vaudoise: +41 21 618 88 88
Zurich: +41 44 628 98 98
Wefox: +41 43 588 13 77
Weitere Versicherungen informieren
Bei eigenen Verletzungen sollten Sie die Unfall- oder Krankenkasse benachrichtigen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann sollten Sie diese ebenfalls informieren.
Gut zu wissen: Die rechtliche Beurteilung des Unfalls erfolgt nach den Gesetzen des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Bei einem Streitfall müssen Ansprüche vor Ort eingeklagt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschliessen. Sie wahrt Ihre Rechte auch im Ausland.
Bei Unklarheiten das Nationale Versicherungsbüro kontaktieren
Bei Unklarheiten über Zuständigkeiten ist das Nationale Versicherungsbüro (NVB) die richtige Anlaufstelle.
Telefonisch und per E-Mail erreichbar ist das NVB:
aus der Schweiz unter 0800 831 831
aus dem Ausland unter +41 44 628 89 30
per E-Mail via info@nbi-ngf.ch.
Dort erfahren Geschädigte, wer der Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherung in der Schweiz ist. An diese Person können Sie sich direkt wenden. Sie muss Ihnen dem europäischen Besucherschutzabkommen innert drei Monaten ein Entschädigungsangebot machen oder bei Verzögerung diese begründen.
4. Unzufrieden mit der Schadensabwicklung?
Sind Sie mit der Schadensabwicklung unzufrieden? Nach einem Schadenfall können Sie Ihre Versicherung kündigen und eine neue abschliessen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 12.02.2021