Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen decken den Versicherungsschutz für folgende Rechtsbereiche ab:
- Schadenersatzrecht
- Strafverteidigung bei fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften
- Versicherungsrecht (dazu zählen Rechtsstreitigkeiten mit privaten Versicherungen und Sozialversicherungen, Pensions- und Krankenkassen)
- Arbeitsrecht (Ausschlüsse beachten)
- Patientenrecht
- Übriges Vertragsrecht
- Beratungsrechtsschutz für bestimmte Rechtsbereiche
- Strafrecht im Zusammenhang mit der Missachtung von Verkehrsvorschriften
- Ausweisentzug
- Fahrzeug-Vertragsrecht (Kauf, Miete, Leihe, Leasing, Reparaturauftrag)
Miet- und Nachbarrecht, sowie Rechtsschutz für Eigentümer sind unterschiedlich gedeckt. Diese werden deshalb pro Anbieter aufgelistet.