Selbstverursachte Schäden

Hilft die Rechtsschutzversicherung auch bei selbstverursachten Schäden? Comparis klärt auf.

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Ein Golfball hat eine Autoscheibe zerbrochen.

iStock / HABY

Für selbstverursachte Schäden gegenüber Dritten (z.B. Autounfall) können die Versicherten nicht auf den Beistand der Rechtsschutzversicherung zählen. Dies ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

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