Rechtsschutzversicherung: Vertrag

Unterschreiben Sie einen Vertrag, akzeptieren Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Was Sie über den Vertrag einer Rechtsschutzversicherung wissen müssen.

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Einem Ehepaar werden die Versichungsbedingungen erklärt

iStock / shapecharge

1.Versicherungsvertrag
2.Versicherungsschutz
3.Versicherungsnehmer und Versicherer
4.Versicherungsfall

Versicherungsvertrag

Der (privatrechtliche) Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den die eine Partei, der Versicherungsnehmer, sich gegen Bezahlung der Prämie von der anderen Partei, dem Versicherer, eine Leistung für sich oder einen Dritten versprechen lässt für den Fall, dass sich eine Gefahr verwirklicht. Einem Versicherungsvertrag geht im Allgemeinen ein Antrag voraus.

Police

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit «Police» der Versicherungsvertrag bezeichnet. Die Police dient als Beweisurkunde für den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit der Aushändigung der Police zustande, die Allgemeinen Versicherungs- oder Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Police.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die für alle Vertragsparteien in gleicher Weise gültigen Bestimmungen. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages. Bei der Ausgestaltung der AVB sind die Gesellschaften an das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) gebunden. Dieses Gesetz enthält gewisse Bestimmungen, die durch Vertragsabrede überhaupt nicht, andere, die nicht zuungunsten des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten abgeändert werden dürfen. Da die AVB zum Vertragsinhalt gehören, müssen sie im Zeitpunkt der Antragstellung dem Versicherungsnehmer abgegeben werden. Nachdem dies meistens in separater Form geschieht, lassen sich die Gesellschaften Empfang und Annahme der AVB durch den Versicherungsnehmer im Antragsformular bestätigen.

Versicherungsschutz

Dabei wird beschrieben, für welche Personen und Rechtsfälle eine Deckung besteht, wie hoch die Deckung ist, wo die versicherten Leistungen gelten und für wie lange. Mit der Annahme des Antrages durch die Gesellschaft wird der Versicherungsschutz definitiv auf den Vertragsbeginn hin resp. die Wartefrist beginnt.

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Versicherungsnehmer und Versicherer

Versicherungsnehmer (VN) ist diejenige Vertragspartei, die durch den Abschluss des Versicherungsvertrages für sich selbst und/oder für andere Personen Versicherungsschutz erhält. Er ist der Prämienschuldner.

Versicherer ist jene Vertragspartei, welche sich dem Versicherungsnehmer gegenüber verpflichtet, im Versicherungsfall Leistungen zu erbringen.

Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der Tatbestand erfüllt ist, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.

Risiko

Das Risiko bezeichnet die Möglichkeit des Eintrittes eines bestimmten Ereignisses, das einen versicherten Schaden verursacht. Der Eintritt dieses Ereignisses ist dabei ungewiss und zufällig.

Subjektives Risiko

Die Gefahren, die sich durch das Verhalten der versicherten Personen ergeben, sowie besonders auch der Umstand, dass der Eintritt des Versicherungsfalles und die Höhe der Leistung vom Interesse der beteiligten Personen an dieser Leistung beeinflusst werden können, werden als subjektive Risiken bezeichnet.

Objektives Risiko

Wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens des versicherten Ereignisses und die Schadenhöhe von den versicherten Personen nicht beeinflusst werden können, spricht man von einem objektiven Risiko.

Sorgfaltspflicht

Der Versicherungsnehmer ist zur Sorgfalt verpflichtet. So kann zum Beispiel eine schwere Verletzung, die zum Schadenfall führt, zu einer Reduktion der Versicherungsleistung führen.

Informieren Sie sich hier rund um weitere wichtige Begriffe der Rechtsschutzversicherung.

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