Rechtsschutzversicherung: Wichtige Begriffe

Versicherungen verwenden viele Fachbegriffe, wie etwa örtlicher Geltungsbereich oder grobe Fahrlässigkeit. Comparis erklärt Ihnen die wichtigsten Begriffe der Rechtsschutzversicherung.

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Ein Mann macht sich Notizen. Im Vordergrund steht eine Waage.

iStock / simpson33

1.Deckung
2.Versicherte Bereiche
3.Versicherte Leistung
4.Örtlicher Geltungsbereich
5.Ausschlüsse
6.Wartefrist
7.Vertragsdauer
8.Kündigung und Kündigungsfrist

Deckung

Gedeckt sind folgende Kosten:

  • Anwaltshonorare

  • Gutachten

  • Gerichtsgebühren

  • Prozessentschädigung an Gegenpartei

  • Strafkautionen (Vorschuss)

Nicht gedeckt sind

  • Bussen

  • Schadenersatz

  • Kosten zulasten Drittpersonen oder Haftpflichtversicherer

Versicherte Bereiche

Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen decken den Versicherungsschutz für folgende Rechtsbereiche ab:

  • Schadenersatzrecht

  • Strafverteidigung bei fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften

  • Versicherungsrecht (dazu zählen Rechtsstreitigkeiten mit privaten Versicherungen und Sozialversicherungen, Pensions- und Krankenkassen)

  • Arbeitsrecht (Ausschlüsse beachten)

  • Patientenrecht

  • Übriges Vertragsrecht

  • Beratungsrechtsschutz für bestimmte Rechtsbereiche

  • Strafrecht im Zusammenhang mit der Missachtung von Verkehrsvorschriften

  • Ausweisentzug

  • Fahrzeug-Vertragsrecht (Kauf, Miete, Leihe, Leasing, Reparaturauftrag)

Versicherte Leistung

Bei der Rechtsschutzversicherung umfasst die Versicherungsleistung im Wesentlichen Anwaltshonorare, Kosten von Gutachten und Gerichtsgebühren, vorschussweise Strafkautionen sowie Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Das heisst, im Falle einer Niederlage übernimmt die Versicherung auch die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenpartei.

Die maximale Deckung liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei CHF 250'000 pro Fall.

Anwaltskosten

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten im Zusammenhang mit Streitfällen in den versicherten Bereichen. In der Regel geht die Rechnung des Anwalts nach einer Kostengutsprache direkt an die Versicherung. Die Versicherungssumme wird pro Schadensfall üblicherweise auf maximal CHF 250‘000 festgelegt.

Allerdings sind Anwaltskosten nicht generell gedeckt, denn nicht alle Versicherer gewähren eine freie Wahl des Anwalts. Wer Wert auf eine freie Wahl legt, sollte diesen Punkt deshalb bei der Entscheidung der Versicherung besonders berücksichtigen.

Anwaltswahl

Ein Streitfall kann schnell einmal zu Interessenskonflikten des versicherungseigenen Anwalts führen. Es lohnt sich deshalb, eine Rechtsschutzversicherung auszusuchen, welche eine möglichst freie Anwaltswahl erlaubt. Ist der Beizug eines externen Anwalts im Hinblick auf ein Gerichtsverfahren erforderlich, bedingen sich nämlich einige Gesellschaften das Recht aus, den vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen oder aus 3 vorgeschlagenen einen auswählen zu können. Allerdings ist die Gültigkeit solcher Klauseln umstritten, denn das Versicherungsaufsichtsgesetz sieht die freie Anwaltswahl vor, für Gerichtsverfahren, die unter das Anwaltsmonopol fallen.

Wenn der Anwalt gewählt ist, erteilt die Rechtsschutzversicherung in der Regel dem beauftragten Anwalt im Streitfall eine Kostengutsprache und bezahlt dessen Rechnung dann direkt.

Grobe Fahrlässigkeit

Eine schwere Verletzung der allgemein üblichen Sorgfaltspflicht, die zum Schadenfall führt, kann zu einer Reduktion der Leistung des Versicherers führen.

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Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht bei allen Rechtsschutzversicherungen mindestens für Rechtsfälle mit Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

Ausschlüsse

Für folgende Rechtsfälle oder Ereignisse besteht bei allen Rechtsschutzversicherungen kein Versicherungsschutz:

Rechtsfälle ...

  • aus dem Bereich des Familien- und Erbrechts sind generell ausgeschlossen, jedoch übernehmen einige Versicherungen Kosten von max. CHF 300 oder 500 für eine einmalige Beratung. Trotz fehlender Versicherungsdeckung kann in gewissen Fällen kostenlos prozessiert werden: Wer in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat in der Regel Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand und auf unentgeltliche Prozessführung.

  • zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen (hier hilft die Privat-Haftpflichtversicherung)

  • im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit

  • im Zusammenhang mit Erwerb und Veräusserung von Wertpapieren

  • im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder Verpfändung von Immobilien, sowie Bau, Umbau oder Abbruch (sofern dazu eine behördliche Bewilligung notwendig ist)

  • im Zusammenhang mit dem Steuer- und Abgaberecht

  • die das Ausländerrecht betreffen

  • die das Kirchenrecht betreffen

  • die das Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht betreffen

  • aus Spiel und Wette

  • als Beteiligter an Raufereien und Schlägereien

  • im Zusammenhang mit Krieg, Unruhen oder Streik

  • gegen den Rechtsschutzversicherer

  • im Zusammenhang mit Kernspaltung und -fusion oder nichtionisierenden Strahlungen

  • im Zusammenhang mit unberechtigter Fahrzeugnutzung

  • im Zusammenhang mit Fahren ohne gültigen Führerausweis

  • im Zusammenhang mit Zollstreitigkeiten

  • im Zusammenhang mit gewerbsmässigem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen

Weitere Ausschlüsse beispielsweise im Arbeitsrecht unterscheiden sich je nach Anbieter.

Aussichtslosigkeit

Der Rechtsschutzversicherer kann die Übernahme oder Weiterführung eines Rechtsfalles ablehnen, wenn er ihn als aussichtslos beurteilt. Der Versicherte kann dann auf eigene Kosten ihm nützlich oder richtig erscheinende Massnahmen ergreifen. Erreicht er auf diese Weise ein günstigeres Resultat, übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten im Rahmen der Vertragsbedingungen. Bei Meinungsverschiedenheiten betreffend der Aussichtslosigkeit kann der Versicherte ein Schiedsverfahren einleiten.

Wartefrist

Der Rechtsschutz gilt ab Vertragsdauer, d.h. das auslösende Ereignis muss ab diesem Zeitpunkt eintreten und der Versicherung gemeldet werden. Allerdings behalten sich gewisse Versicherungen eine Wartefrist von drei Monaten vor, die für bestimmte Rechtsbereiche gilt. Insbesondere bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen gilt in der Regel eine dreimonatige Wartefrist nach Inkrafttreten des Vertrages. Bei einigen Versicherungen gilt diese Wartefrist von 3 Monaten auch in gewissen andern Rechtsbereichen. Diese sind je nach Anbieter verschieden. Während dieser Zeit sind die entsprechenden Bereiche nicht versichert.

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer ist im Versicherungsvertrag festgehalten. Die Mindestvertragsdauer beträgt bei allen Rechtsschutzversicherungen 1 Jahr. Falls keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag für die Rechtsschutzversicherung automatisch um ein Jahr.

Vereinbaren Sie eine möglichst kurze Vertragsdauer. So können Sie die Police dem aktuell benötigten Schutz anpassen und von günstigeren Angeboten profitieren.

Kündigung und Kündigungsfrist

Die Versicherung lässt sich auf Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Das Kündigungsschreiben muss jedoch in der Regel 3 Monate vor Ablauf beim Versicherer eintreffen, ansonsten wird die Police stillschweigend um 1 Jahr verlängert.

Möchten Sie sich rechtzeitig zum nächsten Kündigungstermin per Mail erinnern lassen? Hier geht es zum Comparis-Kündigungserinnerungs-Service.

Die Versicherung ist auch im Schadenfall kündbar. Die Voraussetzung ist, dass es ein gedeckter Schadenfall ist. Der Versicherungsnehmer kann spätestens innert 14 Tagen, nachdem er von der letzten Leistung Kenntnis erhalten hat, kündigen.

Weil ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung kommt, lässt sich die Police auch beim Wegzug ins Ausland kündigen, da das Risiko bei einem Auslandwegzug erlischt. Dazu benötigt man eine Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde.

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